Themenspezial: Verbraucher & Service DSA

Internet-Konzerne tricksen Nutzer trotz Verbots weiter aus

Große Inter­net­kon­zerne müssen sich in der EU seit 100 Tagen an stren­gere Regeln halten, etwa beim Verbrau­cher­schutz und der Trans­parenz bei Werbe­ein­blen­dungen. Eine Studie zeigt, dass es aber weiterhin große Defi­zite gibt.
Von dpa /

Große Inter­net­kon­zerne aus den USA und China kommen auch hundert Tage nach dem Inkraft­treten des euro­päi­schen Gesetzes über digi­tale Dienste (Digital Services Act, DSA) nicht den neuen recht­lichen Verpflich­tungen nach. Das geht aus einer Studie des Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­bandes (vzbv) hervor, die heute in Berlin veröf­fent­licht wurde. So nutzen Amazon, Booking.com, Google Shop­ping und YouTube noch immer ille­gale Design-Tricks ("Dark Patterns"), um Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher in eine bestimmte Rich­tung zu lenken.

Seit August 2023 ist es Anbie­tern von sehr großen Online-Platt­formen verboten, mensch­liche Verhal­tens- oder Wahr­neh­mungs­muster durch Design­tricks auszu­nutzen - beispiels­weise über die Farb­gestal­tung von Buttons oder lange Klick­wege. "Die Menschen fühlen sich von Design­tricks auf Online-Platt­formen mani­puliert, verwirrt oder ausge­trickst", sagte Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Es ist wirk­lich erstaun­lich, mit welcher Beharr­lich­keit Unter­nehmen die geltenden Gesetze miss­achten oder nur halb­herzig umsetzen."

Klein­gedrucktes nur unzu­rei­chend präsen­tiert

100 Tage DSA der EU - ein erstes Fazit 100 Tage DSA der EU - ein erstes Fazit
Bild: picture alliance/dpa/XinHua
Auch bei der Trans­parenz von Werbe­kri­terien entdeckten die Verbrau­cher­schützer gravie­rende Mängel. Große Online-Platt­formen seien verpflichtet, nach­voll­ziehbar und leicht zugäng­lich darüber zu infor­mieren, nach welchen Krite­rien Werbungen ausge­spielt werden, erklärte der vzbv. Diese Infor­mationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung abge­rufen werden können. "Keiner der unter­suchten Anbieter ist dieser Verpflich­tung bislang nach­gekommen." Der Verband hatte die Werbe­ein­blen­dungen von Insta­gram aus dem Meta-Konzern, Snap­chat, TikTok und X/Twitter unter­sucht. Immerhin hätten alle bis auf Snap­chat die Anzeigen-Inhalte als Werbung gekenn­zeichnet und den jewei­ligen Werbe­trei­benden nament­lich ausge­wiesen.

Nicht zufrieden sind die Verbrau­cher­schützer auch mit der Art und Weise, wie die großen Internet-Player das "Klein­gedruckte" präsen­tieren. Nach dem DSA müssen die Anbieter beispiels­weise ihre Kontakt­infor­mationen gut auffindbar präsen­tieren und ihre Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) trans­parent machen. Beim App-Store von Apple sowie bei Face­book und TikTok sei mitt­ler­weile zwar eine Kontakt­mög­lich­keit auffindbar. Diese ist aus Sicht der Verbrau­cher­schützer jedoch "eher schwer zugäng­lich".

Auch die AGB seien teil­weise nur schwer auffindbar und enthielten nicht immer alle Pflicht­infor­mationen, beispiels­weise zu internen Beschwer­desys­temen, bemän­gelte der Verband. Unter­sucht wurden die AGB der Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok und X/Twitter - zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten.

Meta mag zwar europäi­sche Gesetze und Regu­lie­rung nicht, Threads soll nun aber doch im Dezember in der EU starten. Die auto­mati­sche Verknüp­fung der Nutzer­daten könnte proble­matisch werden.

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