BNetzA: Mobilfunk-Interconnect soll weiter sinken
Handy-Interconnection-Entgelte sollen günstiger werden
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur will die Terminierungskosten für Gespräche zum Handy weiter absenken.
Sie hat heute einen Vorschlag für neue Mobilfunkterminierungsentgelte in den nächsten
zwei Jahren veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die deutschen
Mobilfunknetzbetreiber für die Zustellung von Anrufen in ihren Mobilfunknetzen
statt bisher 1,79 Cent pro Minute (alle Beträge sind jeweils Netto-Beträge)
ab dem 1. Dezember jeweils 1,72 Cent pro Minute
berechnen dürfen. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2015 noch einmal sinken auf dann
1,66 Cent pro Minute. Dieses Entgelt gilt der Vorstellung der BNetzA nach für den Zeitraum bis Ende November 2016.
"Der heute veröffentlichte Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen. Die Entgelte spiegeln die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Mobilfunk-Referenznetzbetreibers wieder. Dabei haben wir an unserem bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Die vorgeschlagenen Entgelte sichern den Unternehmen daher auch künftig genügend Spielraum, ihre Investitionen in den mobilen Breitbandausbau, insbesondere in die LTE-Netzinfrastruktur, weiter voranzutreiben", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Vorschläge der Bundesnetzagentur nicht unumstritten
Handy-Interconnection-Entgelte sollen günstiger werden
Foto: dpa
Der Regulierer hat nach eigenen Angaben für die
Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung
wie in der vorangegangenen Genehmigungsrunde auch dieses Mal wieder auf das
Analytische Kostenmodell für das Mobilfunknetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und
Kommunikationsdienste (WIK) zurückgegriffen.
Die Entscheidungsentwürfe sind seit heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de
zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum
1. Oktober.
Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden
der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können.
Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur
äußert, können die Entgelte rechtzeitig zum 1. Dezember endgültig in Kraft treten.
Andernfalls könnten die neuen Entgelte zunächst vorläufig genehmigt werden. Dabei sind die
Vorschläge der BNetzA nie unumstritten.
Zum einen dringt die EU-Kommission seit Jahren auf niedrigere Mobilfunkgebühren in Deutschland, da die
Kunden in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich zu stark zur
Kasse gebeten würden. Schon bei den vergangenen Verfahrensrunden war der
EU die Absenkung nicht deutlich genug. Gleichzeitig verlangen die
Mobilfunker angemessene Entgelte, um den kostspieligen
Ausbau der Handynetze finanzieren zu können. Sie würden gerne deutlich höhere Entgelte verrechnen.