Themenspecial Telefon und Internet im Festnetz Günstiger

Bundesnetzagentur legt neue Interconnect-Entgelte fest

Seit Jahren findet zwischen Mobil­funk­netz­betrei­bern und der Bundes­netz­agentur ein Ritual statt: Was darf eine Minute von fremden Netzen zum Mobil­funk­anbieter kosten? Und was bezahlen die Endkunden?
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Regelmäßig legt die Bundesnetzagentur die Interconnect-Entgelte in die Mobilfunknetze fest. Regelmäßig legt die Bundesnetzagentur die Interconnect-Entgelte in die Mobilfunknetze fest.
Foto: teltarif.de
Derzeit läuft in aller Stille ein Anhö­rungs­verfahren bei der Bundes­netz­agentur zum Thema Inter­connect zum Mobil­funk [Link entfernt] . Das ist der Preis, den Fest­netz- oder Mobil­funk­anbieter pro Minute bezahlen müssen, wenn sie Gesprächs­verbin­dungen in das jewei­lige Netz hinein­liefern möchten.

Anfangs höhere Entgelte

Regelmäßig legt die Bundesnetzagentur die Interconnect-Entgelte in die Mobilfunknetze fest. Regelmäßig legt die Bundesnetzagentur die Interconnect-Entgelte in die Mobilfunknetze fest.
Foto: teltarif.de
Als der Mobil­funk in Deutsch­land anfing, gestand man den Mobil­funk­anbie­tern höhere Inter­connect-Preise als den Fest­netz­anbie­tern zu, weil der Aufbau der Mobil­funk­netze aus dem Nichts gewaltig Geld kostet. Als die "E-Netze", also E-Plus (1994) und VIAG-Interkom (1998) an den Start gingen, waren deren Inter­connect-Preise deswegen sogar noch höher, als die zur Telekom (D1, seit 1991/92) oder Mannes­mann (D2, seit 1992). Das Argu­ment: Telekom und Mannes­mann hätten ja einen zeit­lichen Vorsprung, den es aufzu­holen gelte.

Mit der Zeit gingen diese Inter­connect-Entgelte - poli­tisch gewollt -immer weiter herunter. Das Ziel sollte sein, dass eines Tages für eine Verbin­dung zu Mobil­funk der gleiche Preis wie zum Fest­netz genommen werden sollte.

Abrech­nung sekun­dengenau

Abge­rechnet wird übri­gens sekun­dengenau, was für Privat­kunden kaum noch oder wenn dann nur noch als aufpreis­pflich­tige Option in einigen Sonder­tarifen auf Sonder­wunsch ange­boten wird.

The Who is Who der Netz­betrei­berbranche

Schauen wir uns die Liste der "Netz­betreiber" an, so stoßen wir dabei auf Unter­nehmen, die selbst gut infor­mierten Teltarif-Lesern weniger bekannt sein dürften.

Voice­works

Das Unter­nehmen "Voice­works" beispiels­weise ist ein virtu­eller Mobil­funk-Netz­betreiber, der funk­tech­nisch im Mobil­funk­netz von Telefónica (o2) unter­wegs ist. Gestartet war Voice­works, dessen Haupt­quar­tier in Holland zu finden ist, ursprüng­lich unter dem Namen "OnePhone" im Netz von E-Plus. Die Ziel­gruppe von Voice­works sind ausschließ­lich Geschäfts­kunden, die "unified" tele­fonieren wollen.

Unified bedeutet: Es gibt nur noch Fest­netz­rufnum­mern. Größere Firmen haben oft Neben­stel­lenan­lagen mit Durch­wahlen (SIP-Trunk), wobei die Durch­wahl am Ende auch auf einem Handy heraus­kommen kann. Wählt der Nutzer eines "Handys" selbst nach draußen, sieht die Gegen­stelle nur seine Fest­netz­nummer. Voice­works rechnet seine Kunden wahl­weise nach verbrauchten Minuten oder auch im Rahmen von Flat­rates ab.

Voice­works bietet seine Produkte selbst und über andere Anbieter wie Comuniq, die mit dem renom­mierten Anla­genher­steller Auers­wald zusam­menar­beiten, an. Für alle Produkte gilt: Nur für Geschäfts­kunden.

