EU-Kommission stellt zwei Verfahren gegen Deutschland ein
Die EU verspricht deutschen Kunden mehr Auswahl bei Breitband-Diensten und günstigere Preise
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Die EU-Kommission hat zwei Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingestellt. Diese "EU-Maßnahmen verhelfen deutschen Breitbandkunden zu mehr Auswahl
und günstigeren Preisen", nimmt die EU-Behörde für sich selbst in einer heute veröffentlichten Presseerklärung in
Anspruch.
Das erste Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland betraf den Punkt der Regulierung des VDSL-Netzes der Deutschen Telekom. Ursprünglich sollte dieses von der Regulierung ausgenommen werden, was die EU-Kommission als einseitige Bevorzugung der Telekom scharf kritisiert und die Angelegenheit letztlich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht hatte. Dieser entschied Ende 2009, dass es keine "Regulierungsferien" für das VDSL-Netz der Telekom geben dürfe.
Deutsches TKG wurde mittlerweile geändert
Die EU verspricht deutschen Kunden mehr Auswahl bei Breitband-Diensten und günstigere Preise
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Nachdem im deutschen Telekommunikationsgesetz
(TKG) im April dieses Jahres nun
der betreffende Paragraph 9a ("Neue Märkte") aufgehoben wurde, hat die EU-Kommission das
Vertragsverletzungsverfahren nun eingestellt. Damit, so schreibt die EU-Kommission, "können die deutschen
Verbraucher mit einem besseren Angebot und günstigeren Preisen beim Breitband-Internetzugang rechnen. Ein
deutsches Gesetz hätte es in seiner ursprünglichen Fassung Telekom-Unternehmen schwer gemacht, auf diesem
Markt zum etablierten Betreiber in Wettbewerb zu treten."
Streit um Nutzung von Frequenzen im 2,6-GHz-Band
Das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland betraf die Nutzung von Frequenzen im 2,6-GHz-Band. Hier war die Nutzung dieser Frequenzen in der deutschen Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ausschließlich auf mobile Dienste beschränkt worden, während die EU-Komission die Nutzung "für alle terrestrischen System, die Telekommunikationsdienste erbringen (...), also für ortsfeste ebenso wie mobile Dienste" bei Nutzung beliebiger Technik freigeben wollte. Bei dem Streit zwischen EU und Deutschland steckte das Problem allerdings - wie berichtet - im Detail; grundsätzlich wollte die Bundesnetzagentur hier dasselbe wie auch die EU-Kommission.
Nachdem die besagte Frequenzplanverordnung zwischenzeitlich geändert wurde und die Nutzung der 2,6-GHz-Frequenzen nun sowohl mobil als auch ortsfest möglich ist, hat die EU-Komission das Verfahren nun eingestellt. Auch hier gibt sich die EU-Behörde sehr optimistisch und schreibt: "Daher bestehen in diesem Frequenzband keine Hindernisse mehr für die Einführung EU-weiter drahtloser Breitbanddienste, und die Verbraucher werden bald mehr Wahlmöglichkeiten haben."