Regulierung

EU-Datenschutzverordnung soll im Juni beschlossen werden

Laut Bundesjustizminister Heiko Maas wird eine Datenkrake Nimmersatt künftig auf dem Markt keinen Erfolg mehr haben. Wir erklären, warum er dieser Meinung ist.
Von dpa / Daniel Rottinger

Heiko Maas Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Bild: SPD
Datenschutz wird immer wichtiger, doch in Deutschland liegt ihm ein 20 Jahre altes Regelwerk zugrunde, das noch keinen digitalen Alltag kennt. Nun soll eine EU-weite Verordnung nach langem Ringen auf die Zielgerade gebracht werden.

Die Bundesregierung sieht noch Korrektur­bedarf bei der euro­päischen Datenschutz­verordnung, die bis Jahresende beschlossen werden soll. So sei aus seiner Sicht die privilegierte Daten­erfassung für Forschung und Statistik problematisch, sagte Bundesjustiz­minister Heiko Maas (SPD) heute in Berlin. Dabei würden die Rechte der Patienten nicht ausreichend berücksichtigt. Diese und andere Fragen würden sicher im Rat für Justiz und Inneres noch diskutiert werden.

Zeitplan: Juni ist als Termin angedacht

Heiko Maas Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
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Maas bekräftigte den Zeitplan, dass voraussichtlich im Juni die EU-Innenminister bei der Datenschutzgrundverordnung zum Abschluss kommen wollen. Danach folge noch eine Schlussetappe. "Ziel ist es, die Verordnung noch in diesem Jahr zu verabschieden." Eine Reform des Datenschutzes im heutigen digitalen Leben sei längst überfällig, sagte Maas auf dem Datenschutzkongress des Euroforums. Das Regelwerk soll die aus dem Jahr 1995 stammende aktuelle Rechts­grundlage ablösen. "Noch nie war der Schutz persönlicher Daten so wichtig wie heute."

Bislang sei die Datenschutzaufsicht auf viel zu viele Stellen verteilt gewesen. Multinationale Konzerne würden künftig nur noch von der Behörde der Hautpniederlassung überprüft werden. Für die Verbraucher ändere sich aber nichts. Sie könnten sich auch weiterhin an die örtlichen Aufsichts­behörden wenden, die Beschwerden dann weiterleiten.

EU-Verordnung werde Deutschland helfen

Die neue EU-Verordnung werde Deutschland auch dort voranbringen, wo es zuvor noch keine Regeln gab, etwa beim Cloud-Computing, sagte Maas. Vorgesehen sei zum Beispiel, dass Anbieter sich die Datenschutzkonformität ihrer Lösungen zertifizieren lassen können. Auch beim Thema Big Data müsse sichergestellt sein, dass die riesigen Datenmengen richtig und rechtskonform genutzt würden. Maas verwies darauf, dass sich das Bewusstsein um den Datenschutz in der Bevölkerung deutlich verstärkt habe. "Eine Datenkrake Nimmersatt wird künftig auf dem Markt keinen Erfolg mehr haben." Wegen der wachsenden Sensibilität in der Bevölkerung werde dagegen guter Datenschutz für Unternehmen zum Wettbewerbsvorteil werden.

In Deutschland dürfte der Datenschutz auch durch die Loslösung der zuständigen Bundesbehörde vom Innenministerium gestärkt werden. Das Aufsichtssystem erhalte damit die geforderte Unabhängigkeit, sagte die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff.

Ab 2016 ist die Behörde nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr dem Innenministerium unterstellt. Voßhoff mahnte jedoch auch mehr Kompetenzen sowie ausreichende finanzielle und personelle Mittel an.