Nachgefragt

Strato: Sind alle Crypto-Domains automatisch böse?

Ein Geschäfts­kunde möchte bei Strato eine Domain mit seinem Firmen­namen regis­trieren, doch die wird wegen des Namens­bestand­teils "crypto" abge­lehnt. Wir haben bei Strato nach­gefragt.
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Arbeit in einem Strato-Serverraum (Symbolbild) Arbeit in einem Strato-Serverraum (Symbolbild)
Bild: picture alliance / dpa
Wer sich mit Kryp­towäh­rungen beschäf­tigt, sollte sich gut auskennen, sich nur auf seriöse Dienst­leister einlassen und für das Invest­ment am besten Geld übrig haben, das ansonsten nicht fürs tägliche Leben, wich­tige Anschaf­fungen oder die Alters­vor­sorge benö­tigt wird. Und die nach wie vor teils extrem schwan­kenden Kurse lassen selbst erfah­rene Anleger bild­lich gespro­chen "seekrank" werden.

Und doch ermög­lichen Krypto-Invest­ments auch seriösen Unter­nehmen, entspre­chende Dienst­leis­tungen im Internet anzu­bieten. Außerdem muss das Wort "crypto" gar nicht unbe­dingt etwas mit Kryp­towäh­rungen zu tun haben, ursprüng­lich kommt es eher von Soft­ware-Verschlüs­selungs­ver­fahren.

Ein teltarif.de-Leser und Unter­nehmer wollte kürz­lich eine Domain bei Strato reser­vieren und schei­terte damit. Wir haben bei Strato nach­gefragt.

Kein "crypto" im Domain-Namen?

Anfang Dezember schrieb uns der Leser:

Ich lese auf teltarif.de seit bestimmt über 20 Jahren und weiß nicht, ob das eine Meldung wert ist, aber als Krypto-Unter­nehmen hat man es in Deutsch­land schwer. Strato erlaubt es nicht, eine Domain zu regis­trieren, die dem Firmen­namen entspricht, wenn das Wort "crypto" enthalten ist.
Beim Kunden-Support von Strato hatte der Leser bereits nach­gefragt und dazu folgende Antwort erhalten:
Aufgrund bestimmter Sicher­heits­prü­fungen können Domains mit dem Merkmal crypto / krypto / coin bei Strato nicht regis­triert werden. Gern können Sie eine Ausweich­domain wählen.
Arbeit in einem Strato-Serverraum (Symbolbild) Arbeit in einem Strato-Serverraum (Symbolbild)
Bild: picture alliance / dpa

Ausführ­liche Erläu­terung von Strato

Wir fragten bei Strato nach, ob das eine interne Vorgabe von Strato sei oder ob das von den Domain-Regis­traren kommt. Da wir uns schon denken konnten, das die Vorgabe der Miss­brauchs- und Krimi­nali­täts­bekämp­fung dienen könnte, wollten wir wissen, ob denn allen Inter­essenten mit diesen Namens­bestand­teilen im Firmen­namen gene­rell krimi­nelle Machen­schaften unter­stellt werde. Außerdem erfragten wir, ob auch andere Hosting-Anbieter so verfahren. Strato sandte uns dazu eine ausführ­liche Stel­lung­nahme:

Nachdem eine Person bei uns eine Domain bestellt hat, geben wir dies als Domain-Anmel­dung weiter an die zustän­dige Regis­trie­rungs­stelle "Registry". Sobald diese die Anmel­dung bestä­tigt, kann Strato die jewei­lige Domain endgültig frei­schalten.

Es gibt jedoch Fälle, bei denen Strato sich vorbe­hält, die Bestel­lung vorab manuell zu prüfen. Dies geschieht zum Beispiel bei Domains mit Begriffen, die auf eine miss­bräuch­liche, betrü­geri­sche oder ander­weitig rechts­wid­rige Nutzung hindeuten könnten. Diese stehen bei uns auf der Black­list.

Strato lehnt diese Bestel­lung dann entweder ab oder gibt sie dennoch manuell frei. Unserer Black­list liegen jahre­lange fundierte Erfah­rungs­werte darüber zugrunde, welche Begriffe im Internet bei Domains häufig miss­bräuch­lich verwendet werden.

Trotz dieses Prüf­vor­gangs haben Bestel­lende natür­lich die Möglich­keit, unseren Kunden­ser­vice nach einer abge­lehnten Prüfung zu kontak­tieren und uns über die Hinter­gründe der Bestel­lung zu infor­mieren. Strato kann dann, nach eigenem Ermessen, die Domain manuell frei­geben, sodass sie bei uns bestellt werden kann.

Leider entspricht der geschil­derte Fall nicht dem Anspruch, den wir an uns selbst haben. Nach dem Kontakt mit unserem Kunden­ser­vice sollte dem Kunden die Möglich­keit aufge­zeigt werden, eine manu­elle Prüfung der Domain zu veran­lassen. Da es sich hier scheinbar nach­weis­lich um einen Firmen­namen handelt, könnte diese Prüfung erfolg­reich sein [...].

Die Praxis, mit solchen Black­lists zu arbeiten und Domain-Bestel­lungen entspre­chend vorzu­fil­tern, ist bei Webhos­ting-Anbie­tern üblich und eine wich­tige Präven­tion vor rechts­wid­rigen Absichten. Nach welchen Krite­rien ein solches Black­lis­ting vorge­nommen wird, lässt sich nicht pauschal sagen und kann vari­ieren.

Neben unserer internen Prüfung erfolgt vor einer Frei­schal­tung zusätz­lich eine Prüfung seitens der Regis­trie­rungs­stelle ("Registry"). Hier kann es aus verschie­denen Gründen eben­falls vorkommen, dass die Domain abge­lehnt wird, da zum Beispiel die Registry eine eigene Black­list haben kann.

Bei Problemen an Kunden­ser­vice wenden

Wie von Strato empfohlen, sollten sich Betrof­fene und insbe­son­dere Unter­nehmen, bei denen ein Domain-Name abge­lehnt wurde, persön­lich an den Kunden­ser­vice wenden. Strato wird sich den Fall dann gerne erneut ansehen.

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