EU

VDSL-Regulierung: EU hat Zweifel am Vectoring-Beschluss

Die Entscheidung zu VDSL Vectoring im Nahbereich dreht eine Extra-Runde in Brüssel. Die EU-Kommission kann den deutschen Beschluss nun drei Monate lang prüfen.
Von Thorsten Neuhetzki

EU leitet Phase-II-Verfahren ein EU leitet Phase-II-Verfahren ein
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Die EU-Kommission will den Beschluss der Bundesnetzagentur zu VDSL Vectoring im Nahbereich nicht einfach durchwinken. Wie die Kommission heute auf ihrer Webseite veröffentlichte, leitet sie ein sogenanntes Phase-II-Verfahren ein. Damit kann sie sich nun bis zu drei Monate mit dem Beschluss des deutschen Regulierers beschäftigen. Der Beschluss sah ein De-Facto-Monopol für die Deutsche Telekom für den VDSL-Vectoring-Ausbau im Nahbereich der Vermittlungsstellen vor und hätte etwa 6 Millionen Haushalte betroffen. Die Entscheidung zeichnete sich bereits vergangene Woche ab.

"Die EU-Kommission hat ernsthafte Bedenken gegenüber einem weitgehenden Vectoring-Monopol in allen Nahbereichen der Hauptverteiler", begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Einleitung des Verfahrens. Allerdings hat die EU kein echtes Vetorecht. Die Hoffnung der Wettbewerberer ist jedoch, "dass es nun zu einer vernünftigen Konsenslösung kommt". Im Nachgang der Entscheidung der Bundesnetzagentur hatten zahlreiche Lobbyverbände, aber auch der BNetzA-Beitrat und Teile der Politik Kritik geübt. Eingeleitet werden kann ein solches "serious-doubts-Verfahren" nach Angaben des Breko dann, wenn die EU-Kommission ernsthafte Zweifel ("serious doubts") an der Vereinbarkeit der Entscheidung eines Mitgliedsstaats mit EU-Recht hat.

Verbände fordern Nachbesserungen

EU leitet Phase-II-Verfahren ein EU leitet Phase-II-Verfahren ein
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"In ihrer heutigen Pressemitteilung stellt die EU-Kommission ihre Bedenken gegen die beabsichtigte Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr deutlich heraus: Die Einschränkung des Wettbewerbs durch ein Quasi-Monopol für die Deutsche Telekom einerseits und die Verzögerung des Rollouts mit direkten Glasfaseranschlüssen bis ins Haus oder die Wohnung durch den Fokus auf Vectoring andererseits", kommentiert der Geschäftsführer des Breko, Dr. Stephan Albers die EU-Entscheidung. "Auch wenn die EU-Kommission kein Veto-Recht besitzt und ihre Änderungen nicht verbindlich umgesetzt werden müssen, ist die Bundesnetzagentur gut beraten, nicht auf einem nationalen Sonderweg zu beharren, der den bislang so erfolgreichen Wettbewerb auf dem deutschen TK-Markt aufs Spiel setzt und eine Re-Monopolisierung von Teilen der Infrastruktur billigend in Kauf nimmt", so Albers.

Aus Sicht des VATM muss die Telekom die vom Beirat gemachte Auflage erfüllen, alle Nahbereiche, in denen sie ausbaut, zu mindestens 90 Prozent mit 50 MBit/s zu versorgen. "Von Seiten der Wettbewerber sind 90 Prozent angeboten worden", heißt es vom VATM. Nach Angaben des Verbandes kommt die Telekom in ländlichen Bereichen teilweise nur auf 75 Prozent.

Weitere Reaktionen - auch von der Telekom und der Bundesnetzagentur - lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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