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Nach Werbe-Verbot: Vodafone erlaubt P2P in allen Red-Tarifen

Und: Wie reagieren die anderen Mobilfunker auf die Kritik des vzbv?
Von Marc Kessler

Vodafone-Logo Vodafone: P2P in Red-Tarifen künftig erlaubt
Bild: teltarif.de
Das Land­gericht Düssel­dorf hat dem Mobil­funk-Netz­betreiber Vodafone - wie berichtet - die Ver­wendung des Werbe-Slogans "Ideal zum grenzen­losen Telefo­nieren und Surfen" untersagt, wenn der Anbieter gleich­zeitig die Nutzung von P2P im Klein­gedruck­ten ausschließt. Voran­gegangen war eine Klage des Ver­braucher­zentrale Bundes­verbands (vzbv).

teltarif.de hat bei Vodafone nachgefragt: Kann man die Kritik in Düssel­dorf nach­vollziehen? Und will man das kritisierte Verhalten ändern?

Vodafone: Werden P2P-Einschränkung in allen Red-Tarifen aufheben

Vodafone-Logo Vodafone: P2P in Red-Tarifen künftig erlaubt
Bild: teltarif.de
Die Über­raschung: "Unab­hängig von dem aktuellen Gerichts­urteil wird Vodafone die Einschränkung der P2P-Nutzung in seinen Red-Smartphone-Tarifen aufheben", schreibt uns Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken. "In den kommenden Wochen werden wir hierfür die Vertrags-Unterlagen und AGB anpassen. Werbemittel, die bereits in den Shops liegen, werden nach und nach ausgetauscht."

Technisch sei die Nutzung schon immer möglich gewesen, sagt Höpken. Nun werde man diese Nutzung auch vertraglich gestatten.

Vodafone prüft dennoch Rechtsmittel gegen das Urteil

Allerdings hält man das Urteil des Düssel­dorfer Land­gerichts dennoch für falsch: "Wir sind der Meinung, dass das Landgericht Düsseldorf mit seinem Urteil falsch liegt, da unter 'Surfen' der Aufruf von Internet­seiten mittels eines Browsers zu verstehen ist."

Dies sei jedoch "mit allen Datenflat-Tarifen ohne Einschränkung möglich, weshalb die bean­standete Werbung nicht rechtswidrig sein kann". Höpken: "Wir prüfen daher die Möglichkeit, Berufung einzulegen."

Was sagen die anderen Mobilfunker?

Wie berichtet, hatte der vzbv ebenso die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, o2 und E-Plus kritisiert, da auch diese unter anderem Peer-to-Peer-Dienste entweder generell oder in bestimmten Tarifen aus­schließen würden. Dies sei eine Beein­trächtigung der Netzneutralität, kritisieren die Verbraucher­schützer. Wir haben auch hier nachgefragt: Plant man eine Veränderung bei den Tarifen oder deren Bewerbung?

E-Plus und o2 einig: Urteil betrifft uns nicht

"Wir sehen keinen Anlass, etwas zu ändern, weil wir für unsere Tarife nicht in dieser Art und Weise werben", sagt Klaus Schulze-Löwenberg von E-Plus. Nach der Erhebung des vzbv untersagt E-Plus in allen Tarifen VoIP, P2P und Tethering, die Nutzung von Instant Messaging unterliegt hingegen keiner Einschränkung.

Seitens o2 erhielten wir eine ähnliche Aussage: "Wir bewerben unser Services nicht mit Beschrei­bungen wie 'grenzenlos surfen' oder 'unbegrenzt surfen'. Insofern sind die Ergebnisse des zitierten Verfahrens nicht auf uns übertragbar", antwortet Sprecherin Julia Leuffen auf unsere Anfrage.

o2 untersagt laut vzbv VoIP und P2P in allen Tarifen mit einem unge­drosselten monatlichen Daten­volumen von unter 1 GB. Bei Tarifen mit höherem High-Speed-Volumen bleiben Peer-to-Peer-Dienste weiter untersagt, Instant Messaging und Tethering sind generell zulässig. Hieran soll sich auch nichts ändern - man plane "zurzeit keine Veränderung der bestehenden tariflichen Konditionen".

Bislang keine Antwort seitens der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom hat auf unsere Fragen bis Erscheinen dieses Artikels nicht geantwortet. Sie untersagt VoIP, P2P, Instant Messaging und Tethering dem vzbv zufolge im Prepaid-Tarif Xtra Triple. In den Daten-Tarifen Mobile Data S (hier auch VoIP) bis XXL sind P2P und Instant Messaging untersagt.

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