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BNetzA-Entscheidung: Branchenverbände sind zufrieden, Telekom nicht ganz

BREKO, VATM und EWE Tel begrüßen die Entscheidung der BNetzA zu den Rahmenbedingungen des Netzausbau. Die kürzere letzte Meile könnte wichtige Impulse für den Netzausbau bringen. Die Telekom äußert sich vordergründig positiv - hält aber an ihrem Standpunkt fest.
Von Hans-Georg Kluge

Die Netzausbau-Entscheidung der BNetzA trifft auf Zustimmung der Branchenverbände VATM und BREKO. Die Netzausbau-Entscheidung der BNetzA trifft auf Zustimmung der Branchenverbände VATM und BREKO.
Bild: dpa
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Rahmenbedingungen für den Netzausbau zu verbessern, hat positives Echo von Branchenverbänden und teilweise sogar der Telekom erhalten. Einig sind sich die Parteien, dass der Breitband-Ausbau nur als gemeinsame Anstrengung zu realisieren ist. Über die konkreten Wege zu schnellerem Internet gehen die Vorstellungen jedoch auseinander.

VATM und BREKO begrüßen BNetzA-Entscheidung

Die Netzausbau-Entscheidung der BNetzA trifft auf Zustimmung der Branchenverbände VATM und BREKO. Die Netzausbau-Entscheidung der BNetzA trifft auf Zustimmung der Branchenverbände VATM und BREKO.
Bild: dpa
Die Branchenverbände BREKO und VATM haben das Verfahren von EWE Tel begleitet und sich zur Entscheidung der BNetzA gemeinsam geäußert. Für BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner ist die Entscheidung eine wichtige Botschaft für die Wettbewerber der Telekom. Die Einschätzung der beiden Verbands-Chefs: "Die Entscheidung der Bundesnetzagentur hat grundsätzliche Bedeutung für den gesamten Wettbewerb. Unsere Mitgliedsunternehmen werden die verbesserten Möglichkeiten zum Breitbandausbau zahlreich in Anspruch nehmen, um die ambitionierten Breitbandziele der Bundesregierung erreichen zu können."

EWE Tel erreicht Anordnungsverfahren

EWE Tel hatte bereits verlauten lassen, mit der Entscheidung zufrieden zu sein. Der Netzbetreiber aus Oldenburg hatte erreicht, dass die BNetzA drei Änderungen an bisherigen Regulierungs-Vorgaben ausspricht, die ab September gültig sind. Demnach muss die Deutsche Telekom auf Verlangen der Wettbewerber einen neuen Kabelverzweiger bauen, wenn die erreichbare Bandbreite 30 MBit/s unterschreitet. Zuvor lag dieser Wert bei 1 MBit/s, mit dem aber die Breitband-Pläne der Bundesregierung nicht zu erfüllen sind.

Die neuen Mindestgeschwindigkeiten gelten auch für den Aufbau von Schaltverteilern. Diese können in vielen Fällen weit mehr Haushalte mit schnellem Internet versorgen, als dies ein Kabelverzweiger schafft. Allerdings sind die erreichbaren Bandbreiten geringer. Je nach individueller Situation kann ein Schaltverteiler wirtschaftlich rentabler sein, als in Glasfaser-Leitungen bis zu den einzelnen Kabelverzweigern zu investieren.

Künftig sollen Leitungen umgelegt werden, wenn bei Ausbaumaßnahmen in der Nähe von bestehenden Hausanschlüssen neue Kabelverzweiger aufgestellt werden. Die dann kürzere Leitung ermöglicht höhere Bandbreiten.

Einzelheiten zu den jetzt bestätigten Vorschlägen haben wir in einer eigenen Meldung zusammengestellt.

Telekom: Schaltverteiler sind rückwärtsgewandte Lösungen

Die Telekom bedauert in einer Stellungnahme, die teltarif.de vorliegt, dass die BNetzA nicht den Kabelverzweiger als Zugangspunkt für Wettbewerber festgelegt hat. Eine Infrastruktur mit Schaltverteilern sei weniger leistungsfähig, als eine, die auf Kabelverzweiger mit Glasfaser-Anbindung zurückgreife.

Die bei der Telekom ungeliebten Schaltverteiler seien eine rückwärtsgewandte Lösung für den Netzausbau. Dennoch begrüßt die Telekom die höheren Bandbreiten-Vorgaben seitens der BNetzA. Die Telekom betont in Ihrer Stellungnahme, auch künftig Glasfaser-Leitungen zu den einzelnen Kabelverzweigern legen zu wollen.

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