Vorgaben

EU: Vectoring ja, aber nur mit Wettbewerb

Obwohl die EU sich mit dem geänderten Entwurf der BNetzA zum Vectoring langsam anfreundet, bleiben Zweifel. In einem Schreiben macht die EU-Kommission klar, dass das Vorleistungsprodukt für die Wettbewerber gleichzeitig starten muss.
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Wie bereits berichtet hat die EU zu Beginn der Woche die Pläne der Bundesnetzagentur für den Vectoring-Nahbereich unter Auflagen freigegeben. Doch so ganz zufrieden ist die EU mit der Wettbewerbssituation in Deutschland offenbar nicht. So nach und nach sickern weitere Details durch, die aufzeigen, wie die EU-Kommission ein Telekom-Monopol verhindern und den Wettbewerbern mehr Rechte einräumen will.

In einem 15-seitigen Schreiben an BNetzA-Präsident Jochen Homann hat Roberto Viola, Generaldirektor der Direktion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien bei der EU-Kommission nochmals klargestellt, was die EU von der BNetzA als Wettbewerbshüterin erwartet. Dieses Schreiben liegt dem Wettbewerberverband Breko und teltarif.de vor.

Lob und Kritik von der EU-Kommission

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Einerseits begrüßt die EU-Kommisssion, dass die BNetzA "erhebliche Verbesserungen an den nachgeordneten Bedingungen für den Zugang am KVz" vorgenommen habe. Dennoch werde der virtuell entbündelte Zugang am Kabelverzweiger (KVz-VULA) für einige Wettbewerber "keine wirtschaftlich tragfähige Alternative für den bestehenden entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss (LLU)" sein – beispielsweise wegen des notwendigen Aufbaus einer alternativen Glasfaserinfrastruktur bis zum Kabelverzweiger.

Darum werde das BNG-Layer-2-Zugangsprodukt "zu einem sehr wichtigen Ersatz für den Verlust des physischen Zugangs zum entbündelten VDSL-Teilnehmeranschluss infolge der Vectoring-Einführung". Die Kommission betont, "dass die funktionalen Merkmale eines solchen Ersatzprodukts so weit wie möglich den Merkmalen des physischen Zugangs entsprechen müssen". Ansonsten sei das Produkt "nicht als effektiver Ersatz für den entbündelten Zugang zum VDSL-Teilnehmeranschluss (VDSL-LLU)" zu betrachten.

Die Kommission konstatiert jedoch, "dass das BNG-Layer-2-Zugangsprodukt, so wie es gegenwärtig im notifizierten Maßnahmenentwurf beschrieben und von der BNetzA als vorläufige Zwischenlösung genehmigt wird, wegen seines begrenzten Funktionsumfangs noch nicht als Ersatz für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss gelten kann". Insbesondere biete das BNG-Layer-2-Produkt in seiner derzeitigen Form alternativen Betreibern "nur geringe Möglichkeiten für eine angemessene Produktdifferenzierung". Die Kommission bedauert in dem Schreiben, dass die detaillierten Spezifikationen und Preise für das BNG-Layer-2-Zugangsprodukt erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und ihr gegenüber mitgeteilt werden sollen.

Vectoring-Aktivierung erst bei fertigem Vorleistungsprodukt

In einer Sache nagelt die EU-Kommission die BNetzA allerdings fest: "Die BNetzA hat erklärt, dass das Vectoring in Nahbereichen nicht aktiviert werden wird (und es somit nicht zum Verlust des entbündelten Zugangs zum VDSL-Teilnehmeranschluss kommen wird), bis sowohl der virtuell entbündelte Zugang am Kabelverzweiger (KVz-VULA) als auch das BNG-Layer-2-Zugangsprodukt allgemein verfügbar geworden sind und nachgewiesen ist, dass diese einen effektiven und funktionalen Ersatz für den Verlust des entbündelten lokalen Zugangs darstellen. Die Kommission nimmt diese Erklärung zur Kenntnis und gründet darauf ihre Stellungnahme in dieser Sache."

Angesichts der obigen Ausführungen möchte die Kommission mit ihrem Appell unterstreichen, "dass das Layer-2-Produkt nicht nur vom wirtschaftlichen Standpunkt aus ein Ersatz sein muss, sondern auch die Kriterien der Märkteempfehlung erfüllen muss, damit es als wirklicher Ersatz für den physisch entbündelten Zugang zum VDSL-Teilnehmeranschluss betrachtet werden kann."

Die EU-Kommission ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Funktionsumfang des BNG-Layer-2-Produkts noch erheblich verbessert werden müsse. Beispielweise müsse die maximale Übertragungseinheit (MTU) vergrößert werden, und für die Wettbewerber müsse es Möglichkeiten zur Steuerung der Dienstqualitätsstufen und DSL-Profile geben. Außerdem müsse eine generell durchgehend verfügbare (End-to-End-)Leitung bereitgestellt werden und nicht nur verfügbare Einzelkomponenten, die zusammen möglicherweise eine niedrigere Qualität des Zugangsprodukts ergeben.

Die Kommission fordert, dass die Telekom zur Steigerung der verfügbaren Übertragungskapazität zwischen BNG und MSAN verpflichtet wird, falls sich diese als unzureichend erweisen sollte. Im Übrigen soll es technische Lösungen für eine Multicast-Replizierung geben, und den Wettbewerbern müssten gewisse Bedingungen für das Fehlermanagement eingeräumt werden. Beispielsweise sollte die Telekom bei Problemen Diagnosedaten zur Verfügung stellen, und die Fehlerbehebungszeiten sollten so festgelegt werden, dass sie mit den für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss geltenden Vorgaben vergleichbar sind.

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