Interconnect

Festnetz-Terminierungsentgelte endgültig genehmigt

BNetzA ignoriert abermals Einwände der EU
Von Thorsten Neuhetzki

Festnetz-Terminierung festgelegt Festnetz-Terminierung festgelegt
Foto: teltarif.de
Die neuen Festnetz-Zu­sammen­schaltungs­entgelte der Telekom Deutschland wurden von der Bundes­netz­agentur endgültig genehmigt. Damit sind die im November schon bekannt gegebenen Kosten für Ter­minierungs- und die Zuführungs­leistungen nun rückwirkend zum 1. Dezember 2012 gültig. Um die Preise hatte es - wie auch bei der Mobilfunk­terminierung - Ärger mit der EU-Kommission gegeben.

Vor der nun getroffenen endgültigen Ent­scheidung musste ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundes­netzagentur Anfang August aufgefordert, die Entscheidung hinsichtlich der darin enthaltenen Entgelte für die Anrufzustellung im Netz der Telekom zu ändern oder zurückzuziehen und diese Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungs­entgelten nicht gefolgt war.

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Ebenso wie bei den Mitte Juli endgültig genehmigten Mobilfunk Terminierungs­entgelten hält die Bundesnetzagentur jedoch auch bei den Festnetz-Terminierungsentgelten an der von ihr gewählten und bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungs­bereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kosten­ermittlungsmethode ist in Deutschland aus ihrer Sicht nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern.

Die EU-Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto-Recht. Die Ruhe wird nun aber nicht lange währen: Die neuen Zusammenschaltungsentgelte sind bis zum 30. November 2014 befristet, dann beginnt das Verfahren von vorne. Neben den reinen Festnetz-Zusammen­schaltungen betrifft die Ent­scheidung auch die Zuführungen zu Sonderrufnummern wie 0800, 0180 und 0900, den Transit zwischen verschiedenen Netzen sowie die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr, also Internet by Call.

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