Reaktion

Homann: Einwände der EU-Kommission sind aus der Luft gegriffen

300 Prozent Unterschied ließen sich schnell herausrechnen
Aus Berlin berichtet Thorsten Neuhetzki

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Archivbild) Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Archivbild)
Bild: dpa
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, weißt die Einwände der EU-Kommission die Interconnection­entgelte für Mobilfunk und Festnetz betreffend entschieden zurück. Auf dem Forum Verbraucherschutz Telekommunikation in Berlin sprach der Präsident von "rüden Worten", die aus Brüssel zu hören waren. Mit ebenfalls vergleichs­weise markigen Worten antwortete nun der Präsident. Für ihn sind die Vorwürfe der EU-Kommission weitgehend aus der Luft gegriffen.

Hintergrund: Entscheidung der Bundesnetzagentur von Ende 2012

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Archivbild) Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur (Archivbild)
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Zum Hintergrund: Ende vergangenen Jahres hatte die Bundesnetzagentur für die Netzzusammenschaltungen im Festnetz- und Mobilfunkbereich neue Entgelte vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um Minutenpreise, die sich Netzbetreiber gegenseitig berechnen, wenn sie ein Gespräch aus ihrem eigenen Netz in ein anderes Netz übergeben. Im Festnetzbereich hatte die Bundesnetzagentur die auch als Interconnection oder Terminierung genannten Entgelte im Schnitt um etwa 20 Prozent abgesenkt.

Am Montag Abend war dann seitens der EU-Kommission bekannt gegeben worden, dass man die vorgeschlagenen Entgelte um 300 Prozent zu hoch empfindet. Zudem habe die Bundesnetzagentur eine andere Ermittlungsmethode gewählt, als es von der EU gefordert werde. Am Ende würde dieses zu überhöhten Verbraucherpreisen führen. Einige Wochen zuvor hatte Brüssel auch Einspruch bei den vorgelegten Mobilfunk-Terminierungsentgelten eingelegt.

Zehntel-Cent-Bereich: "Herrlich 300-Prozent-Unterschied herausrechnen"

Jochen Homann wies diesen Vorwurf entschieden zurück. Die von der BNetzA vorgelegten Interconnectionpreise würden aufgrund der Absenkung keinen Anlass geben, die Endkundenpreise anzuheben. Ohnehin reguliere die Bundesnetzagentur nicht die Endkundenpreise sondern die Vorleistungen. Bei dem Streit zwischen EU und Bundesnetzagentur geht es im Festnetzmarkt um Zehntel-Cent, wie Homann unterstrich. "Man kann da herrlich 300 Prozent Unterschied herausrechnen", so Homann bei einem Verweis darauf, dass es um Werte zwischen 0,1 und 0,36 Cent pro Minute geht.

"Der Kommission geht es darum, eine bestimmte Berechnungs­methode durchzusetzen", so Homann. Die Bundesnetzagentur habe die von ihr gewählte Methode jedoch aus gutem Grund gewählt. Sie berücksichtige alle Kosten, die den Netz­betreibern entstehen. Zudem fordere die EU einen Breitbandausbau und gleichzeitig sinkende Terminierungs­preise. Das würde die Investitions­freudigkeit der Anbieter nicht gerade fördern, schätzte Homann die Lage ein.

Die beiden Parteien haben nach Bekanntgabe des Einspruchs der EU-Kommission nun drei Monate Zeit, eine Lösung herbei zu führen. Sollte langfristig keine Einigung gefunden werden, so kann die EU auch ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

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