Themenspezial: Verbraucher & Service DMA

Apple ermöglicht Installation von iPhone-Apps übers Web

Die EU hat mit dem Digi­tal­gesetz DMA Apple gezwungen, auch andere Anbieter für die Instal­lation von iPhone-Apps zuzu­lassen. Bei der Umset­zung bessert der Konzern nun nach.
Von dpa /

Apple ermöglicht Installation von iPhone-Apps übers Web Apple ermöglicht Installation von iPhone-Apps übers Web
Bild: teltarif.de
Apple wird nach der von der EU erzwun­genen Öffnung des App-Marktes für das iPhone auch die direkte Instal­lation von Anwen­dungen außer­halb von App Stores ermög­lichen. Künftig würden Entwickler in der Lage sein, ihre Apps direkt von Websites aus zu vertreiben, kündigte Apple heute an. Der US-Konzern reagiert damit auf Kritik aus der EU-Kommis­sion und von betrof­fenen Entwick­lern, die von Apple eine noch weiter­gehende Öffnung des Soft­ware­marktes für das iPhone verlangen.

In der Vergan­gen­heit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwen­dungen aus dem App Store von Apple instal­lieren. Nach den recht­lichen Vorgaben durch das neue EU-Gesetz für Digi­tale Märkte (Digital Markets Act/DMA) müssen nun aber große und domi­nante Anbieter, soge­nannte Gate­keeper, App Stores anderer Anbieter zulassen. Dazu gehört Apple. Der Konzern hatte daraufhin Anfang Februar andere Markt­plätze zuge­lassen, sich aber gegen eine direkte Instal­lation aus dem Web gesperrt.

Alle Apps müssten bestimmte Krite­rien erfüllen

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Mit der neuen Web-Option gibt Apple aber die Soft­ware­dis­tri­bution nicht komplett frei. Alle Apps müssten bestimmte Krite­rien erfüllen und sich zu laufenden Anfor­derungen verpflichten, die dem Schutz der Nutzer dienten, betonte Apple. Gleich­zeitig bekräf­tigt der Konzern, dass man die Vorgaben des DMA kritisch sehe. Der Vertrieb über das Internet setze Nutze­rinnen und Nutzer im Vergleich zu alter­nativen Markt­plätzen noch mehr Risiken aus, die man ausräumen müsse.

Während die neue Instal­lati­ons­option im Laufe des Früh­jahrs einge­führt werden soll, gelten zwei weitere Ände­rungen von sofort an. Zum einen lockert Apple seine Kontrolle über die Art und Weise, wie Entwickler alter­native Zahlungs­mittel und Sonder­aktionen inner­halb der App bewerben dürfen. Bislang hatte Apple Muster-Formu­lie­rungen und Design­vor­lagen vorge­sehen, die von vielen Entwick­lern als abschre­ckende Warn­hin­weise empfunden wurden. Die App-Anbieter hätten künftig die Möglich­keit, die Sprache und das Design der Links für Werbe­aktionen und Ange­bote an ihre eigenen Vorstel­lungen anzu­passen.

Eine klei­nere Ände­rung der App-Richt­linien sieht außerdem vor, dass alter­native Markt­plätze einen Katalog von Apps anbieten können, die ausschließ­lich vom Markt­platz­ent­wickler stammen. Das war vorher nicht möglich.

Apple hatte Entwick­lern in der vergan­genen Woche doch noch erlaubt, von den neuen Kondi­tionen mit mehr Möglich­keiten zurück zum bishe­rigen Modell mit dem Vertrieb nur über den haus­eigenen App Store des Konzerns zu wech­seln. Aller­dings ist das nur einmal möglich - und nur solange die Entwickler ihre Apps noch nicht über alter­native Markt­plätze vertreiben.

Seit dem 7. März gilt der Digital Markets Act der EU für große Digital­kon­zerne. Nun stellt sich heraus: Google und Apple haben noch nicht alle vorge­schrie­benen Updates für iOS und Android gelie­fert.

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