Doppelschlag

Editorial: Billiger, aber weiterhin teuer

Die Preisfestsetzungen der Bundesnetzagentur
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Bei den Prepaid-Discountern gibt es die absurde Situation, dass deren Minutenpreise in der Vergangenheit teilweise unter den Interconnect-Entgelten lagen. Dies ist bei den meisten Tarifen nun zwar formal behoben: 7,14 Cent netto in die E-Netze entsprechen brutto 8,50 Cent und liegen somit knapp unter den 9 Cent pro Minute, die viele Discounter verlangen.

Rechnet man aber weitere umsatzabhängige Kosten hinzu, insbesondere für den Vertrieb von Aufladekarten, erkennt man, dass längere Fremdnetztelefonate für den Anbieter des abgehend telefonierenden Kunden bestenfalls ein Nullsummenspiel sind, wenn sie nicht gar draufzahlen. Bei kurzen Fremdnetztelefonaten verdienen die Discounter hingegen durch den Taktungsvorteil: IC-Entgelte werden sekundengenau nach tatsächlicher Gesprächslänge abgerechnet, der Kunde zahlt hingegen immer mindestens für eine volle Minute.

Hinzu kommt, dass die IC-Senkung bei den Discountern nicht nur die Kosten drückt, sondern auch die Einnahmen. Halten sich eingehende und abgehende Telefonate die Waage, überwiegt die Erlösminderung, denn ein Teil der abgehenden Telefonate geht ja ins nationale Festnetz, zu Sonderrufnummern oder in ausländische Netze, für die die IC-Entgelte unverändert geblieben sind, während sich die IC-Senkung natürlich auf alle eingehenden Telefonate auswirkt.

Ist der abgehende Verkehr etwas größer als der ankommende, wie derzeit üblich, hängt es vom Festnetzanteil ab, ob sich durch die IC-Senkung in Summe für den Anbieter ein Plus oder ein Minus ergibt. Ebenso sorgt die stärkere Absenkung der IC-Entgelte zu den E-Netzen für weitere Verschiebungen zwischen den Anbietern. Selbst, wenn dadurch bei einigen am Schluss ein Plus unterm Strich steht: Bei keinem dürfte die Summe reichen, um eine spürbare Senkung des Minutenpreises um einen halben oder gar einen ganzen Cent zu ermöglichen.

Vorleistungen bleiben teuer

Die beiden Beispiele zeigen: Trotz stärkerer Preisschritte der Bundesnetzagentur als in der Vergangenheit werden die Verbraucher kurzfristig nur wenig von der Reduktion der Vorleistungsentgelte merken. Grund dafür ist, dass in den vergangenen Jahren die Endkundenpreise für preisbewusste Verbraucher stärker gesunken sind als die Vorleistungsentgelte. Entsprechend knapp sind die Margen.

Die schnelle Absenkung der Endkundenpreise hat zu einigen merkwürdigen Verwerfungen geführt: So verdient an einem Telefonat zwischen zwei Discountern in unterschiedlichen Netzen der angerufene Discounter, während der des Anrufers gar draufzahlt. Solche betriebswirtschaftlich eigentlich unsinnigen Zustände zeigen der Bundesnetzagentur, dass die Interconnect-Entgelte in die Mobilfunknetze weiterhin zu hoch sind, und sie diese auch künftig in großen Sprüngen weiter senken muss.

Nützlich wäre es aber für alle Beteiligten, wenn die betriebswirtschaftlich extrem wichtigen Entscheidungen über Vorleistungsentgelte nicht erst in buchstäblich "letzter Minute" veröffentlicht werden. So wurden die ab 1. April geltende TAL-Miete und die Mobilfunk-IC-Entgelte erst am Nachmittag des Vortages bekanntgegeben. Nicht nur die oft zitierten längeren Laufzeiten, sondern auch schnellere Entscheidungen würden den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.

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