Überwachungsstaat

15-Kilometer-Regel: Politiker will Handy-Daten auswerten

Ein CSU-Poli­tiker machte jetzt den Vorschlag, den 15-Kilo­meter-Bewe­gungs­radius in Corona-Hotspots über Handy-Daten zu kontrol­lieren. Doch nicht nur der Daten­schutz stellt ein Problem dar.
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Politiker will Überwachung per Handy Politiker will Überwachung per Handy
Foto: teltarif.de
Ab sofort gelten die verschärften Regeln im Corona-Lock­down. Das bedeutet unter anderem für Einwohner in Land­kreisen mit beson­ders hohen Infek­tions­zahlen, dass sie sich nur noch in einem Radius von 15 Kilo­metern um ihren Wohnort aufhalten dürfen - sofern die Land­kreise die Rege­lung umsetzen. Aller­dings ist es allen­falls stich­punkt­artig möglich, die Einhal­tung zu über­prüfen.

Nun fordert Uwe Brandl, Präsi­dent des Baye­rischen Gemein­detags, einem Bericht des Baye­rischen Rund­funks [Link entfernt] zufolge, Bewe­gungs­pro­file aus Handys auszu­lesen. "Ich kann die Inten­tion nach­voll­ziehen. Was ich aller­dings nicht nach­voll­ziehen kann ist, wie man das Ganze auch vernünftig kontrol­lieren möchte", so Brandl. Er glaube, dass jede Rege­lung nur so gut sei, wie sie "exeku­tiert und über­wacht" werden könne.

Der CSU-Poli­tiker forderte dem Bericht zufolge in einem Inter­view im Hörfunk­pro­gramm Bayern 2 den Bruch eines bishe­rigen Tabus: "Wir könnten heute Bewe­gungs­pro­file aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treff­sicher fest­stellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wich­tiger ist, der Gesund­heits­schutz oder der Daten­schutz."

"Lösung" wäre nicht nur daten­schutz­tech­nisch proble­matisch

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Unab­hängig davon, dass eine derar­tige Lösung aus daten­schutz­recht­lichen Gründen eigent­lich gar nicht möglich sein dürfte, birgt die Handy­ortung auch Fehler-Risiken. So ist nicht zwin­gend gesagt, dass derje­nige, auf den die im Handy einge­legte SIM-Karte regis­triert ist, den Mobil­funk­anschluss auch selbst betreibt.

Wer seine SIM-Karte im Freundes- oder Bekann­ten­kreis oder auch nur inner­halb der eigenen Familie weiter­gegeben hat, weiß mögli­cher­weise nicht einmal, wo sich das jewei­lige Handy gerade befindet. Mobil­funk­nutzer, die gleich zwei Handys betreiben, könnten zur "gespal­tenen Persön­lich­keit" werden, indem Smart­phone 1 zuhause liegt, während Handy 2 zum Einkaufen mitge­nommen wird.

Fein raus wären Besitzer nicht regis­trierter SIM-Karten, etwa aus Ländern, in denen es noch keine Anmel­depflicht für Prepaid­karten gibt. Diese ließen sich zwar eben­falls orten. Dem Handy wäre aber der Besitzer nicht zuzu­ordnen. Nicht zuletzt besteht natür­lich auch die Möglich­keit, das Mobil­telefon zuhause zu lassen, um der Ortung zu entgehen.

In einer weiteren Meldung haben wir bereits darüber berichtet, dass die Corona-Krise unter anderem dafür sorgt, dass die Bundes­bürger wieder mehr und länger tele­fonieren Ferner haben Daten­schützer und Oppo­siti­ons­poli­tiker mitt­ler­weile auf die Forde­rungen Brandls reagiert.

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