CNN: USA haben Angst vor weiterem Whistleblower
Welche Geheimnisse wird der nächste Whistleblower enthüllen?
Bild: dpa
Die USA fürchten, dass es nach dem Whistleblower
Edward Snowden einen weiteren Enthüller von Geheimdienstinformationen
geben könnte. Das berichtete der TV-Sender CNN unter Berufung auf
namentlich ungenannte Regierungsbeamte. Der Sender verweist dabei auf
die Webseite The Intercept des US-Journalisten und Snowden-Helfers
Glenn Greenwald. Dabei gehe es um Datenbanken mit Namen von bekannten
oder mutmaßlichen Terroristen.
Unklar sei aber, über wie viele Daten der "neue Enthüller" verfüge. Darüber hinaus sei auch noch nicht absehbar, "wie viel Schaden das anrichten könnte", berichtete der Sender. Ersten Einschätzungen der Regierungsbeamten zufolge handele es sich um Material von einer geringeren Geheimnisstufe als die Veröffentlichungen Snowdens.
Die größte von The Intercept veröffentlichte Datenbank namens Terrorist Identities Datamart Environment enthalte etwa eine Million Namen, heißt es unter Berufung auf eine ebenfalls namentlich nicht genannte Quelle.
Die gesammelte Datenmengen seien nach dem vereitelten Sprengstoffattentat des "Unterhosen-Bombers" auf ein US-Flugzeug beim Landeanflug auf Detroit Weihnachten 2009 sprunghaft angestiegen.
Greenwald hatte bereits in der Vergangenheit angedeutet, dass es weitere Whistleblower geben könnte.
Snowden lebt weiterhin im Asyl
Welche Geheimnisse wird der nächste Whistleblower enthüllen?
Bild: dpa
Snowden hatte vor einem Jahr mit Enthüllungen über das weltweite und
millionenfache Sammeln von Telefon- und Internetdaten durch den
US-Geheimdienst NSA Empörung ausgelöst. Auch das Handy von
Bundeskanzlerin Angela Merkel war überwacht worden.
Der Ex-NSA-Mitarbeiter Snowden lebt derzeit in Russland im Asyl. Seine Zukunft ist weiterhin unklar. Auch ein weiterer ehemaliger NSA-Agent, Thomas Drake, berichtet über das totalitäre Überwachungssystem, welches die US-Regierung mit der NSA geschaffen hat. Was Drake vor dem NSA-Untersuchungsausschuss gesagt hat, lesen Sie in einer gesonderten Meldung.