BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co.
BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co.
picture alliance/Bernd von Jutrczenka/dpa
Das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI) hat einen Forderungskatalog zusammengestellt, in welchem unter anderem eine Verifizierung bei Messengern und E-Mail-Diensten angestrebt wird. Auf diese Weise will man Straftäter effizienter identifizieren. Zu erheben wären Daten wie der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Nutzers. Im Fokus stünden hauptsächlich ausländische Kommunikationstools, etwa WhatsApp und Facebook Messenger. Ferner sollen die Provider dazu angehalten werden, bei spezifischen Gefahrenlagen die Standortdaten des Mobilgeräts herauszugeben. Staatstrojaner werden ebenfalls thematisiert. Insgesamt gibt es 15 Regelungsvorschläge.
Ident-Verfahren bald auch für WhatsApp und Co.?
BMI fordert Ident-Verfahren auch für WhatsApp und Co.
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Der Berliner E-Mail-Anbieter Posteo informiert in einem Blogbeitrag über vom Bundesministerium (BMI) geforderte Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). In der PDF-Datei des Antrags sind diverse Punkte vorzufinden, die sich rund um den Umgang mit personenbezogenen Daten und Überwachungsmaßnahmen drehen. Bislang ist es nicht notwendig, personenbezogene Angaben bei Messengern wie WhatsApp, Facebook Messenger, Telegram und Signal oder E-Mail-Diensten wie Gmail oder Yahoo Mail zu verifizieren. Ginge es nach dem BMI, würde sich das durch eine neue Regelung des Artikel 1, Paragraf 171, Absatz 3 im TKG ändern.
Im Abschnitt „Nummernunabhängige TK-Dienste zur Speicherung von Identifikationsmerkmalen verpflichten“, erläutert die Behörde ihre Bestrebung. In Einzelfällen sollen Daten an Sicherheitsbehörden für die Aufklärung von Straftaten herausgegeben werden. „In erster Linie zielt diese Regelung auf Messengerdienste ab, die primär durch ausländische Anbieter wie bspw. WhatsApp und Facebook angeboten werden“, so der Staatsapparat. Unter Umständen müssten sich User künftig also per Video- oder Post-Ident für betreffende Dienste identifizieren. Außerdem möchte das BMI, dass Prepaid-Mobilfunkanbieter Bestandsdaten vor der Freischaltung verifizieren.
Exakte Standortdaten und Mithilfe bei Staatstrojanern
Aktuell übermitteln die Telekommunikationsunternehmen in spezifischen Gefahrenlagen wie terroristischen Aktivitäten, Entführungen und selbstmordgefährdete Menschen, lediglich die GPS-Koordinaten des Funkanlagenstandorts. Das ist dem BMI zu ungenau. Man wolle, dass die Sicherheitsbehörden „alle vorhandenen Daten nach dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Genauigkeit zum Standort eines Endgerätes“ erhalten. Durch das momentane Verfahren gemäß Artikel 39, Paragraf 7, Abschnitt 1, Nummer 7 der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) könne es einen Radius von bis zu 70 km um den Standort geben.
Zu den weiteren Forderungen des Bundesministeriums zählt auch die verpflichtende Mithilfe von Telekommunikationsdiensten bei der Installation von Staatstrojanern. Provider sollen demnach „Hilfestellungen“ sowie „die Aufstellung und den Betrieb von technischen Mitteln“ für den Einsatz der Online-Durchsuchung in ihren Gebäuden gewähren. Behördenmitarbeiter müssten darüber hinaus Zugang zu den Serverräumen erhalten und der Datenverkehr wiederum an die zuständigen Behörden umgeleitet werden.
Mitte Mai treten neue Nutzungsbestimmungen bei WhatsApp in Kraft. Der Messenger will auf die Nutzer Druck ausüben, der Neuregelung zuzustimmen.