Anrufzustellung

EU bewertet Mobilfunk-Interconnect von 1,85 Cent als zu hoch

Neue Terminierungsentgelte können noch nicht endgültig in Kraft treten
Von Thorsten Neuhetzki

Telefonieren mit dem Handy: Der EU ist der aktuelle Interconnect zu hoch Telefonieren mit dem Handy: Der EU ist der aktuelle Interconnect zu hoch
Foto: teltarif.de
Die von der Bundes­netzagentur im November vorgelegten Inter­connection-Preise für Gespräche zum Mobilfunk sind zu hoch. Zu diesem Schluss kommt die EU-Kommission. Die Anruf­zustellungs­entgelte in deutschen Mobil­funk­netzen seien um über 80 Prozent höher als in vielen anderen Mit­glieds­staaten. Das wirke sich auch auf die Endkunden­preise aus, da die Vor­leistungs­kosten in die End­kunden­preise eingerechnet werden müssten. Die Bundes­netzagentur hatte zum 1. Dezember vergangenen Jahres eine deutliche Absenkung vorgeschlagen. Diese ließ zwar die Mobil­funknetz­betreiber aufstöhnen, geht der EU jedoch noch nicht weit genug.

Was die EU stört: Die BNetzA hält sich in ihrem gemachten Vorschlag ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungs­entgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung von 2009 vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist - so die EU-Kommission - Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts. Der Vorschlag der BNetzA umfasst eine Preiskontrollmethode mit einem Berechnungsverfahren für Mobilfunk-Anrufzustellungsentgelte, die es den Anbietern in Deutschland ermöglichen würde, beträchtlich höhere Zustellungsentgelte zu berechnen als die Anbieter in den meisten EU-Mitgliedstaaten.

EU will Quersubvention deutscher Netze vermeiden

Telefonieren mit dem Handy: Der EU ist der aktuelle Interconnect zu hoch Telefonieren mit dem Handy: Der EU ist der aktuelle Interconnect zu hoch
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Die EU sieht die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventionieren müssten. Die BNetzA hat nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Lösung zu finden. Nach Ansicht der Kommission hat die BNetzA die Interessen der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtigt und will außerdem einen Weg beschreiten, mit dem sie der Schaffung eines Binnenmarkts für die Telekommunikation schaden würde.

In der Praxis bedeutet das, dass die Anbieter sich nun bis auf Weiteres die von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Terminierungsentgelte in Rechnung stellen, ohne zu wissen, ob diese wirklich gelten. Möglich wäre, dass die Entgelte doch noch weiter nach unten korrigiert werden müssten. Dann würden zwar nicht die Anbieter, die ein Gespräche eines Kunden an einen anderen Anbieter übergeben darunter leiden. Eine solche nachträgliche Absenkung wäre jedoch zum Nachteil jener Anbieter, die ein Gespräch entgegen­nehmen, um es zu ihren Kunden weiterzuleiten. Sie würden weniger Geld bekommen, als sie erwartet haben. Das Verfahren kann aber auch in eine Einigung oder in ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hinauslaufen.

1,85 Cent pro Minute: Für Mobilfunker zu wenig, für die EU zu viel

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur sah einen Minutenpreis von 1,85 Cent netto vor. Ab 1. Dezember 2013 würden dann 1,79 Cent pro Minute berechnet werden, zum 1. Dezember 2014 soll es dann eine neue Entscheidung geben. Die Mobilfunker hatten Kosten zwischen 4,47 und 10,65 Cent pro Minute geltend machen wollen. Dass die EU nun eine über den vorgeschlagene Minutenpreis hinausgehende Absenkungen fordert, dürfte den deutschen Mobilfunkanbietern nicht gefallen.

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