Festgelegt

BNetzA legt Entgelte für Zugang zur Telekom-Infrastruktur fest

Regulierungsbehörde kürzt von der Telekom gewünschte Entgelte deutlich
Von Marc Kessler

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Entgelte festgelegt, die die Deutsche Telekom Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur in Rechnung stellen darf. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse, den speziellen Kabelverzweigern, die in grauen Kästen an öffentlichen Straßen und Wegen untergebracht sind, beträgt nun 113,94 Euro. Die Telekom hatte in ihrem Antrag hierfür 173,32 Euro monatlich angesetzt.

Deutliche Kürzungen der von der Telekom beantragten Entgelte

Der nun festgelegte Preis von 113,94 Euro bildet nach Angaben der BNetzA "die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der DTAG, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden."

Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der Deutschen Telekom durch Wettbewerber wurde auf 12 Cent festgesetzt. Hierfür hatte das Bonner Unternehmen ein monatliches Überlassungsentgelt von 43 Cent beantragt.

Ursache für die von der Bundesnetzagentur vorgenommene deutliche Kürzung sei "insbesondere eine effizienzbezogene Modellierung des Investitionswertes anhand des analytischen Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Hinblick auf die Trassenführung und Nachfragebündelung". Derartige Optimierungen seien "wegen der Verwendung von Wiederbeschaffungspreisen geboten" gewesen, so der Regulierer. "Die Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten wiederum gewährleistet gegenüber einem Rückgriff auf historische Kosten hinreichende Investitionsanreize, nicht zuletzt in neue Technologien", schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Beschluss.

Neben den monatlichen Überlassungsentgelten für die Mitnutzung der Multifunktionsgehäuse und der Kabelleerrohre der Telekom sind in der ergangenen Entscheidung weitere Entgelte für die Zugangsgewährung, wie etwa Angebots-, Projektierungs- und Bereitstellungsentgelte, festgelegt worden. Auch diese Entgelte, so die BnetzA, seien gegenüber dem Entgeltantrag des Ex-Monopolisten zum Teil deutlich gekürzt worden.

Preise gelten zunächst bis Mitte 2011

Die Entgelte sind bis zum 30. Juni 2011 befristet. Die nach Aufwand genehmigten Entgelte will die Bundesnetzagentur bereits Ende dieses Jahres einer erneuten Überprüfung unterziehen, um auf Grundlage der bis dahin gewonnenen Erfahrungen dann möglichst pauschalierte Entgelte festlegen zu können.

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