Vorschlag

BNetzA: Mobilfunk-Interconnect soll weiter sinken

Nach Vorstellung der Bundesnetzagentur sollen die Mobilfunk-Terminierungskosten weiter sinken - allerdings nur moderat. Von derzeit 1,79 Cent pro Minute netto sollen die Kosten binnen zwei Jahren auf 1,66 Cent pro Minute netto fallen.
Von Thorsten Neuhetzki

Handy-Interconnection-Entgelte sollen günstiger werden Handy-Interconnection-Entgelte sollen günstiger werden
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Die Bundesnetzagentur will die Terminierungskosten für Gespräche zum Handy weiter absenken. Sie hat heute einen Vorschlag für neue Mobilfunkterminierungsentgelte in den nächsten zwei Jahren veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die deutschen Mobilfunknetzbetreiber für die Zustellung von Anrufen in ihren Mobilfunknetzen statt bisher 1,79 Cent pro Minute (alle Beträge sind jeweils Netto-Beträge) ab dem 1. Dezember jeweils 1,72 Cent pro Minute berechnen dürfen. In einem zweiten Schritt soll das Entgelt ab dem 1. Dezember 2015 noch einmal sinken auf dann 1,66 Cent pro Minute. Dieses Entgelt gilt der Vorstellung der BNetzA nach für den Zeitraum bis Ende November 2016.

"Der heute veröffentlichte Entgeltvorschlag ist das Ergebnis sehr intensiver Prüfungen und eines transparenten Beschlusskammerverfahrens während der vergangenen Wochen. Die Entgelte spiegeln die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines Mobilfunk-Referenznetzbetreibers wieder. Dabei haben wir an unserem bewährten Ansatz festgehalten, die Entgelte auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Die vorgeschlagenen Entgelte sichern den Unternehmen daher auch künftig genügend Spielraum, ihre Investitionen in den mobilen Breitbandausbau, insbesondere in die LTE-Netzinfrastruktur, weiter voranzutreiben", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorschläge der Bundesnetzagentur nicht unumstritten

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Der Regulierer hat nach eigenen Angaben für die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung wie in der vorangegangenen Genehmigungsrunde auch dieses Mal wieder auf das Analytische Kostenmodell für das Mobilfunknetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) zurückgegriffen. Die Entscheidungsentwürfe sind seit heute auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 1. Oktober. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU-Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur äußert, können die Entgelte rechtzeitig zum 1. Dezember endgültig in Kraft treten. Andernfalls könnten die neuen Entgelte zunächst vorläufig genehmigt werden. Dabei sind die Vorschläge der BNetzA nie unumstritten. Zum einen dringt die EU-Kommission seit Jahren auf niedrigere Mobilfunkgebühren in Deutschland, da die Kunden in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich zu stark zur Kasse gebeten würden. Schon bei den vergangenen Verfahrensrunden war der EU die Absenkung nicht deutlich genug. Gleichzeitig verlangen die Mobilfunker angemessene Entgelte, um den kostspieligen Ausbau der Handynetze finanzieren zu können. Sie würden gerne deutlich höhere Entgelte verrechnen.

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