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o2: Verpatzte Roaming-Umstellung kommt vor den EuGH

2017 stellte o2 viele Bestands­kunden nicht auto­matisch auf das regu­lierte EU-Roaming um. Seither läuft eine Klage des vzbv. Das zustän­dige Land­gericht München I holt sich nun Rat beim EuGH.
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Prozess um o2-Roaming-Umstellung vor dem EuGH Prozess um o2-Roaming-Umstellung vor dem EuGH
Bild: o2
Wir befinden uns im Jahr 2017. Die ganze EU feiert den Wegfall der Roaming-Aufschläge. Die ganze EU? Nein! Die bei einem unbeug­samen deut­schen Netz­betreiber behei­mateten Kunden müssen erleben, dass ihre Tarife nicht auto­matisch, sondern nur auf spezi­ellen Wunsch auf das regu­lierte EU-Roaming umge­stellt werden. Das hat zur Folge, dass viele dieser Kunden nach Reisen inner­halb der EU auf ihrer Rech­nung eine böse Über­raschung erleben.

Die Rede ist dabei von o2, das damals davon ausging: Wenn ein Kunde vor dem Stichtag bereits eine Roaming-Option (zum Beispiel inklu­sive der Schweiz) bei uns gebucht hat, dann hat er das in voller Absicht getan und möchte sie auch unbe­dingt weiter benutzen, auch wenn Zusatz­kosten anfallen. Der Groß­teil der Kunden vertrat aber die entge­genge­setzte Auffas­sung: o2 war verpflichtet, uns zum Stichtag auto­matisch und unauf­gefor­dert auf das regu­lierte EU-Roaming umzu­stellen, und damit brau­chen wir die bishe­rigen Optionen nicht mehr.

Nachdem zahl­reiche Kunden sich über diese Praxis beschwert hatten, verklagte der Verbrau­cher­zentrale Bundes­verband (vzbv) o2 wegen dieser Sache. Doch was ist aus diesem Prozess geworden?

Verfah­rens­teil zum Roaming ausge­glie­dert

Prozess um o2-Roaming-Umstellung vor dem EuGH Prozess um o2-Roaming-Umstellung vor dem EuGH
Bild: o2
teltarif.de hat seit 2017 immer wieder beim vzbv nach­gefragt, wie der Stand bei diesem Prozess vor dem Land­gericht München I (Az. 33 O 12196/17) ist. Zahl­reiche Leser berich­teten gegen­über unserer Redak­tion darüber, dass sie davon ausge­gangen seien, dass ihr Tarif von o2 auto­matisch auf das regu­lierte EU-Roaming umge­stellt worden sei. Sind aufgrund einer nach wie vor gebuchten alten Option nach einer Reise Kosten auf der Rech­nung aufge­treten, habe o2 die Erstat­tung verwei­gert. Man habe tatsäch­lich manuell im Kunden­center das EU-Roaming wählen müssen - und das zum Teil jedes Jahr aufs Neue.

Unsere Rück­fragen beim vzbv ergaben, dass die Prozess-Termine vor Gericht mehr­fach verschoben wurden, und auch die Verkün­dung einer endgül­tigen Entschei­dung wurde mehr­fach vertagt. Die letzte Verkün­dung sollte eigent­lich am 4. Juni 2019 statt­finden.

Ein Spre­cher des vzbv hat uns nun aber mitge­teilt, dass der Verfah­rens­teil, in dem es um die Frage zum Roaming geht, vom LG München I ausge­setzt und dem EuGH vorge­legt wurde. Betrof­fene o2-Kunden haben also nach wie vor keine Rechts­sicher­heit darüber, ob das Verhalten von o2 im Jahr 2017 in Ordnung war. So lange das nicht entschieden ist, lassen sich auch die dama­ligen Rech­nungs­posten nicht zurück­fordern.

Kurios: Roaming-Basic-Option gilt nur für ein Jahr

Roaming Basic mit Jahresbeschränkung Roaming Basic mit Jahresbeschränkung?
Screenshot: teltarif.de / Leserzuschrift
Ein Leser von teltarif.de sandte uns im Juli einen aufschluss­reichen Screen­shot aus seinem o2-Kunden­center zu. Der o2-Kunde hatte sich bei unserer Redak­tion darüber beschwert, dass er sich mit seinem o2-Free-Tarif in Frank­reich befinde, dass dort aber die Weiter­surf-Garantie nicht funk­tioniere. Bei den o2-Free-Verträgen hat sich o2 dazu entschieden, das Weiter­surfen im EU-Ausland ohne Preis­aufschlag zu ermög­lichen, aller­dings nur mit einer Maxi­malge­schwin­digkeit von bis zu 250 kBit/s (Up- und Down­load). Der Kunde hatte aber maximal 16 kBits zur Verfü­gung, was einer Abschal­tung des Inter­netzu­gangs gleich­kommt.

Wir empfahlen dem Leser daraufhin, in sein o2-Kunden­center zu schauen und zu prüfen, ob dort die korrekte Option für das regu­lierte EU-Roaming gebucht ist. Diese heißt bei o2 "Roaming Basic". Dort stellte er fest, dass es eine bereits gebuchte Option "Roaming Basic (2018)" vom vergan­genen Jahr gab, die aktiv war, über die aber kein Daten­verkehr im EU-Ausland mehr statt­fand.

Der Kunde musste also händisch die Option "Roaming Basic (2018)" kündigen und danach die aktu­elle Option "Roaming Basic" ohne Jahres­angabe buchen. Nach kurzer Zeit buchte sich das Smart­phone wieder ins mobile Daten­netz ein und der Kunde konnte sein deut­sche Inklu­sivvo­lumen auch in Frank­reich nutzen.

Der laufende Prozess um die Roaming-Umstel­lung bei o2 muss also auch zeigen, ob derar­tige Schi­kanen in Zukunft noch erlaubt sind oder nicht. Der Groß­teil der deut­schen Mobil­funk­kunden dürfte davon ausgehen, dass bei dem eigenen Tarif seit Sommer 2017 das regu­lierte EU-Roaming einge­stellt ist und für die Nutzung kein weiteres Eingreifen mehr notwendig ist.

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