Telekom-Chef übt Kritik am Vorschlag der Bundesnetzagentur
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Die Bundesnetzagentur hat den Entscheidungsentwurf für
die neuen Interconnection-Entgelte für Festnetz-Gespräche veröffentlicht.
Dieser soll ab dem 23. Juli auf
der Webseite der Bundesnetzagentur aufrufbar sein. Ab dem 1. Dezember könnten dann die neuen Terminierungsentgelte
fürs Festnetz in Kraft treten, sofern natürlich die EU-Kommission keine Bedenken äußert.
Der Entwurf sieht vor, dass die Telekom von
den Wettbewerbern nun künftig an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,24 Cent pro Minute
(alle Entgelte sind Netto-Preisangaben) statt bisher 0,36 Cent pro Minute bei Netzzusammenschaltungen auf der
untersten und wichtigsten Netzebene zur Durchleitung verlangen darf. Laut der BNetzA soll dies "sowohl für die
Anrufzustellung im Netz der Telekom ('Terminierung') als auch für den insbesondere
bei Call-by-Call- und Preselection-Gesprächen erforderlichen Aufbau von Verbindungen
aus dem Telekom-Netz zu Wettbewerbernetzen ('Zuführung') gelten".
Außerdem sieht der Interconnection-Vorschlag vor, dass die Telekom 0,35 Cent pro Minute
in der Tarifzone II (bislang im Haupt- und Nebentarif 0,52 Cent pro Minute bzw. 0,36 Cent pro Minute)
nehmen darf. In der Tarifzone III sind es 0,41 Cent pro Minute, bisher waren es 0,61 Cent pro Minute
im Haupttarif und 0,43 Cent pro Minute im
Nebentarif für den Verbindungsaufbau, die "auf höheren Netzebenen zugeführt werden müssen".
Dabei werde auf mehr Netzelemente zurückgriffen, so die Begründung der BNetzA.
In den Tarifzonen II und III gibt es keine Genehmigungspflicht für die Entgelte bei Anrufzustellung.
Neu: Keine Differenzierung der Entgelte für Verbindungen mehr
Telekom-Chef übt Kritik am Vorschlag der Bundesnetzagentur
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Neu ist, dass künftig die Verbindungen an Werktagen in Neben- und -Haupt-Tarif (9 bis 18 Uhr)
nicht mehr differenziert werden sollen. Damit soll es künftig keine Rolle spielen,
an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit die Gespräche stattfinden.
Der Bundesnetzagentur zufolge sei eine
solche Unterscheidung im Endkundengeschäft nicht mehr üblich und auch nicht mehr gerechtfertigt.
In dem aktuellen Entscheidungsentwurf sind die derzeitigen Moderniersierungsmaßnahmen der Telekom-Netze
einkalkuliert worden - wie auch schon in der letzten Entgeltentscheidung.
Die BNetzA begründet dies damit, dass so der "Umstand, dass die Telekom ihr existierendes PSTN-Netz
nicht von heute auf morgen abschalten und sofort vollständig auf ein effizienteres 'NGN' umsteigen kann,
in angemessener Weise Rechnung getragen" werde.
Bis zum 20. August sind Stellungnahmen möglich
Da es sich noch um einen Entwurf der Terminierungs-Entgelte handelt, haben interessierte
Parteien noch bis zum 20. August die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Erst dann wird der Entscheidungsentwurf an die EU-Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden
der übrigen EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Die Institutionen haben dann genau einen Monat Zeit,
um zum Thema Stellung zu beziehen.
Laut Bundesnetzagentur beinhaltet der Vorschlag für die Entgelte "neben den Basisentgelten für die
Terminierungs- und die Zuführungsleistungen auch die daraus abgeleiteten Durchleitungsentgelte für Verbindungen zu Service-
und Mehrwertdiensterufnummern ((0)800er, (0)180er, (0)900er Rufnummern etc.)".
Telekom nimmt kritisch Stellung zum Vorschlag der BNetzA (Original-Zitat)
Das Zitat stammt von Niek Jan van Damme, dem Deutschland-Chef der Telekom:
"Die massive Absenkung der Entgelte durch die Bundesnetzagentur ist ein schlechtes Signal für weitere
Investitionen in moderne Breitbandnetze. Die Behörde senkt die Entgelte für die Gesprächszustellung im Festnetz
durch ihren Entscheidungsentwurf vom 11.07.2014 erneut um 20 Prozent, nachdem diese bereits vor zwei Jahren um 21 Prozent
abgesenkt wurden.
Die Entscheidung ist völlig unverständlich angesichts der enormen Investitionserfordernisse der
Next-Generation-Netze und stellt eine weitere Schwächung, anstelle einer Stärkung all jener Netzbetreiber dar,
die in Deutschland investieren. Den deutschen Netzbetreibern werden hier erneut in hohem Umfang finanzielle
Mittel entzogen, die für den raschen Aufbau dieser Netze notwendig sind.
Profiteure sind allein jene Unternehmen, die nicht in Netze investieren, sondern darüber nur Dienste anbieten,
und hier insbesondere Over-The-Top-Anbieter (Google, Skype, etc.). Die aktuelle Entscheidung verschärft erneut
das Ungleichgewicht, wonach diese Anbieter die vorhandenen Netze zu nicht akzeptabel günstigen Preisen nutzen
können und hierbei Milliardenumsätze erzielen.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Behörde die Entgelte senkt, anstatt sie zu erhöhen. So teilte selbst
das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden (BEREC) erst im Juni 2014 mit, dass die IC-Entgelte in der
Europäischen Union durchschnittlich 0,41 Cent pro Minute betragen. Deutschland droht im europäischen und weltweiten
Wettbewerb um die besten Netze zurückzufallen."