Kollokation

Strom & Lüftung: Das zahlen Mitbewerber an die Telekom

Die Fest­netz-Mitbe­werber müssen Räum­lich­keiten der Telekom mitbe­nutzen, wenn sie die Telekom-Leitung anmieten. Das bekommen sie natür­lich nicht gratis. Die BNetzA hat nun die neuen Entgelte veröf­fent­licht.
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Noch immer gibt es zahl­reiche DSL-Anbieter, die in Deutsch­land entweder nur regional Fest­netz-Leitungen bauen - oder gar nicht. Statt­dessen mieten sie entweder (regional oder bundes­weit) die Telekom-Leitung an (also direkt die TAL) oder sie buchen bei der Telekom ein so genanntes Bitstrom-Produkt für den Wieder­ver­kauf an Endkunden.

Für diese Vorgänge ist es in zahl­rei­chen Fällen erfor­der­lich, dass die Mitbe­werber ihre Technik direkt mit der Technik der Telekom zusam­men­schalten - und das findet in der Regel in den Räum­lich­keiten der Telekom statt. Es ist also kaum zu recht­fer­tigen, dass die Mitbe­werber diesen Service kostenlos bekommen. Blick in einen Kollokationsraum der Telekom Blick in einen Kollokationsraum der Telekom
Bild: teltarif.de
Zusätz­lich zu der eigent­lichen Miete für TAL oder Bistrom­zugang müssen die Mitbe­werber also auch noch für weitere Dienst­leis­tungen an die Telekom bezahlen. Und weil es da natur­gemäß Streit über die Höhe der Entgelte geben könnte, führt die Bundes­netz­agentur dazu in regel­mäßigen Abständen "natio­nale Konsul­tationen" durch. Akutes Beispiel: Die Höhe der Strom­kosten könnte sich aufgrund der aktu­ellen Welt­lage leicht zum Zank­apfel entwi­ckeln.

Was ist die "Kollo­kation"?

Das latei­nische Wort collo­care heißt über­setzt "etwas einrichten". Im Bereich der Tele­kom­muni­kation bezeichnet man damit das Mitbe­nutzen von bereits vorhan­denen Ressourcen am Standort des Telekom-Haupt­ver­tei­lers. Dazu gehören beispiels­weise Strom für die Server oder die Kühlung durch eine Klima­anlage.

Alter­native Netz­betreiber erhalten dafür im Gebäude des Telekom-Haupt­ver­tei­lers in der Regel einen Kollo­kati­ons­raum. Dort bauen sie ihre eigene Technik auf, die dann mit der Technik der Telekom zusam­men­geschaltet wird. Meist ist der Haupt­ver­teiler im selben Gebäude wie die Telekom-Vermitt­lungs­stelle unter­gebracht.

Das Verfahren kann natür­lich auch umge­kehrt statt­finden, wenn regional ein anderer Netz­betreiber als die Telekom im Besitz der Teil­neh­mer­anschluss­lei­tungen ist. Dann muss er seine Räume für die Telekom bzw. weitere Mitbe­werber zur Verfü­gung stellen. Bei einem Line-Sharing (also dem Weiter­ver­kauf eines Bitstrom-Produkts) muss die Technik der Mitbe­werber aber nicht zwin­gend in den Räum­lich­keiten des Netz­betrei­bers unter­gebracht sein.

Neuester Entwurf der Entgelt­geneh­migung

Im August hat die BNetzA einmal wieder einen "Entwurf der Entgelt­geneh­migung für Kollo­kati­ons­strom, Raum­luft­technik und manu­elle Strom­zäh­ler­able­sung" vorge­legt, nachdem die vorigen Entgelt­ver­ein­barungen demnächst auslaufen. Die BNetzA diktiert in dem Verfahren aber nicht irgend­welche Preise. Das Verfahren funk­tio­niert so, dass die Telekom in der Regel ihre Preis­vor­stel­lungen einreicht, die Mitbe­werber geben dazu eine Stel­lung­nahme ab, dann gibt es eine oder mehrere Bespre­chungen zu dem Thema mit allen Betei­ligten, und erst dann legt die BNetzA den "Entwurf der Entgelt­geneh­migung" fest - zu dem schließ­lich alle noch­mals bis zum 11. September einen Kommentar abgeben können. Erst dann werden die Preise endgültig fest­gesetzt.

Es ist inter­essant zu lesen, was die Mitbe­werber laut dem aktu­ellen Entwurf an die Telekom zu zahlen haben. Als Entgelt für den laufenden Strom­ver­brauch (bundes­ein­heit­lich), also den Kollo­kati­ons­strom, wurden 23,44 Cent/kWh geneh­migt (alle Preise sind Netto­preise). Das monat­liche Entgelt für die Teil­kli­mati­sie­rung (Raum­luft­technik) pro kW bestellter Entwär­mungs­leis­tung für Kollo­kation für den Zugang zur Teil­neh­mer­anschluss­lei­tung ist gestaf­felt nach der Miet­zeit­bin­dung: Bei 5-jähriger Miet­zeit­bin­dung zahlen die Mitbe­werber monat­lich 128,35 Euro, mit 8-jähriger Miet­zeit­bin­dung 105,65 Euro und mit 10-jähriger Miet­zeit­bin­dung 98,08 Euro pro Monat. Nach Ablauf der Miet­zeit­bin­dung fallen 67,01 Euro monat­lich an.