Unter dem Akten­zeichen BK-3-19-030 wurde von der Bundes­netz­agentur bean­tragt:

"Die Entgelte für die Zusam­menschal­tungs­leis­tung Voice­works-B.1 (Verbin­dungen in das Mobil­funk­netz von Voice­works zu Teil­nehmer­anschlüssen von Voice­works, einschließ­lich Verbin­dungs­aufbau sowie Halten der Verbin­dung), in Höhe von 2,9 EUR-Cent/Min. netto (zzgl. der jeweils gesetz­lich geltenden MwSt.), hilfs­weise in Höhe eines Aufschlags von 0,7 EUR-Cent/Min. netto zu einem geneh­migten Entgelt für die Termi­nierung in das Netz der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für den Zeit­raum ab dem 01.12.2019 bis zum 30.11.2022 zu geneh­migen."

Eine für den 16.10.2018 vorge­sehene öffent­liche münd­liche Verhand­lung fand nicht statt, nachdem alle Verfah­renbe­teiligte dem Verzicht zuge­stimmt hatten.

Lyca­mobile - 01521

Der nächste virtu­elle Netz­betreiber ist die Firma Lyca­mobile. Die hat sich vom Mobil­funk­netz­betreiber Voda­fone die Vorwahl 01521 "gemietet" und betreibt darüber Mobil­funk­ange­bote über­wiegend für die Ethno-Ziel­gruppe, die meist viele inter­natio­nale Kontakte haben. Das Unter­nehmen Lyca­mobile stammt ursprüng­lich aus Groß­britan­nien, ist längst in zahl­reichen euro­päischen Ländern aktiv.

Die Ange­bote von Lyca­mobile hatten lange ihren Schwer­punkt bei der Sprach­tele­fonie. Inzwi­schen haben die Nutzer auch Daten für sich entdeckt. Gere­gelt wird aber nur der Sprach-Inter­connect.

Lyca­mobile hatte 1,18 Cent pro Minute (ohne Mehr­wert­steuer) gefor­dert. Zum Verfahren wurden Deut­sche Telekom, 1&1-Versatel und Sipgate "beige­laden".

Truphone - 01529

Das Unter­nehmen Truphone hat sich von Voda­fone die Vorwahl 01529 "geborgt" und liefert die Signale seiner Kunden über das Mobil­funk­netz von Voda­fone aus. Wer zu Truphone verbinden will, muss sich direkt mit diesem Unter­nehmen vernetzen. Dabei gelten auch für Voda­fone-Kunden zu Truphone die Tarife in fremde Netze. Wer eine Voda­fone-interne Flat­rate (gibts noch in älteren Tarifen) hat, kann diese nicht für Anrufe zu Truphone verwenden (und auch nicht für Lyca­mobile).

In ihrem Antrag (BK 3-19-028) forderte Truphone einen Minu­tenpreis von 1,9 Cent.

Sipgate Wire­less - 01579

Die Firma Sipgate (Wire­less) wurde durch inter­netba­sierte Fest­netz­ange­bote bekannt. Kreativ ist ein Mobil­funk­angebot, wo der Mobil­funkunde ankom­mend und abge­hend unter einer Fest­netz­rufnummer aktiv sein kann, was preis­sensi­tive Kunden sehr schätzen.

Sipgate Wire­less hatte unter dem Akten­zeichen BK 3-19-025 bean­tragt, im Rahmen einer Vergleichs­markt­betrach­tung die Geneh­migung eines Termi­nierungs­entgelts und Infra­struk­turent­gelte in glei­cher Höhe wie sie den anderen in Deutsch­land tätigen Mobil­funk­netz­betrei­bern bzw. MVNOs geneh­migt wird. Beige­laden waren diesmal neben der Telekom, die Plusnet (Köln), die Telefónica (o2), der Verband VATM und 1&1-Versatel.

Voda­fone - 0162, 0172, 0173, 0174, 0152x (außer 01521 und 01529)

Voda­fone Deutsch­land hatte für das Verfahren BK3-19-024 "mindes­tens 1,81 Cent und "hilfs­weise" in das komplette Tele­kommu­nika­tions­netz von Voda­fone (= Fest und Funk) 0,95 Cent pro Minute gefor­dert.

Tele­fonica - 01590, 0176, 0179

Die Telefónica (Akten­zeichen BK3-19-023) hatte bei der Netz­agentur 2,2 Cent pro Minute bean­tragt.

