EU bewertet Mobilfunk-Interconnect von 1,85 Cent als zu hoch
Telefonieren mit dem Handy: Der EU ist der aktuelle Interconnect zu hoch
Foto: teltarif.de
Die von der Bundesnetzagentur im November vorgelegten Interconnection-Preise für
Gespräche zum Mobilfunk sind zu hoch. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission.
Die Anrufzustellungsentgelte in deutschen Mobilfunknetzen seien
um über 80 Prozent höher als in vielen anderen Mitgliedsstaaten. Das wirke sich auch
auf die Endkundenpreise aus, da die Vorleistungskosten in die Endkundenpreise eingerechnet
werden müssten. Die Bundesnetzagentur hatte zum 1. Dezember vergangenen Jahres
eine deutliche Absenkung vorgeschlagen. Diese ließ zwar die Mobilfunknetzbetreiber
aufstöhnen, geht der EU jedoch noch nicht weit genug.
Was die EU stört: Die BNetzA hält sich in ihrem gemachten Vorschlag ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung von 2009 vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist - so die EU-Kommission - Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts. Der Vorschlag der BNetzA umfasst eine Preiskontrollmethode mit einem Berechnungsverfahren für Mobilfunk-Anrufzustellungsentgelte, die es den Anbietern in Deutschland ermöglichen würde, beträchtlich höhere Zustellungsentgelte zu berechnen als die Anbieter in den meisten EU-Mitgliedstaaten.
EU will Quersubvention deutscher Netze vermeiden
Telefonieren mit dem Handy: Der EU ist der aktuelle Interconnect zu hoch
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Die EU sieht die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien,
Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber
quersubventionieren müssten. Die BNetzA hat nun drei Monate Zeit, um gemeinsam
mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für
elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden.
Nach Ansicht der Kommission hat die BNetzA die Interessen der
Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt und will außerdem
einen Weg beschreiten, mit dem sie der Schaffung eines
Binnenmarkts für die Telekommunikation schaden würde.
In der Praxis bedeutet das, dass die Anbieter sich nun bis auf Weiteres die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Terminierungsentgelte in Rechnung stellen, ohne zu wissen, ob diese wirklich gelten. Möglich wäre, dass die Entgelte doch noch weiter nach unten korrigiert werden müssten. Dann würden zwar nicht die Anbieter, die ein Gespräche eines Kunden an einen anderen Anbieter übergeben darunter leiden. Eine solche nachträgliche Absenkung wäre jedoch zum Nachteil jener Anbieter, die ein Gespräch entgegennehmen, um es zu ihren Kunden weiterzuleiten. Sie würden weniger Geld bekommen, als sie erwartet haben. Das Verfahren kann aber auch in eine Einigung oder in ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hinauslaufen.
1,85 Cent pro Minute: Für Mobilfunker zu wenig, für die EU zu viel
Der Vorschlag der Bundesnetzagentur sah einen Minutenpreis von 1,85 Cent netto vor. Ab 1. Dezember 2013 würden dann 1,79 Cent pro Minute berechnet werden, zum 1. Dezember 2014 soll es dann eine neue Entscheidung geben. Die Mobilfunker hatten Kosten zwischen 4,47 und 10,65 Cent pro Minute geltend machen wollen. Dass die EU nun eine über den vorgeschlagene Minutenpreis hinausgehende Absenkungen fordert, dürfte den deutschen Mobilfunkanbietern nicht gefallen.