Die BNetzA weist darauf hin, dass sich die genannten Entgelte wegen der fort­lau­fenden Über­prü­fung der tatsäch­lichen Strom­ein­kaufs­preise der Telekom auf dem Spot­markt durch die Beschluss­kammer bis zur finalen Entschei­dung noch gering­fügig verän­dern können. Als Beispiel: Die Telekom will eigent­lich 26,92 Cent/kWh für den Kollo­kati­ons­strom haben. Die Geneh­migungen sind befristet bis zum 31. Juli 2024.

Neue Diskus­sion über manu­elle Strom­zäh­ler­able­sung

In der Diskus­sion um die Entgelte ist ein Posten wieder aufge­taucht, um den es eigent­lich jahre­lang keine Diskus­sion gegeben hatte: Die Telekom hat plötz­lich wieder bean­tragt, für manu­elle Able­sung von Wechsel-/Dreh­strom­zäh­lern je Zähler ein einma­liges Entgelt von 85,28 Euro zu erhalten.

Nach Auslaufen der letzten Entgelt-Geneh­migung für Strom­zäh­ler­able­sung 2014 können laut Angabe der Telekom derzeit nur noch an ca. 75 Prozent der in den Kollo­kati­ons­räumen befind­lichen Zählern eine auto­mati­sche Zähler­fern­aus­lesung erfolgen. Grund hierfür sei der in den letzten beiden Jahren immer weiter zuneh­mende Ausfall der Multi-Utility-Server-Kommu­nika­tions­ein­heit (MUS) an den Kollo­kati­ons­stand­orten. Am Bautei­lemarkt sei eine Liefer­fähig­keit der für die Instand­set­zung erfor­der­lichen Ersatz­teile nicht mehr gegeben. Die Hersteller hätten ihre Produk­tion bereits auf die neue, vom Gesetz­geber vorge­gebene Smart Meter Gateway (SMGW)-fähige Gene­ration umge­stellt.

Diese sei zu den in den Jahren 2012-2014 verbauten Smart Metern nicht kompa­tibel. Smart Meter, die nicht mehr auto­mati­siert fern­aus­gelesen werden könnten, müssten laut der Telekom daher für Zwecke der jähr­lichen Abrech­nung des tatsäch­lichen Strom­ver­brauchs bis zur Rück­gabe der Kollo­kation manuell abge­lesen werden. Dafür kämen ausschließ­lich Mitar­beiter des bundes­weit tätigen Dienst­leis­ters ISS infrage. Die Telekom selbst verfüge nicht über genug "effi­zient einsetz­bares Personal". Aufgrund des bundes­weiten Ausfalls der MUS sei auch kein anderer Dienst­leister ohne große Vorlauf­zeiten in der Lage, die Tätig­keiten zu über­nehmen. Ein Zähler­aus­tausch würde deut­lich höhere Kosten verur­sachen. Die manu­elle Zähler­able­sung durch die ISS sei daher die einzige wirt­schaft­lich sinn­volle Entschei­dung, die nach Meinung der Telekom "auch von einem im Wett­bewerb stehenden Unter­nehmen so getroffen worden wäre".

Die von der Telekom bean­tragten Entgelte hinsicht­lich der manu­ellen Zähler­able­sung können laut der BNetzA aber nicht geneh­migt werden.

Strom­preis, Ukraine-Krieg und Strom­preis­bremse

Mit Blick auf die Entgelte für Kollo­kati­ons­strom und Raum­luft­technik schreibt die Telekom: Die Strom­preise hätten sich im ersten Quartal 2023 wieder in Rich­tung jenes Preis­niveaus stabi­lisiert, das vor Ausbruch des Russ­land-/Ukraine-Krieges galt. Unsi­cher­heiten bestünden aber nach wie vor. Bean­tragt seien nied­rigere Entgelte als im voraus­gehenden Verfahren. Ein leicht gegen­läu­figer, Kosten erhö­hender Effekt ergebe sich daraus, dass die Telekom ihren Strom­bedarf aktuell zu 100 Prozent aus erneu­erbarer Energie decke. Zudem seien Kosten­stei­gerungen bei den Netz­ent­gelten zu berück­sich­tigen.

Aufgrund des Kriegs­gesche­hens wie geopo­liti­scher Einflüsse seien signi­fikante Schwan­kungen des Strom­preis­niveaus nicht auszu­schließen. Daher bean­tragte die Telekom, die Geneh­migung der Entgelte für Kollo­kati­ons­strom und Klima­tisie­rung unter Wider­rufs­vor­behalt zu stellen. Im Inter­esse best­mög­licher Prognose der Strom­preise wünschte sich die Telekom einen kurzen Geneh­migungs­zeit­raum von einem Jahr. Die BNetzA hat der Befris­tung des Entgeltes für den Strom­ver­brauch auf den 31.07.2024 zuge­stimmt.

Die vom Bundestag mit Wirkung zum 01.03.2023 beschlos­sene Strom­preis­bremse hat offenbar keinen Einfluss auf die Höhe der fest­gelegten Strom­ein­kaufs­preise. Die Telekom hat auf Fragen der Beschluss­kammer erklärt, die Strom­preis­bremse auch in diesem Geneh­migungs­zeit­raum nicht in Anspruch genommen zu haben und auch voraus­sicht­lich nicht in Anspruch zu nehmen. Unge­achtet dessen wären die Auswir­kungen der Strom­preis­bremse auf die Höhe der geneh­migten Entgelte auch nur marginal.

Der VDSL-Totalaus­fall in Deusel­bach ging durch die Medien und zeigt, wie fatal es ist, wenn es an einem Ort nur einen Breit­band­anbieter gibt. Die BNetzA nennt nun den Netz­betreiber und berichtet von der Repa­ratur.

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