Telekom - 0151, 0160, 0170, 0171, 0175

Die Telekom bekam das Akten­zeichen BK3-19-022. Sie hatte ein Entgelt von 1,63 Cent pro Minute bean­tragt.

Voda­fone, Telekom und Tele­fonica legten übri­gens auch eine inter­essante gleich­lautende Kosten­rech­nung bei: Der Bau einer Makro­mobil­funk­zelle kostet demnach pro Standort 147.396 Euro (netto), eine Mikro- oder Piko­zelle wäre mit 132.922 Euro nur unwe­sent­lich güns­tiger.

Bundes­netz­agentur: Es gibt viel weniger

Allen Antrag­stel­lern hat die Bundes­netz­agentur inzwi­schen einen gleich­lautenden "Konsul­tati­onsent­wurf vorge­legt.

Darin sind folgende Preise, die ab dem 1.12.2019 gültig werden könnten, genannt:

  • a) bis zum 30.11.2020 0,90 Cent pro Minute
  • b) bis zum 30.11.2021 0,78 Cent pro Minute
  • c) ab dem 01.12.2021 0,70 Cent pro Minute
Die Preis sind immer jeweils zuzüg­lich der aktuell gültigen Mehr­wersteuer, eine Minute würde somit zwischen 1,071 Cent (brutto bis Ende 2020) und 0,833 Cent (brutto ab Ende 2021) kosten.

Daneben werden noch Kosten fest­gelegt, die anfallen, wenn andere Tele­fonge­sell­schaften eine direkte Leitung zum Zusam­menschal­tungs­punkt der gewünschten Mobil­funk­firma legen wollen. Das geht von Bereit­stel­lungs­preisen von 489,07 Euro (netto) über einen "Intra Buil­ding Abschnitt 2 MBit/s für mindes­tens 1 Jahr) von 552,28 Euro (jähr­lich), ferner Preise für zentrale Zeichen­gabe­kanäle, Kollo­kati­onsflä­chen ("nach Aufwand") und so weiter und so weiter.

Am 31.12.2022 sollen die Geneh­migungen auslaufen, bis dahin muss wieder neu verhan­delt werden. Im Entwurf stehen Sätze zu der Kosten­ermitt­lung ("Kosten der effi­zienten Leis­tungs­bereit­stel­lung, KeL") und die Verpflich­tung mit jedem anderen Netz­betreiber Verbin­dungen herzu­stellen, was ja Sinn der Sache ist.

Wirk­betrieb ab 1. Dezember 2019?

Wenn alles klar geht, werden diese neuen Preise ab 1.12.2019 in den "Wirk­betrieb" gehen. Wohl­gemerkt: Diese neuen Preise gelten - wie bisher - nur für Tele­fonge­sell­schaften unter­einander. Die Wette gilt, das sich bis dahin und auch danach an den Preisen für Endver­brau­cher für ein Tele­fonat vom Fest­netz zum Mobil­funk nichts oder wenig ändern wird.

Gerade im Fest­netz werden von Endver­brau­chern in bestimmten Tarifen bis heute noch Endpreise von 20-25 Cent pro Minute (inklu­sive Mehr­wert­steuer) und teil­weise noch mehr verlangt. Kein Anbieter zeigt hier die Neigung, daran etwas zu ändern. Wohl dem, der bereits für seinen Fest­netz­anschluß eine Flat­rate in alle Netze hat.

Unser Tipp:

Wer in seinem Fest­netz-Tarif keine Flat­rate in alle Netze hat und wer ungern übers Handy tele­fonieren mag oer schlicht nicht tele­fonieren kann (wegen örtli­chem Funk­loch) und wer noch Kunde bei Original-Telekom ist, könnte die Vorteile von Call-by-Call neu für sich entde­cken.

Wer Kunde bei einem privaten Fest­netz­anbieter ist, kann Call-by-Call übri­gens nicht nutzen. Der Aufwand alle privaten Anbieter unter­einander so zu verschalten, dass gegen­seitiges Call-by-Call möglich geworden wäre, erschien damals zu hoch. Es wäre wohl darauf hinaus­gelaufen, dass die Telekom diese Quer­verbin­dungen im Auftrag der privaten Wett­bewerber hätte schalten und dafür bezahlt werden müssen.

Wer Call-by-Call nutzen kann: Aktu­elle Tarife für güns­tigere Anrufe zum Handy gibts in unserem Call-by-Call-Tarif­vergleich.

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