Themenspezial: Verbraucher & Service Blitzer

Blitzer-Apps: Nur so können Sie sich legal warnen lassen

Es ist einfach, nicht geblitzt zu werden, wenn man sich ans Tempo­limit hält - klar. Aber es gibt auch Blitzer-Warner, etwa als Handy-App. Wäre es nicht sinn­voll, die zu nutzen? Was Sie wissen müssen.
Von dpa /

Vieler­orts lassen die Behörden Tempo­limits mit mobilen oder statio­nären Blit­zern über­wachen. Seit Montag (15. April) wird in einer Akti­ons­woche ("Blit­zer­mara­thon") sogar wieder verstärkt in einigen Bundes­län­dern kontrol­liert. Der Schwer­punkttag findet am kommenden Freitag (19. April) statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten. Doch warum sich nicht einfach etwa durch eine Blitzer-App warnen lassen?

Sind Blitzer-Apps oder entspre­chende Geräten erlaubt?

Die Nutzung von Blitzer-Apps ist in Deutschland verboten Die Nutzung von Blitzer-Apps ist in Deutschland verboten
Bild: Image licensed by Ingram Image
Ganz einfach: Die Nutzung oder das betriebs­bereite Mitführen von Blitzer-Apps und Radar­warn­geräten ist in Deutsch­land verboten. Darüber infor­miert die "Auto, Motor und Sport" (Heft 9/2024) mit Verweis auf Para­graf 23 (Abs. 1c) der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO). Es drohen 75 Euro Geld­buße und ein Punkt in Flens­burg.

Aller­dings muss man dabei Unter­schiede machen. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer eben­sol­chen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungs­wid­rig­keit dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funk­tion haben, muss man diese in den Einstel­lungen ausschalten - das sei in der Regel bei allen Geräten möglich.

Bei Apps auf dem Smart­phone verlangt der Gesetz­geber hingegen, dass man die Apps nicht unter­wegs nutzt, die Instal­lation als solche ist nicht verboten.

Aber meine Mitfahrer dürfen mich doch mit Apps warnen, oder?

So, ich darf mich also als Fahrer nicht durch eine App warnen lassen. Doch dürfen das die Mitfahrer? Nein, berichtet die Zeit­schrift weiter mit Verweis auf ein Urteil (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) des Ober­lan­des­gerichts (OLG) Karls­ruhe. Demnach setzt ein Verstoß nicht voraus, dass die Funk­tion zur Anzeige von Verkehrs­über­wachungs­maß­nahmen vom Fahr­zeug­führer selbst akti­viert worden ist - also dürfen alle Insassen im Auto weder Blitzer-Apps, Radar-Warner noch ähnliche Systeme bedienen.

Diese Warnungen sind Auto­fah­rern erlaubt

Gibt es Schlupf­löcher? Recht­lich unpro­ble­matisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rast­platz über eine entspre­chende Handy-App zu infor­mieren oder sich Infos über Inter­net­seiten oder in den sozialen Medien zu holen.

Aller­dings: Genaue Angaben über die Blitzer-Stand­orte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Arma­turen­brett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juris­tisches Nach­spiel haben. Das sei aber eine juris­tische Grau­zone und hänge von der Ausle­gung der Ordnungs­hüter bezie­hungs­weise von den Gerichten ab.

Grund­sätz­lich erlaubt sind auch etwa Infos aus Radio­durch­sagen. Und wenn Sie selbst Blitzer bemerken, dürfen Sie andere Verkehrs­teil­nehmer sogar davor warnen. Aller­dings nicht - wie es viele machen - mit der Licht­hupe. Denn die darf nur beim Warnen vor Gefah­ren­stellen (oder vor dem Über­holen außer­orts) zum Einsatz kommen - dazu zählt ein Blitzer nicht.

In einer weiteren Verbrau­cher-Meldung lesen Sie: Fest­platten, SSD und Handy: So löschen Sie Ihre Daten richtig.

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