o2 stellt Kunden ungefragt auf neue Reise-Option um
Angesichts der automatischen Umstellung von Bestandskunden, die wir auch am Beispiel einiger Mitarbeiter unserer Redaktion nachvollziehen können, muss indes auch die Frage gestellt werden, ob o2 mit dieser Maßnahme gegen die geltende EU-Roamingverordnung verstößt. Dort heißt es in der seit 2009 gültigen Version eigentlich eindeutig: "Ein SMS-Eurotarif sollte automatisch für alle neuen oder bestehenden Roamingkunden gelten, sofern diese nicht von sich aus bereits einen besonderen SMS-Roamingtarif oder ein Roamingpaket, das regulierte SMS-Roamingdienste einschließt, gewählt haben oder wählen."
Zwar bezieht sich diese Klausel zunächst nur auf die Erweiterung der ursprünglichen Roamingverordnung um die seit 2009 zusätzlich regulierten SMS-Entgelte; in der Ursprungsfassung - die immer wieder um die diversen Änderungen der Folgejahre erweitert und modifiziert wurde - heißt es jedoch: "Den Roamingkunden, die innerhalb dieser zwei Monate [der damalige Entscheidungszeitraum für oder gegen den Euro-Tarif Mitte 2007, Anm. der Red.] keine Entscheidung mitgeteilt haben, wird automatisch ein Eurotarif (...) gewährt."
Bundesnetzagentur hat sich eingeschaltet
So stellte sich die Zwangs-Umstellung
für o2-Kunden am Morgen dar
Screenshot: teltarif.de
teltarif.de sprach diesbezüglich mit der Bundesnetzagentur, die hierzulande für die
korrekte Umsetzung der EU-Roaming-Verordnung zuständig ist und notfalls auch Sanktionen aussprechen kann.
Die Regulierungsbehörde teilte uns am Nachmittag mit, man habe mittlerweile Kontakt zu o2 aufgenommen und
das Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
EU-Kommission: Werden den Fall verfolgen
Wir sprachen auch mit dem Büro der zuständigen EU-Kommissarin und -Kommissions-Vizepräsidentin Neelie Kroes und fragten nach der Rechtmäßigkeit einer solchen Umstellungsmaßnahme von Bestandskunden. Sprecherin Linda Cain erklärte klar: "Die EU-Roaming-Verordnung verpflichtet den Netzbetreiber dazu, den 'Euro-Tarif' als Standardtarif anzubieten (Artikel 4 der Roamingverordnung). Die maximalen Preise [dieses Tarifs] gelten für alle Kunden, solange sie sich nicht für ein spezielles Paket des Netzbetreibers entscheiden."
Daneben weist Cain darauf hin, dass Kunden nach der Richtlinie "2002/22/EC" das Recht haben, ihren Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anbieter die Vertragskonditionen einseitig ändern will. Der Anbieter muss hierüber innerhalb von vier Wochen verpflichtend informieren; Kunden haben im Anschluss die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie die Vertragsänderungen nicht akzeptieren.
Im konkreten o2-Fall, schreibt uns Linda Cain, werde die EU-Kommission den Fall (weiter) verfolgen.
o2 sieht keine Probleme
Auch wir haben uns beim Münchener Mobilfunk-Netzbetreiber um eine Stellungnahme bemüht. Nach mehreren Stunden erreichten uns schließlich drei dürre Sätze von o2-Pressesprecher Albert Fetsch: "Kunden können jederzeit in eine andere Option oder in den den EU-Standard-Tarif kostenlos wechseln. Unsere Vorgehensweise steht in Einklang mit der EU-Roamingverordnung. Nutzt der Kunde unsere sogenannte 'Express-Hotline', schreiben wir die Gebühren gut."
Folge-Artikel zu der Problematik
teltarif.de hat mittlerweile einen Folge-Artikel zu der Thematik veröffentlicht. Hierin lesen Sie mehr über die Reaktionen der Kunden sowie des Unternehmens.