EU

EU-Kommission stoppt weitere Festnetz-Terminierungsentgelte

BNetzA-Vorschläge für Mobilfunk und Festnetz unter Kritik
Von Susanne Kirchhoff

EU-Flagge Die EU setzt erneut eine Entscheidung der BNetzA zu Terminierungsentgelten aus.
Bild: dpa
Die Europäische Kommission hat einen weiteren Aspekt des Vorschlags der Bundesnetzagentur für die Zustellungs­entgelte im Festnetz gestoppt. Das teilte die EU-Kommission in einer Presse­mitteilung mit. Im April hatte die Europäische Kommission bereits die Festlegung der Terminierungs- und Zuführungs­entgelte für das Netz der Deutschen Telekom kassiert, die von anderen Netz­betreibern an die Telekom bezahlt werden müssen. Nun setzt die EU-Kommission auch die Pläne für Engelte für die Terminierung bei alternativen Netz­betreibern aus.

Für beide Szenarien sah der Vorschlag der BNetzA Zustellungs­entgelte von 0,36 Cent pro Minute für die Hauptzeit und 0,25 Cent pro Minute für die Nebenzeit in der häufig vorkommenden Tarifzone I vor.

BNetzA-Vorschlag ist der EU (erneut) um Faktor drei zu hoch

EU-Flagge Die EU setzt erneut eine Entscheidung der BNetzA zu Terminierungsentgelten aus.
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Die Europäische Kommission wiederholt ihre bereits im April geäußerten Einwände gegen die von der BNetzA vorgeschlagenen Terminierungs­entgelte. Diese betrügen das Dreifache der Entgelte, die im Durchschnitt von den Ländern angewendet würden, die den Empfehlungen der EU-Vorschriften für den Telekommunikations­sektor folgten. Dies könne zu Wettbewerbs­verzerrungen und überhöhten Preisen für die Verbraucher führen.

Terminierungs­entgelte sind diejenigen Gebühren, die Telekom-Betreiber einander für die Anruf­zustellung in ihren jeweiligen Netzen in Rechnung stellen. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Im Interesse eines echten Binnenmarkts ist es wichtig, dass sowohl Betreiber als auch Verbraucher in Deutschland ähnliche Zustellungs­entgelte zahlen wie in anderen EU-Mitgliedstaaten." Die Bundes­netzagentur hat nun drei Monate Zeit, um mit der Kommission und dem GEREK (Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) eine Lösung auszuarbeiten.

Interessant ist der Vergleichs­maßstab, den die Europäische Kommission anwendet. Denn die von der BNetzA vorgeschlagenen Terminierungs­entgelte erscheinen aktuell nur im Vergleich mit denjenigen Ländern hoch, die Empfehlungen der EU-Vorschriften für den Telekommunikations­sektor bereits folgen. Als Parade­beispiele gelten hier etwa Dänemark und Frankreich mit einer Deckelung der Festnetz-Terminierungs­entgelte bei 0,08 Cent. Vergleicht man sie jedoch mit den in der EU zur Zeit tatsächlich erhobenen Entgelten, welche das GEREK zuletzt für den Januar ermittelte (pdf [Link entfernt] ), so liegen die deutschen Interconnection-Gebühren mit 0,25 bis 0,36 Cent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 0,50 Cent.

Europäischen Kommission kritisiert weiter Berechnungsmethoden der BNetzA

Die Kritik der Europäischen Kommission entzündet sich nach wie vor - neben dem reinen Entgeltniveau - an der Berechnungsweise der Bundesnetzagentur. Diese weicht im Festnetz­bereich mit der sogenannte LRAIC+-Methode (Long-Run Average Incremental Cost+) von dem empfohlenen Bottom-up-Kostenmodell (Bottom-Up-LRIC) ab. Dabei berücksichtigt die Methode der BNetzA auch die von den Telekommunikations­anbietern ausgewiesenen Betriebskosten, wohingegen das BU-LRIC die Kosten eines fiktiven effizienten Netzbetreibers nur für den entstehenden Verkehr berechnet.

Die Bundesnetzagentur hatte im November vergangenen Jahres ihren Vorschlag für neue Terminierungs­entgelte im Festnetz- und Mobilfunkbereich bekannt gegeben und diesen im Februar dieses Jahres nach einer nationalen Konsultation der EU-Kommission mitgeteilt. Sie erörtert derzeit mit dem GEREK und der EU-Kommission bereits das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den Festnetz-Zustellungs­entgelten für die Deutsche Telekom. Nun kommen zudem Gespräche zu den Entgelten für die alternativen Netz­betreiber hinzu. Die Bundes­netzagentur darf ihren Entgelt-Vorschlag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten nicht endgültig verabschieden. Danach kann die EU-Kommission eine Veränderung oder gar den Rückzug des Entwurfs empfehlen. In puncto Mobilfunk nähert sich diese Beratungsphase hingegen bereits dem Ende.

Nächste Baustelle: Mobile Terminierungsentgelte

Denn nicht nur im Festnetz, auch im Mobilfunk sieht die Europäische Kommission Optimierungs­bedarf in Deutschland. Hier hatte sie bereits im März die vorgelegten Interconnection-Gebühren von 1,85 Cent pro Minute abgelehnt. Kritik auch hier: Die Entgelte seien zu hoch und das Berechnungsmodell weiche zu stark von der Empfehlung der EU ab, so dass Wettbewerbs­verzerrung und zu hohe Preise für die Endkunden drohten. Nach Beratschlagung mit der Bundes­netzagentur und dem GEREK wird die nächste Stellungnahme der EU-Kommission für Anfang Juli erwartet. Beharren beide Seiten weiterhin auf ihren Positionen, könnte Deutschland schlimmstenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren drohen.

Äußerst ungünstige Konsequenzen könnten die Querelen zwischen der BNetzA und der EU-Kommission auch für die Netz­betreiber haben. So wenden die Mobilfunk-Unternehmen den Vorschlag der BNetzA bereits seit dem 1. Dezember 2012 an und stellen sich diese Entgelte bis auf Weiteres untereinander in Rechnung, auch wenn sie rückwirkend im Nachhinein deutlich nach unten korrigiert werden könnten.

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