Entscheidung

Europäischer Gerichtshof kippt "Regulierungsferien"

In der Praxis ging es um einen Streit zur Regulierung von VDSL der Telekom
Von Ralf Trautmann mit Material von AFP und dpa

Der Europäische Gerichtshof im Luxemburg hat jetzt eine umstrittene Änderung im Telekommunikationsgesetz zur Ausnahme von "neuen Märkten" aus der Regulierung für nichtig erklärt und damit der Bundesregierung eine Niederlage bereitet (Az.: C-424/07). Die oft als "Regulierungsferien für die Telekom" verschrieene Regelung bezog sich in der Praxis auf eine Ausnahmeregelung für VDSL-Anschlüsse der Deutschen Telekom von der Regulierung.

Der Europäische Gerichtshof kann Deutschland nicht zu direkten Änderungen an nationalen Gesetzen zwingen. Sollte Deutschland jedoch nicht auf das Urteil reagieren, kann die EU-Kommission erneut Klage erheben. Am Ende eines zweiten Prozesses drohen Deutschland horrende Buß- oder Zwangsgelder in Millionenhöhe.

Die Klage initiiert hatte die EU-Kommission im Jahr 2007. Nach der EU-Richtlinie sei der Gesetzgeber gar nicht zuständig, urteilte der Gerichtshof. Es sei allein Aufgabe der Bundesnetzagentur, den Telekommunikationsmarkt zu untersuchen. Wo kein ausreichender Wettbewerb bestehe, dürfe die Agentur eingreifen. Mit dem gesetzlichen Ausschluss einer solchen Kontrolle beschneide Deutschland zudem unzulässig die Beteiligungsrechte der Telekom-Wettbewerber.

Nach dem Luxemburger Urteil schließt dies einen gewissen Schutz für wichtige Infrastrukturinvestitionen nicht aus. Allerdings dürfe dieses Ziel nicht automatisch und einseitig Vorrang genießen. Es sei Sache der Bundesnetzagentur, die Balance zum Ziel des Wettbewerbs im Interesse der Kunden zu finden.

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