Verfahren

EU-Prüfung: Ist TikTok für die Psyche gefährlich?

Die EU-Kommis­sion geht erneut gegen den chine­sischen Konzern TikTok vor. Es drohen empfind­liche Strafen.
Von dpa /

EU-Verfahren gegen Tiktok EU-Verfahren gegen Tiktok
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Die Euro­päi­sche Kommis­sion hat erneut ein Verfahren gegen die Online-Platt­form TikTok eröffnet. Es soll geprüft werden, ob der chine­sische Konzern mit der App TikTok Lite die psychi­sche Gesund­heit von Minder­jäh­rigen gefährdet und damit gegen EU-Regeln verstößt, wie die Kommis­sion heute in Brüssel mitteilte.

Beson­ders beun­ruhigt sei man über ein Aufgaben- und Beloh­nungs­pro­gramm. Dieses ermög­liche es den Nutzern, Punkte zu sammeln, wenn sie bestimmte Aufgaben in der App-Version TikTok Lite erfüllen - wie das Ansehen von Videos oder die posi­tive Bewer­tung ("Liken") von Inhalten. Dies könne süchtig machen und sei beson­ders besorg­nis­erre­gend für Kinder, da nicht erkennbar sei, dass das Alter der Nutzer wirksam über­prüft werde.

Die Kommis­sion kriti­siert, dass der Konzern die Version der App in Frank­reich und Spanien heraus­gebracht habe, ohne vorher die damit verbun­denen Risiken in einem Bericht zu bewerten. Ein solcher Bericht sollte bis zum 18. April vorge­legt werden - nach Angaben der Brüs­seler Behörde hat TikTok das versäumt.

Inner­halb von 24 Stunden Risi­kobe­wer­tung vorlegen

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Die Online-Platt­form wird nun aufge­for­dert, inner­halb von 24 Stunden eine Risi­kobe­wer­tung der neuen Beloh­nungs­funk­tionen vorzu­legen, andern­falls drohten tägliche Geld­strafen. Der Kommis­sion zufolge können beispiels­weise Geld­bußen von bis zu ein Prozent der gesamten Jahres­ein­nahmen oder des welt­weiten Umsatzes auf TikTok zukommen.

Bereits Mitte Februar hatte die EU-Kommis­sion ein Verfahren gegen TikTok eröffnet. Es solle geprüft werden, ob der Online-Riese genug gegen die Verbrei­tung ille­galer Inhalte vorgeht und etwa beim Jugend­schutz, und Werbe­trans­parenz gegen EU-Regeln verstößt, hatte es von der Kommis­sion geheißen. Zuvor hatte sie eine Vorun­ter­suchung durch­geführt. Auch gegen X (früher Twitter) hatte Brüssel schon ein ähnli­ches Verfahren auf den Weg gebracht. Online-Platt­formen werden von einem neuen EU-Gesetz über digi­tale Dienste (DSA) verpflichtet, strikt gegen ille­gale Inhalte wie Hass­rede und Hetze im Netz vorzu­gehen.

TikTok reagierte inzwi­schen auf die EU-Vorgaben und setzt das möglicher­weise süchtig machende Beloh­nungs-Programm erst einmal aus.

Aus einer neuen Daten­bank der EU geht hervor, welche Inhalte Face­book, Insta­gram oder TikTok löschen und einschränken. Doch eine Platt­form fällt durch eine beson­ders nied­rige Zahl auf.

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