DMA

Digital Markets Act: iMessage & Bing ohne strenge Auflagen

Der Digital Markets Acts soll die Markt­macht der Inter­net­riesen einschränken. Doch nicht alle Ange­bote der großen Konzerne werden stärker regu­liert.
Von mit Material von dpa

Keine strengen DMA-Auflagen für iMessage und Bing Keine strengen DMA-Auflagen für iMessage und Bing
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Anfang März tritt der Digital Markets Act (DMA) in den Staaten der Euro­päi­schen Union in Kraft. Promi­nente Beispiele für Ange­bote, die künftig aufgrund ihrer Markt­macht stren­geren Auflagen unter­liegen, sind der AppStore des iPhone, Apple Pay, aber auch WhatsApp, das die Inter­ope­rabi­lität mit anderen Messen­gern herstellen muss.

Es gibt aber auch Dienste und Ange­bote von Apple, bei denen der Digital Markets Act nicht greift. Dazu gehört beispiels­weise das iPad, das demnach - anders als das iPhone - keine alter­nativen Appstores und auch keine Internet-Browser mit eigener Engine bekommen wird. Jetzt steht fest, dass Apple auch iMessage nicht öffnen muss. Das entschied die EU-Kommis­sion nach mehr­mona­tiger Prüfung.

Auch drei Dienste von Micro­soft sollen zunächst nicht unter die strengen Regeln für soge­nannte Gate­keeper fallen: Die Such­maschine Bing, der Internet-Browser Edge und der Werbe­dienst Micro­soft Adver­tising. Man werde die Entwick­lungen auf dem Markt in Bezug auf diese Dienste jedoch weiter beob­achten, teilte die EU-Kommis­sion am Dienstag mit.

Meta mit zwei Diensten vom DMA betroffen

Keine strengen DMA-Auflagen für iMessage und Bing Keine strengen DMA-Auflagen für iMessage und Bing
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Die Face­book-Mutter­gesell­schaft Meta ist indes gleich zweimal von der schär­feren Regu­lie­rung betroffen: neben WhatsApp auch beim Face­book-Messenger. Dabei gilt das Inter­ope­rabi­litäts­gebot zunächst nur für Einzel-Dialoge. Für Grup­pen­chats soll die Vorgabe erst im Laufe der kommenden Jahre einge­führt werden. Bei Verstößen gegen die Auflagen drohen hohe Geld­strafen, in Ausnah­mefällen sogar die Aufspal­tung.

Die Vorgabe zur Öffnung der Messa­ging-Ange­bote war in den vergan­genen Jahren umstritten. Die meisten Dienste arbeiten mit soge­nannter Ende-zu-Ende-Verschlüs­selung. Das heißt, dass Nach­richten und verschickte Dateien nur auf Geräten der betei­ligten Nutzer im Klar­text ange­zeigt werden - aber nicht für den Anbieter lesbar sind. Die Dienste warnten zum Teil, dass eine Öffnung Schutz­mecha­nismen aushe­beln könne.

Apple macht zudem iMessage grund­sätz­lich nur auf Geräten des Konzerns verfügbar - und argu­men­tiert dabei unter anderem auch mit dem Daten­schutz. Per iMessage verschickte Nach­richten haben in der App blaue Sprech­blasen. Alles, was von außer­halb kommt, ist grün - und kann zum Beispiel nicht Teil von Gruppen-Chats sein. Vor allem in den USA mit der noch höheren Verbrei­tung von iPhones als in Europa wird das von Apples Android-Konkur­renz als Wett­bewerbs­faktor gesehen.

Beeper musste wieder aufgeben

In den USA unter­band der iPhone-Konzern jüngst Versuche der Firma Beeper, über Umwege Nach­richten von Smart­phones mit dem Google-System Android in iMessage zu schi­cken. Apple kündigte zugleich an, in seiner Messa­ging-App künftig auch den SMS-Nach­fol­gestan­dard RCS zu unter­stützen - auch wenn die damit verschickten Nach­richten weiterhin grün bleiben dürften.

Der DMA soll die Markt­macht der Inter­net­riesen einschränken, für fairen Wett­bewerb sorgen und Verbrau­chern mehr Wahl­frei­heit bei Online-Ange­boten verschaffen. Unter­nehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahres­umsatz von mindes­tens 7,5 Milli­arden Euro oder eine durch­schnitt­liche Markt­kapi­tali­sie­rung von mindes­tens 75 Milli­arden Euro haben. Zudem müssen sie einen soge­nannten zentralen Platt­form­dienst mit mindes­tens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerb­lichen Nutzern monat­lich betreiben.

Dass der DMA für die Nutzer auch mit Verschlech­terungen verbunden sein kann, zeigt sich in den aktu­ellen Beta-Versionen von iOS 17.4. Web-Apps sind für iPhone-Besitzer in Europa nach Instal­lation dieser Firm­ware nur noch stark einge­schränkt nutzbar. In einer weiteren Meldung erfahren Sie, welchen tech­nischen Hinter­grund diese Einschrän­kung für iPhone-Besitzer haben dürfte.

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