Hintergrund

Gegen wen richtet sich das EU-Verfahren wirklich?

Über­raschend hat die EU-Kommis­sion ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren u.a. gegen die Bundes­repu­blik Deutsch­land einge­leitet hat. Adressat ist offenbar die Politik, die mit der Umset­zung in Geset­zes­form nicht vorwärts kommt.
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Die EU-Kommission (hier die Chefin Ursula von der Leyen) hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Staaten eingeleitet. Die EU-Kommission (hier die Chefin Ursula von der Leyen) hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Staaten eingeleitet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Über­raschend war die gest­rige Meldung, dass die EU-Kommis­sion ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren u.a. gegen die Bundes­repu­blik Deutsch­land einge­leitet hat und dabei die Auslands-Tarife als Grund nennt.

Nun ist das Thema Auslands­tarife schon vor knapp zwei Jahren ausführ­lich behan­delt worden. Nicht alle Tele­fonie-Anbieter hatten die neuen Ober­grenzen sofort einge­führt. Wir haben noch­mals bei einigen großen Anbie­tern nach­fragt.

Deut­sche Anbieter haben EU-Limits für Auslands­tarife größ­ten­teils umge­setzt

Die EU-Kommission (hier die Chefin Ursula von der Leyen) hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Staaten eingeleitet. Die EU-Kommission (hier die Chefin Ursula von der Leyen) hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 24 Staaten eingeleitet.
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Deut­sche Telekom erin­nerte daran, dass in Deutsch­land der EU-Kodex mit der anste­henden TKG-Novelle derzeit umge­setzt wird. Der Bonner Konzern hat dazu ein Themen­spe­cial veröf­fent­licht.

Telekom: Fest­netz güns­tiger als Vorgabe, Mobil­funk gemäß Vorgabe

In Bezug auf die Tarife bei Gesprä­chen ins Ausland setzt die Telekom bereits die EU-Vorgaben um, so lägen die Gespräche aus dem Telekom-Fest­netz ins EU-Fest­netz schon "seit Jahren weit unter der Vorgabe von 0,0243 Euro (netto); von Fest­netz zu Mobil­funk­netzen werden maximal 0,1840 Euro (netto) berechnet. Wer genaueres nach­lesen möchte, findet die Preise auf Seite 4 des entspre­chenden Tarif­doku­mentes "MagentaZuHause - Preis­liste MagentaZuHause+CallStart" im Abschnitt "1.3.2 Verbin­dungen der Telekom in das Ausland (aus dem Fest­netz)".

Telekom Mobil­funk einheit­lich

Aus dem Telekom-Mobil­funk­netz ins EU-Fest­netz bzw. zu euro­päi­schen Mobil­funk­netzen verlangt die Telekom "einheit­lich die fest­gelegte Ober­grenze", der Brut­topreis von 0,22 Euro pro Minute entspricht 0,1840 Euro netto, zu finden auf Seite 4 des Tarif-Doku­mentes "MagentaMobil" - "Preis­liste Mobil­funk­tarife" unter Kapitel "4.1 Sprach­ver­bin­dungen in das Ausland (aus dem Mobil­funk­netz)"

Voda­fone: "Völlig ohne Schuld"

Ein Spre­cher von Voda­fone betonte, dass man hier "völlig ohne Schuld" sei, denn schon recht­zeitig zum Wirk­sam­werden der neuen EU-Auslands­tarife seien die Preise ange­passt worden.

EU adres­siert wohl Bundes­regie­rung und BNetzA

Ein weiterer Bran­chen­spre­cher brachte uns auf die rich­tige Spur: Die rich­tige Adresse läge eher bei der Bundes­netz­agentur (BNetzA). Die von der BNetzA defi­nierten MTR (Mobile Termi­nation Rates, also die Preise für ankom­mende Anrufe in Mobil­funk­netzen) "weichen tatsäch­lich von den EU-Vorgaben ab und haben einen längeren Gleit­pfad als es die EU-Vorgabe vorsieht, bis sich diese an die Ziel­vor­gabe anglei­chen."

Ein weiterer Aspekt scheint die Tatsache zu sein, dass das neue Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) in Deutsch­land noch nicht in Kraft getreten ist, welches (unter anderem) die Vorgaben des Euro­päi­schen Kodex in deut­sches Recht umsetzen soll. Das Bundes­kabi­nett hatte die Novelle noch im Dezember verab­schiedet, derzeit durch­läuft es die "Lesungen" im Bundestag, bis es am Ende von Bundes­prä­sident Stein­meier unter­schrieben wird.

Das Handels­embargo der USA gegen­über bestimmten chine­sischen Herstel­lern bleibt bestehen. Die Begrün­dung ist jetzt aber weitaus nach­voll­zieh­barer als vorher.

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