Geregelt

BNetzA: Neuer Regulierungsrahmen für das Festnetz

Heute hat die Bundes­netz­agentur neue Regeln für den Fest­netz­markt veröf­fent­licht. Die wurden von der EU-Kommis­sion abge­segnet, die Verbände sehen das anders.
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Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist mit seiner neuen Regulierung zufrieden, die Betroffenen sind es nicht. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist mit seiner neuen Regulierung zufrieden, die Betroffenen sind es nicht.
Foto: Picture Alliance/dpa
Die Bundes­netz­agentur hat - wie ange­kün­digt - heute den Regu­lie­rungs­rahmen für den Zugang zur letzten Meile im Fest­netz der Telekom fest­gelegt. In einer Verfü­gung wurden die neuen "Bedin­gungen für den Zugang zur Kupfer- und zu neu entste­hender Glas­faser­infra­struktur der Telekom auf Vorleis­tungs­ebene“ gere­gelt.

Müller: Probe vor EU-Kommis­sion bestanden

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist mit seiner neuen Regulierung zufrieden, die Betroffenen sind es nicht. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur ist mit seiner neuen Regulierung zufrieden, die Betroffenen sind es nicht.
Foto: Picture Alliance/dpa
BNetzA-Präsi­dent Müller freut sich, dass der "Einsatz für den Glas­faser­ausbau mit stabilen und trans­parenten Rahmen­bedin­gungen die Probe vor der Euro­päi­schen Kommis­sion bestanden hat.“

Neuer Leer­rohr­zugang

Die Telekom soll anderen, nicht markt­beherr­schenden Netz­betrei­bern verfüg­bare und unge­nutzte Kapa­zitäten in ihren Leer­rohren zugäng­lich machen. Die Einsicht­nahme in freie Leer­rohr­kapa­zitäten soll zukünftig über den Infra­struk­tur­atlas, im neuen „Gigabit-Grund­buch“ des Bundes erfolgen.

Zugang zu Netzen

Beim Zugang zu Glas­faser­netzen hält die Bundes­netz­agentur am einge­schla­genen Flexi­bili­sie­rungs­kurs fest, die soge­nannten Commit­ment-Verträge gelten bis Ende 2031.

Bei der zurück­hal­tenden Regu­lie­rung der „Kupfer­ent­gelte“, dem Preisanker für den Glas­faser­ausbau, sieht sich die Bundes­netz­agentur von der EU-Kommis­sion bestä­tigt.

Die neuen Rahmen­bedin­gungen gelten nach derzei­tiger Einschät­zung mindes­tens für die nächsten drei Jahre, dann werden neue Entschei­dungen der Bundes­netz­agentur folgen, die bereits jetzt vorbe­reitet werden.

Verbände und Telekom üben Kritik

Kaum war die Pres­semit­tei­lung der Bundes­netz­agentur online, melden sich schon die Betrof­fenen zu Wort.

Der VATM bemän­gelt, dass es beispiels­weise keine Vorab-Regu­lie­rung der wich­tigsten Entgelte mehr gebe, die die Zugangs­nach­frager an die Telekom zu zahlen haben. „Wir hätten einer weniger strengen Regu­lie­rung zuge­stimmt, wenn die dafür notwen­digen Siche­rungs­mecha­nismen passen würden. Das tun sie aber nicht“, bemän­gelt Dr. Frederic Ufer, Geschäfts­führer beim VATM.

Der BREKO-Verband kriti­siert beispiels­weise das Leer­rohr-Modell, das einem „Überbau“ bestehender Infra­struk­turen Vorschub leisten könnte, und er hält auch das „Committ­ment“-Modell, wonach die Telekom mit größeren Anbie­tern bereits Abkommen geschlossen hat, für nicht ausrei­chend, weil eine neue Markt­domi­nanz der Telekom bei Glas­faser-Leis­tungen befürchtet wird.

Kein "EoI" mehr?

Das Prinzip des „Equi­valence of Input“ (EoI), durch das Diens­tean­bieter, die bei einem Netz­betreiber Vorleis­tungen beziehen, auf dieselben Systeme, Prozesse und Ressourcen zurück­greifen können, wie der Netz­betreiber selbst, werde in der vorlie­genden Regu­lie­rungs­ver­fügung nicht berück­sich­tigt. Ohne eine konse­quente und umfas­sende Umset­zung dieses Prin­zips stehe laut den Verbänden zu befürchten, dass Vorleis­tungs­nach­frager (also andere Tele­fon­gesell­schaften, die bei der Telekom Leitungen und Signal­ver­arbei­tung bestellen wollen) durch die Telekom struk­turell benach­tei­ligt werden könnten.

Auch Telekom übt Kritik

Auch die Deut­sche Telekom, die sich in solchen Fragen in der öffent­lich­keit meis­tens stark zurück­hält, meldet sich kritisch zu Wort. Die neue Fest­netz­regu­lie­rung der Bundes­netz­agentur schaffe leider "wenig Anreize für den Glas­faser­ausbau". Die Telekom setze auf Koope­rationen mit Wett­bewer­bern und Stadt­werken und stehe für „Open Access“. Neben Verträgen mit Voda­fone und Telefónica im Fest­netz­bereich, gebe es auch Part­ner­schaften mit Stadt­werken z.B. in Münster und Bochum, mit EWE habe man die „Glas­faser Nord­west“ oder mit einem austra­lischen Investor die "Glas­faser Plus" gegründet.

Die Telekom hält den regu­lierten Leer­rohr­zugang für "mehr Büro­kratie", der aber nicht "mehr Glas­faser­ausbau" garan­tiere. Regeln sollten, wenn schon, für alle Anbieter gelten, nicht nur für die Telekom, obwohl im Glas­faser­bereich die Konkur­renz etwa 69 Prozent der Anschlusse gebaut habe. Auch die EU-Kommis­sion habe die veral­tete Mark­daten­abfrage kriti­siert.

Nach langjäh­riger Diskus­sion gibt es in Deutsch­land nun ein gesetz­lich verbrieftes Recht auf einen schnellen Internet-Anschluss. Fehlt dieser, verpflichtet die BNetzA einen Provider zur Bereit­stel­lung. So fordern Sie Ihr Recht auf Internet ein.

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