Unverzichtbar

Editorial: Die Regulierungs-Zwickmühle

Kann man schon auf Call by Call verzichten, wie es auf EU-Ebene diskutiert wird? Oder die Regulierung regional zurückfahren, was die CSU fordert? teltarif.de erläutert, warum das nicht klappt.
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Editorial: Die Regulierungs-Zwickmühle Kann man schon auf Call by Call verzichten?
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Politiker wünschen sich mehrheitlich eine von selbst gut funktionierende Wirtschaft: So werden dann viele gute Produkte und Dienstleistungen für viele Bürger zu einem fairen Preis bereitgestellt, und die Politik muss sich entsprechend viel weniger selbst darum kümmern, dass es den Bürgern gut geht! Und so verwundert wenig, dass in der Politik die Stimmen, die eine Rücknahme oder zumindest eine Reduzierung der Regulierung fordern, immer lauter werden. Schaut man dann genauer hin, zeigt sich aber meist recht schnell, dass die Forderungen voreilig waren.

Gegen bundesweite Monopole hilft keine regionale Regulierung

Editorial: Die Regulierungs-Zwickmühle Kann man schon auf Call by Call verzichten?
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Beispiel regionale Regulierung: Dort, wo die Wettbewerbsintensität hoch ist, könnte die Deutsche Telekom doch aus der Regulierung entlassen werden, fordert die CSU. Doch das ist prinzipiell zu kurz gedacht.

Beispiel Köln: Dort liegen Netcologne und Telekom seit langem auf Augenhöhe, was die Zahl der Festnetzkunden angeht. Eigentlich ein Paradebeispiel für eine Region, die aus der Regulierung entlassen werden könnte. Doch hat Netcologne nur einen Teil der Kunden direkt über das eigene Netz angeschlossen; für die Mehrzahl der Kunden ist weiterhin die Teilnehmeranschlussleitung der Telekom erforderlich. Würde die Telekom in Köln aus der Regulierung entlassen und den TAL-Vertrag kündigen, müssten die meisten Netcologne-Kunden zwangsweise zur Telekom zurück. Im Gegenzug müssten nur vergleichsweise wenige Kunden von der Telekom zu Netcologne migrieren, wenn auch Netcologne die TAL-Verträge kündigt (ja, das gibt es in Köln wirklich: Kunden mit Telekom-Anschluss, deren Telefonkabel aber von Netcologne stammt). Dann stünde es aber nicht mehr 1:1 zwischen den beiden Anbietern, sondern plötzlich 3:1 zugunsten der Telekom. Also müsste die Regulierung wieder hochgefahren werden.

Beispiel Call by Call: Derzeit wird auf EU-Ebene darüber nachgedacht, die Verpflichtung zur Auswahl eines alternativen Verbindungsbetreibers per Vorwahl oder per dauerhafter Voreinstellung (Pre-Selection) fallen zu lassen. Dabei wären auch hier die Folgen vorhersehbar: Steigende Minutenzahlen und stark steigende Einnahmen und Gewinne der Ex-Monopolisten, und entsprechender Druck, die Regulierung doch wieder hochzufahren.

Beide Beispiele zeigen, dass der Markt weiterhin von der Regulierung abhängt. Nimmt man sie zurück, zerstört man das Geschäftsmodell der Wettbewerber, stärkt die weiterhin bei der Infrastruktur haushoch überlegenenen Ex-Monopolisten und schafft beste Voraussetzungen dafür, in wenigen Jahren die Regulierung wieder hochzufahren und eine neue Wettbewerbsrunde zu starten. Daher sind solche Überlegungen derzeit noch verfrüht.

Kunden-Gefangennahme

Meiner Ansicht nach braucht der Markt nicht weniger, sondern vor allem gleichmäßigere Regulierung. Warum können Telekom-Kunden Call by Call nutzen, solche bei Vodafone oder Kabel BW hingegen nicht? Die (fast) jährlich wiederkehrende Diskussion, wie teuer Brötchen, äh, Roaming-Minuten im vereinigten sozialistischen Europa nun sein dürfen, könnte sich das EU-Parlament sparen, wenn sie Call by Call und Pre-Selection für Roaming freigeben würden und die nationalen Regulierungsbehörden verpflichteten, faire Vorleistungsentgelte festzulegen. Dann kostet am Ende Roaming in Riga zwar möglicherweise anders als in Luxemburg, aber in beiden Fällen viel weniger, als die Anbieter das gerne hätten.

Aufwändig ist in der Telekommunikation vor allem der "letzte Kilometer", die Überbrückung der Distanz von einem schnell angebundenen Knotenpunkt bis zum eigentlichen Kunden. Im Kernnetz selber sind die Kosten marginal. Geld verdient wird jedoch vor allem mit Diensten wie Sprachtelefonie oder hochwertigem Videostreaming. Entsprechend versuchen die Tk-Unternehmen, ihren Kunden nicht nur die "nackten Anschlüsse" zu verkaufen, sondern sie mit diesen zugleich auf die eigenen Dienste zu binden. Hier muss die Regulierung ansetzen und sicherstellen, dass die Kunden auch künftig die Wahlfreiheit haben.

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