Überwachung

Telekom und BND: Wir tun nur unsere Pflicht

Die Telekom erklärt in ihrem Hausblog, dass sie zur Zusammenarbeit mit dem BND verpflichtet sei. Für mehr Transparenz sei der Gesetzgeber zuständig. Aber muss ein TK-Anbieter wirklich jeder Datenherausgabe nachkommen oder könnte er nicht auch mal "nein" sagen?
Von Marie-Anne Winter

Die Telekom arbeitet mit inländischen Geheimdiensten zusammen, aber nicht mit ausländischen. Die Telekom arbeitet mit inländischen Geheimdiensten zusammen, aber nicht mit ausländischen.
Bild: telekom.de
Im Zuge der durch die Snowden-Enthüllungen bekannt gewordenen Schnüffel-Programme und -Aktionen der Geheimdienste haben die Telekom-Konzerne keinen leichten Stand: Sie werden je nach Sichtweise und Selbstdarstellung als willige Helfer, gezwungene Dienstleister oder unfähige Verhinderer beschrieben. Auch die Rolle der Telekom in der NSA-Affäre wird meist wenig schmeichelhaft dargestellt. Die Telekom hat dazu in ihrem Hausblog einen Eintrag [Link entfernt] veröffentlicht, in dem sie betont, dass es keinerlei Kooperation der Telekom mit ausländischen Geheimdiensten gebe: Die wäre nach aktueller Gesetzeslage ohnehin verboten. Außerdem habe der Konzern nach intensiven Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Telekom-Infrastruktur manipuliert worden wäre und sich Geheimdienste selbst Zugang verschafft haben könnten - wie das bespielsweise beim Angriff der NSA auf die Infrastruktur der Belgacom der Fall war.

Anders sieht es allerdings bei der Zusammenarbeit mit inländischen Geheimdiensten aus: Hier seien die deutschen Telekommunikationsunternehmen gesetzlich zur Kooperation verpflichtet. Die Telekom versichert, dass sie sich streng an die rechtlichen Grundlagen halte und die oberste Priorität die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Schutz der Daten unserer Kunden sei.

Die rechtlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden sind das BND-Gesetz, das G-10-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz (§§ 110 ff. TKG). Darin wird detailliert geregelt, was die Sicherheitsbehörden dürfen und die KT-Anbieter tun müssen. Die technischen Bedingungen hat der Bund in der sogenannten Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung festgelegt. Danach muss dem BND beispielsweise an einem Punkt im Inland die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben werden. Telekommunikations-Unternehmen hätten in ihren Räumen den Zutritt von BND-Mitarbeitern zu ermöglichen und die Aufstellung von technischer Ausrüstung des BND zu dulden.

Der gesetzliche Maulkorb

Die Telekom arbeitet mit inländischen Geheimdiensten zusammen, aber nicht mit ausländischen. Die Telekom arbeitet mit inländischen Geheimdiensten zusammen, aber nicht mit ausländischen.
Bild: telekom.de
Was die Forderung nach mehr Transparenz zu den jeweiligen Maßnahmen deutscher Geheimdienste angeht, erklärt die Telekom, dass es ihr gesetzlich verboten sei, über mögliche Überwachungsmaßnahmen zu sprechen. Hier würde also nicht die Telekom mauern, sondern das Gesetz die Mauer vorschreiben. In Sachen NSA-Untersuchungsausschuss würde sich die Telekom zu allen Fragen gern äußern - aber zu gewissen Fragen eben nicht öffentlich. Hier gebe es aber die Möglichkeit einer nicht-öffentlichen Befragung.

Zu der konkreten Arbeit mit Sicherheitsbehörden erklärt die Telekom, dass sie in Deutschland vier so genannte Regionalstellen für staatliche Sonderauflagen (ReSAs) eingerichtet habe, in denen die Anordnungen von Gerichten und Behörden regional bearbeitet werden. Außerdem müssen sie den Inhabern von Film- und Musikrechten Auskunft zu IP-Adressen erteilen (§ 101 UrhG). Auch die Zusammenarbeit mit dem BND gehört zu den Aufgaben der Regionalstellen, diese beanspruchten aber weniger als ein Prozent ihrer Arbeitszeit. Die einzelnen Bearbeitungsschritte würden ausführlich dokumentiert und regelmäßig durch den Sicherheitsbevollmächtigten sowie durch die Bundesnetzagentur kontrolliert. Wer mehr Transparenz verlange, müsse das beim Gesetzgeber einfordern. Die Telekom halte sich die Spielregeln des Rechtstaats und der parlamentarischen Demokratie.

Kritische Nachfragen statt vorauseilender Gehorsam

Das ist ja alles soweit gut und schön - aber ist es doch ziemlich einfach, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass man sich schließlich an Recht und Gesetz halte und letztlich nur seine Pflicht erfülle. Trotzdem muss die Telekom sich die Frage gefallen lassen, ob es wirklich zu viel erlangt ist, sich als Unternehmen auch selbst einmal Gedanken darüber zu machen, wie weit diese Pflicht denn tatsächlich geht?

Müssen die Telekommunikationsanbieter tatsächlich jede Anfrage nach Daten umgehend erfüllen? Wenn die Polizei, wie in Dresden geschehen, per Funkzellenauswertung die komplette mobile Kommunikation im Bereich einer Anti-Nazi-Demo überwachen lässt und damit auch zahlreiche Unbeteiligte abhört - darunter unter anderem auch Politiker oder Anwälte, deren Kommunikation eigentlich gar nicht überwacht werden darf - kann dann nicht auch als Anbieter auf die Idee kommen, dass eine solche Maßnahme unverhältnismäßig ist und die schnelle und unkomplizierte Herausgabe dieser Daten zur Abwechslung mal verweigern?

Es ist schließlich ein Unterschied, ob bestimmte Anschlüsse aufgrund eines hinreichenden Verdachts auf richterliche Anordnung hin überwacht werden oder eben massenhaft Anschlüsse unbescholtener Bürger aufgrund einer zweifelhaften Polizeiaktion - die, wie das Landgericht Dresden schließlich urteilte, in zwei von drei Fällen auch gar nicht rechtmäßig war. Genauso kann man davon ausgehen, dass nicht alles, was BND, Verfassungschutz und Co. tun, rechtskonform ist. Wenn die Telekom behauptet, dass die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und der Schutz der Daten ihrer Kunden oberste Priorität hätten, müsste sie auch ab und zu mal nein sagen können.

Nun ist es gewiss nicht die Aufgabe der Telekommunikations-Unternehmen, ständig zu prüfen ob diese oder jene Datenherausgabe tatsächlich rechtmäßig ist oder nicht - aber wenn die Ermittlungsbehörden und Geheimdienste immer mehr und immer häufiger Daten abfragen, könnte man als Telekommunikations­unternehmen, das sich seinen Kunden und dem Schutz ihrer Daten ernsthaft verpflichtet fühlt, wenigstens mal zurückfragen, wozu diese ganzen Daten überhaupt gebraucht werden und was mit diesen Daten tatsächlich passiert. Selbst wenn diese Fragen und die Antworten darauf erstmal nicht veröffentlich werden dürfen. Schließlich ist sind die Telekommunikations­unternehmen viel näher am täglichen Geschehen dran als die Politik, die dann natürlich durchaus wieder gefordert ist, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen.

Mehr zum Thema PRISM