Streit

Glasfaser ins Haus: Streit um die letzten Kupfer-Meter

Wenn ein Haus per Glasfaser angebunden wird, geht es indoor oft mit Kupfer weiter. Sind private Betreiber und Telekom im Spiel, kommt es zum Streit.
Von

Wettbewerber der Telekom haben es derzeit nicht einfach. Besonders, wenn sie Glasfaser bis ins Haus (FTTB) und dann vom Keller zu den eigentlichen Nutzern mit superschnellen kupferbasierten Technologien weitertransportieren wollen. Die von privaten Wettbewerbern eingesetzte Kupfer-Technik heißt G.fast und ist oft noch schneller als das von der Deutschen Telekom verwendete Super-Vectoring-Protokoll, das aktuell bis zu 250 MBit/s erlaubt, mit G.fast können es 500 MBit/s und theoretisch noch mehr sein, wenn auch nur auf sehr kurze Entfernung (unter 100 oder 250 Meter Kabellänge).

Kundige Leser ahnen es schon: Wenn auf den Leitungen Super-Vectoring und daneben G.fast läuft, kommt es zu gegenseitigen Störungen.

Aktuelle Entscheidung der BNetzA sorgt für Frust

Die Bundesverbände Glasfaser und Breitbandkommunikation streiten mit der Telekom um die letzten Meter im Haus Die Bundesverbände Glasfaser und Breitbandkommunikation streiten mit der Telekom um die letzten Meter im Haus
Foto. M-Net, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Nun hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) aktuell eine Entscheidung getroffen. Sie räumt kupferbasierten VDSL-(Vectoring-)Anschlüssen Vorrang gegenüber reinen Glasfaseranschlüssen in der Gebäudeverkabelung ein – was bedeutet: Hochwertige(re) Glasfaseranschlüsse sollen eingeschränkt oder notfalls komplett abgeschaltet werden dürfen, so schreiben es der BREKO-Verband und der Buglas in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Bundesnetzagentur begünstigt Telekom?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt sich mit einem vor wenigen Tagen veröffentlichen Beschluss (BK3e-15-011) zur Nutzung der „letzten Meile“, der so genannten Teilnehmeranschlussleitung (TAL), klar auf die Seite der Deutschen Telekom, die ihre Endkunden nach wie vor in erster Linie über Kupferleitungen mit VDSL oder VDSL-Vectoring versorgt. Danach erhält der Bonner Konzern nach Einschätzung der privaten Wettbewerber "ein Quasi-Monopol über die so genannte Gebäudeverkabelung", über die Kunden vom Zugangspunkt im Keller aus bis in ihre Wohnungen versorgt werden, kritisieren BREKO und BUGLAS die Entscheidung.

Das Problem ist klar: VDSL(-Vectoring)- und Glasfaseranschlüsse bis ins Haus (Fibre to the building – FTTB) nutzen auf den letzten Metern im Gebäude dieselben Kupferkabel und stören sich hierbei gegenseitig. Anstelle aber der höherwertigen Glasfaser-Technologie, die symmetrische Gigabit-Bandbreiten ermöglicht, Vorrang einzuräumen und damit auch das Ziel der Bundesregierung (Glasfaseranschlüsse für alle bis 2025) zu unterstützen, gewährt die Bundesnetzagentur den Kupferanschlüssen der Telekom einen weitreichenden Schutz gegenüber ihren auf "reine Glasfaser" setzenden Mitbewerbern.

"Nur" 400 bis 600 MBit/s möglich?

Die privaten konkurrenten haben nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie blenden das von VDSL oder VDSL-Vectoring genutzte Frequenzspektrum auf der hausinternen Kuperfleitung aus (während die kupferbasierte Übergangslösung der Telekom unangetastet bliebe), wodurch den Endkunden nach Experten-Schätzungen im worst case nur noch eine Bandbreite von ca. 400 bis 600 MBit/s zur Verfügung stehen und was den Glasfaserausbau damit konterkarieren würde. Oder sie laufen Gefahr, dass ihre Anschlüsse von der Deutschen Telekom – gedeckt von der Entscheidung der BNetzA – von der Nutzung der Gebäudeverkabelung ausgeschlossen und damit abgeschaltet werden, auch wenn sich diese nicht einmal im Eigentum der Telekom befindet.

Vorfahrt für die Vergangenheit?

„Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein“, geben BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers und BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer zu Protokoll. So heißt es in dem Dokument unter anderem:

„Für die Verpflichtung zur Zugangsgewährung und damit für die Frage, ob Regelungen zur Endleitung im Standardangebotsverfahren getroffen werden dürfen, kommt es nicht darauf an, ob die Betroffene [die Deutsche Telekom] Eigentümerin der Endleitung ist. Zum Zugang verpflichtet ist nach § 21 TKG nicht der Eigentümer, sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene.“

„Die Telekom hat bei der Frage der Gebäudeverkabelung die ‚Funktionsherrschaft‘, also die alleinige Verfügungsgewalt, und darf damit höherwertige Glasfaseranschlüsse, die ihr Vectoring-Signal stören, notfalls abschalten“, erläutern Albers und Heer. „Anstatt zukunftssicherer Glasfaser bis in die Gebäude einen klaren Vorrang einzuräumen, wird vielmehr der Telekom ein ‚Bestands- und Vertrauensschutz‘ auf ihre längst abgeschriebene Kupfer-Infrastruktur gewährt.“ Für alternative Netzbetreiber, die reine Glasfaser bis in die Gebäude legen und auf die Nutzung der Gebäudeverkabelung angewiesen sind, hält die Bundesnetzagentur neben der starken Limitierung der Leistung von Glasfaseranschlüssen nur noch folgende Lösung bereit:

„Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen oder beispielsweise eine gemeinsame Nutzung der Verkabelung in Gebäuden im Rahmen von §77k nachzufragen.“ „Die Bundesnetzagentur weiß sehr genau, dass im Falle bestehender Wohngebäude ein Glasfaserausbau bis in jede einzelne Wohnung nicht zeitnah realisierbar ist und es in nahezu keinem Fall bereits entsprechende Glasfaserleitungen gibt, die mitgenutzt werden können“, betonen die Verbandsgeschäftsführer. „Der hier aufgezeigte Weg stellt daher keine realistische Lösung des Problems dar, sondern stellt die Wettbewerber der Telekom vielmehr ins Abseits.“

Wie das Problem in der Praxis aussieht und welche Lösungsmöglichkeiten denkbar wären, lesen Sie auf der nächsten Seite.

nächste Seite:

Mehr zum Thema BUGLAS