Internet-Konzerne tricksen Nutzer trotz Verbots weiter aus
Große Internetkonzerne aus den USA und China kommen auch hundert Tage nach dem Inkrafttreten des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht den neuen rechtlichen Verpflichtungen nach. Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hervor, die heute in Berlin veröffentlicht wurde. So nutzen Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube noch immer illegale Design-Tricks ("Dark Patterns"), um Verbraucherinnen und Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks auszunutzen - beispielsweise über die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege. "Die Menschen fühlen sich von Designtricks auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur halbherzig umsetzen."
Kleingedrucktes nur unzureichend präsentiert
100 Tage DSA der EU - ein erstes Fazit
Bild: picture alliance/dpa/XinHua
Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die
Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen
seien verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu
informieren, nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden,
erklärte der vzbv. Diese Informationen müssten direkt über einen
Klick auf die Werbung abgerufen werden können. "Keiner der
untersuchten Anbieter ist dieser Verpflichtung bislang nachgekommen."
Der Verband hatte die Werbeeinblendungen von Instagram aus dem
Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und X/Twitter untersucht. Immerhin
hätten alle bis auf Snapchat die Anzeigen-Inhalte als Werbung
gekennzeichnet und den jeweiligen Werbetreibenden namentlich
ausgewiesen.
Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie die großen Internet-Player das "Kleingedruckte" präsentieren. Nach dem DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut auffindbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen. Beim App-Store von Apple sowie bei Facebook und TikTok sei mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus Sicht der Verbraucherschützer jedoch "eher schwer zugänglich".
Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter - zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten.
Meta mag zwar europäische Gesetze und Regulierung nicht, Threads soll nun aber doch im Dezember in der EU starten. Die automatische Verknüpfung der Nutzerdaten könnte problematisch werden.