o2: Verpatzte Roaming-Umstellung kommt vor den EuGH
Prozess um o2-Roaming-Umstellung vor dem EuGH
Bild: o2
Wir befinden uns im Jahr 2017. Die ganze EU feiert den Wegfall der Roaming-Aufschläge. Die ganze EU? Nein! Die bei einem unbeugsamen deutschen Netzbetreiber beheimateten Kunden müssen erleben, dass ihre Tarife nicht automatisch, sondern nur auf speziellen Wunsch auf das regulierte EU-Roaming umgestellt werden. Das hat zur Folge, dass viele dieser Kunden nach Reisen innerhalb der EU auf ihrer Rechnung eine böse Überraschung erleben.
Die Rede ist dabei von o2, das damals davon ausging: Wenn ein Kunde vor dem Stichtag bereits eine Roaming-Option (zum Beispiel inklusive der Schweiz) bei uns gebucht hat, dann hat er das in voller Absicht getan und möchte sie auch unbedingt weiter benutzen, auch wenn Zusatzkosten anfallen. Der Großteil der Kunden vertrat aber die entgegengesetzte Auffassung: o2 war verpflichtet, uns zum Stichtag automatisch und unaufgefordert auf das regulierte EU-Roaming umzustellen, und damit brauchen wir die bisherigen Optionen nicht mehr.
Nachdem zahlreiche Kunden sich über diese Praxis beschwert hatten, verklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) o2 wegen dieser Sache. Doch was ist aus diesem Prozess geworden?
Verfahrensteil zum Roaming ausgegliedert
Prozess um o2-Roaming-Umstellung vor dem EuGH
Bild: o2
teltarif.de hat seit 2017 immer wieder beim vzbv nachgefragt, wie der Stand bei diesem Prozess vor dem Landgericht München I (Az. 33 O 12196/17) ist. Zahlreiche Leser berichteten gegenüber unserer Redaktion darüber, dass sie davon ausgegangen seien, dass ihr Tarif von o2 automatisch auf das regulierte EU-Roaming umgestellt worden sei. Sind aufgrund einer nach wie vor gebuchten alten Option nach einer Reise Kosten auf der Rechnung aufgetreten, habe o2 die Erstattung verweigert. Man habe tatsächlich manuell im Kundencenter das EU-Roaming wählen müssen - und das zum Teil jedes Jahr aufs Neue.
Unsere Rückfragen beim vzbv ergaben, dass die Prozess-Termine vor Gericht mehrfach verschoben wurden, und auch die Verkündung einer endgültigen Entscheidung wurde mehrfach vertagt. Die letzte Verkündung sollte eigentlich am 4. Juni 2019 stattfinden.
Ein Sprecher des vzbv hat uns nun aber mitgeteilt, dass der Verfahrensteil, in dem es um die Frage zum Roaming geht, vom LG München I ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt wurde. Betroffene o2-Kunden haben also nach wie vor keine Rechtssicherheit darüber, ob das Verhalten von o2 im Jahr 2017 in Ordnung war. So lange das nicht entschieden ist, lassen sich auch die damaligen Rechnungsposten nicht zurückfordern.
Kurios: Roaming-Basic-Option gilt nur für ein Jahr
Roaming Basic mit Jahresbeschränkung?
Screenshot: teltarif.de / Leserzuschrift
Ein Leser von teltarif.de sandte uns im Juli einen aufschlussreichen Screenshot aus seinem o2-Kundencenter zu. Der o2-Kunde hatte sich bei unserer Redaktion darüber beschwert, dass er sich mit seinem o2-Free-Tarif in Frankreich befinde, dass dort aber die Weitersurf-Garantie nicht funktioniere. Bei den o2-Free-Verträgen hat sich o2 dazu entschieden, das Weitersurfen im EU-Ausland ohne Preisaufschlag zu ermöglichen, allerdings nur mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 250 kBit/s (Up- und Download). Der Kunde hatte aber maximal 16 kBits zur Verfügung, was einer Abschaltung des Internetzugangs gleichkommt.
Wir empfahlen dem Leser daraufhin, in sein o2-Kundencenter zu schauen und zu prüfen, ob dort die korrekte Option für das regulierte EU-Roaming gebucht ist. Diese heißt bei o2 "Roaming Basic". Dort stellte er fest, dass es eine bereits gebuchte Option "Roaming Basic (2018)" vom vergangenen Jahr gab, die aktiv war, über die aber kein Datenverkehr im EU-Ausland mehr stattfand.
Der Kunde musste also händisch die Option "Roaming Basic (2018)" kündigen und danach die aktuelle Option "Roaming Basic" ohne Jahresangabe buchen. Nach kurzer Zeit buchte sich das Smartphone wieder ins mobile Datennetz ein und der Kunde konnte sein deutsche Inklusivvolumen auch in Frankreich nutzen.
Der laufende Prozess um die Roaming-Umstellung bei o2 muss also auch zeigen, ob derartige Schikanen in Zukunft noch erlaubt sind oder nicht. Der Großteil der deutschen Mobilfunkkunden dürfte davon ausgehen, dass bei dem eigenen Tarif seit Sommer 2017 das regulierte EU-Roaming eingestellt ist und für die Nutzung kein weiteres Eingreifen mehr notwendig ist.