Beschlossen

Urteil: Telekom muss Wettbewerbern keine Glasfaser anbieten

VDSL-Ausbau in der Fläche kann sich durch Urteil verzögern
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von ddp

Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern keinen Zugang zu den Glasfaserleitungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern gewähren. Dabei geht es um den Ausbau der VDSL-Netze der Mitbewerber. Diese benötigen dabei zum Einen einen Zugang zu den Kabelverzweigern bzw. Multifunktionsgehäusen der Deutschen Telekom, um dort die VDSL-Zugangspunkte (DSLAMs) zu installieren, und zum Anderen einen Weg, diese Multifunktionsgehäuse anzubinden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab einer Klage des Bonner Konzerns gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise statt, wie das Gericht mitteilte (AZ: 6 C 22.08 - Urteil vom 27. Januar).

Die Bundesnetzagentur hatte die Telekom dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu den Kabelverzweigern sowie zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern beziehungsweise zu unbeschalteter Glasfaser zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern zu gewähren. Dagegen hatte der Konzern unter Verweis auf die hohen Kosten des VDSL-Ausbaus geklagt.

In Bezug auf den Zugang zu den Kabelverzweigern und den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern bestätigte das Gericht das Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur. Das bedeutet, dass die Telekom nur verpflichtet ist, die Kunden grundsätzlich in die Leerrohre zu lassen, die Glasfaserleitungen, die für VDSL benötigt werden, müssen aber nicht angeboten werden.

Ohnehin handelte es sich aber um ein vorgesehenes Stufenverfahren: Zunächst erhielten die Wettbewerber Zugang zu den Leerrohren und die Anbieter mussten eigene Glasfaser verlegen. War dies nicht möglich, weil die Telekom schon zu viel Glasfaser in die Rohre gelegt hat, sollte dieses den Mitbewerbern zugänglicg gemacht werden. Nun aber müssten die Wettbewerber bei nicht verfügbaren Leerrohren direkt anfangen, eigene Leerrohre zu verlegen.

Statement: "Glasfaser als schützenswerte Investition anerkannt

Von der Deutschen Telekom hieß es auf Nachfrage, man begrüße das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr. "Der Senat hat betont, dass es sich bei den Glasfasern um Investitionen in ein neues Netz handelt, die schützenswert sind und von der Bundesnetzagentur stärker berücksichtigt werden müssen." Der Regulierungsantrag der Deutschen Telekom hat sich damit in dem Punkt Glasfaser-Zugang erledigt.

Die Telekom ist der Mitteilung des Gerichts zufolge aufgrund ihrer markmächtigen Stellung verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zum Teilnehmeranschlussnetz zu gewähren. Die Schnittstelle für den Zugang ist üblicherweise der Hauptverteiler. Seit 2006 baut der Konzern sein Anschlussnetz zur Erzielung besonders hoher Datenübertragungsraten nach dem VDSL-Standard aus. Dabei ist es aus technischen Gründen notwendig, die bisher in den Hauptverteilern installierte Übertragungstechnik näher an die Endkundenanschlüsse heranzuführen, also in den Kabelverzweigern unterzubringen. Hauptverteiler und Kabelverzweiger werden mit Glasfaserleitungen verbunden.

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