Telekom-VDSL-Antrag: BNetzA verspricht "zügige Entscheidung"
VDSL im Nahbereich des Hvt: Die Telekom will hier Vectoring einsetzen
Foto: Telekom
Die Bundesnetzagentur bestätigt den Eingang eines
"Antrags auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung",
wie es im Behördendeutsch heißt.
Wie die Behörde bekannt gab, ist der entsprechende Regulierungsantrag von der Deutschen Telekom eingereicht worden. Mit ihm will die Telekom
erreichen, das VDSL Vectoring künftig auch Nachbereich eines
Hauptverteilers (Hvt) eingesetzt werden kann.
Dabei will sie ein exklusives Ausbaurecht
in diesem Hvt-Nahbereich (550 Meter um 8 000 Hauptverteiler herum). Wir hatten über den Antrag
in den vergangenen Tagen bereits ausführlich berichtet,
die technischen Hintergründe beleuchtet und die Reaktionen der Wettbewerber dargestellt.
"Ich begrüße, dass die Telekom den bereits angekündigten Antrag nun eingereicht hat. Die zuständige Beschlusskammer wird die Vorschläge des Unternehmens jetzt im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Verfahrens mit allen interessierten Marktakteuren ausführlich diskutieren und anschließend zügig eine Entscheidung treffen", ließ Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung erklären. Die Bundesnetzagentur stehe allen technischen Möglichkeiten und neueren Entwicklungen, die zu einer Verbesserung der Breitbandversorgung beitragen können, aufgeschlossen gegenüber, hieß es in der Erklärung weiter. "Für den Erfolg des Breitbandausbaus ist es wichtig, dass alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden", so Homann.
Darum geht es beim Antrag
VDSL im Nahbereich des Hvt: Die Telekom will hier Vectoring einsetzen
Foto: Telekom
Bereits im August 2013 hatte die BNetzA eine Grundsatzentscheidung zum
Einsatz von Vectoring in Kabelverzweigern außerhalb des Nahbereiches gefällt. Hier war es am Ende nach langen Diskussionen
zu einem Kompromiss zwischen Wettbewerbern und der Telekom gekommen.
Im Nahbereich um einen Hauptverteiler dürfen aus technischen Gründen VDSL-Signale bisher nur dort eingespeist werden
und nicht auch an den in diesem Bereich stehenden Kabelverzweigern. Damit sollen gegenseitige Beeinträchtigungen
der VDSL-Signale infolge der Einspeisung an zwei nahe beieinander liegenden Punkten verhindert werden.
Die Einführung von Vectoring auch im Nahbereich erfordert nach den Vorstellungen der Telekom
eine Beschränkung der aktuell bestehenden Zugangsmöglichkeiten der Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung am Hauptverteiler.
Nach Angaben der Telekom müssten für 135 000 VDSL-Leitungen der Mitbewerber andere Lösungen gefunden werden.
Die Bundesnetzagentur lädt am 13. März zu einer ersten öffentlichen mündlichen Anhörung über den Antrag vor der zuständigen Beschlusskammer 3. teltarif.de wird weiter über den Vorgang berichten. Alle technischen Hintergründe und was sich durch den Antrag der Telekom ändern würde, haben wir gestern in einem Technik-Hintergrund zusammengefasst.