Stellungnahmen

Mobilfunker gegen weitere Absenkung der Terminierungskosten

Einwand der EU kommt nicht überraschend, Anbieter bleiben gelassen
Von Thorsten Neuhetzki

Mit ankommenden Gesprächen würden Mobilfunker bei einer weiteren Absenkung der Terminierungskosten weniger verdienen. Mit ankommenden Gesprächen würden Mobilfunker bei einer weiteren Absenkung der Terminierungskosten weniger verdienen.
Foto: dpa
Am Freitag wurde bekannt, dass die EU-Kommission sich gegen die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Mobilfunk-Ter­minierungs­ent­gelte stellt. Der Regulierer hatte für dieses Jahr einen Betrag von 1,85 Cent pro Minute (netto) vorgeschlagen, der EU ist das deutlich zu hoch. Sie fordert die Bun­des­netz­agentur dazu auf, den Betrag weiter zu senken, da er im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu hoch sei. Die Rede ist von bis zu 80 Prozent Preis­unterschied.

Die EU bemängelt auch, dass in Deutschland ein anderes Verfahren zur Kosten­berechnung herangezogen wurde, als von der EU vorgeschlagen und gewünscht. Dadurch würde sich ein anderer Betrag ergeben, der in der Folge zu hoch sei. Unter einer weiteren Absenkung hätten vor allem die Netzbetreiber zu leiden, die viel ankommenden Sprachverkehr verzeichnen. Für diese Telefonate, die sie an ihre Kunden weiterleiten, bekommen sie dann weniger Geld, verdienen also weniger Geld obwohl die "Leitung" des Kunden belegt ist. Im Umkehrschluss bezahlen sie aber auch weniger Geld an ihre Mitbewerber, wenn ihre Kunden Gespräche in Fremdnetze führen. In der Summe würde auch ein weiterer Preisverfall möglich werden, der zu einer weiteren starken Auslastung der Netze führe.

o2 unterstützt die Bundesnetzagentur

Mit ankommenden Gesprächen würden Mobilfunker bei einer weiteren Absenkung der Terminierungskosten weniger verdienen. Mit ankommenden Gesprächen würden Mobilfunker bei einer weiteren Absenkung der Terminierungskosten weniger verdienen.
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teltarif.de hat bei den vier Mobilfunk-Netzbetreibern in Deutschland angefragt, wie sie die Einwände der EU sehen. Seitens o2 hieß es, man unterstütze die BNetzA und die Bundesregierung, bei ihrer vorläufigen Entscheidung zu bleiben "und damit zu berücksichtigen, dass das deutsche Tele­kommunikations­gesetz einen teilweise anderen Kosten­standard vorsieht, als dies in der nicht bindenden EU-Empfehlung zu den Terminierungs­entgelten der Fall ist."

Gleichzeitig habe die BNetzA die wesentlichen Vorgaben der EU-Empfehlung bereits berücksichtigt, hieß es auf Anfrage aus München." Wir sind angesichts des aktiven Wettbewerbsumfelds und der Tarifentwicklung der letzten Jahre der Meinung, dass der deutsche Mobilfunk-Markt sehr gut funktioniert und heute keine beziehungsweise eine weniger starke Regulierung braucht", ließ man uns abschließend wissen.

Telekom ist nicht überrascht und bleibt gelassen

Für die Telekom kommt die Reaktion der EU-Kommission nicht überraschend, so die Bonner in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Behörde habe bereits in Fällen von anderen Ländern ähnliche Bedenken geäußert. "Die Kommission hat bei der Genehmigung der mobilen Terminierungs­entgelte kein Vetorecht. Es ist richtig, dass die Bundes­netzagentur weiterhin bei ihrem bisherigen Kostenmaßstab bleibt." Diesen Kostenmaßstab (Fachbegriff KEL, Kosten der effizienten Leistungserbringung) schreibt das deutsche Tele­kommunikations­gesetz im Einklang mit den europäischen Richtlinien vor. "Insoweit sehen wir diese Intervention gelassen", sagte die Telekom.

Auch die Telekom gibt die zurückgehenden Umsätze durch die Mobilfunk­terminierungs­entgelte zu bedenken: "Die von der Kommission nach Inkrafttreten ihrer eigenen Richtlinien nachträglich geänderte Methodik würde zu einer noch stärkeren Absenkung der Entgelte führen und damit den Spielraum für weitere Netzinvestitionen weiter einengen." Dies widerspräche allen Bekenntnissen der Kommissarin, die Investitionsfähigkeit der Industrie zu stärken "und wäre fatal für den Breitbandausbau in Deutschland". Im Übrigen stehe die Empfehlung der Kommission zur Kostenmethodik "auf rechtlich tönernen Füßen". Letztlich werden deutsche und europäische Gerichte darüber entscheiden müssen, hieß es aus Bonn.

E-Plus teilte uns mit, man beobachte die Vorgänge auf der Regulierungsebene zwar, wolle aber aktuell keine Stellung dazu abgeben, Vodafone reagierte gar nicht auf unsere Anfrage.

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