Urteil

Facebook: Kein Schadenersatz nach Datendiebstahl

Diebe erbeu­teten vor Jahren Daten von Hunderten Millionen Face­book-Nutzern. Viele Betrof­fene in Deutsch­land klagen auf Scha­den­ersatz. Doch ein erstes wich­tiges Urteil macht ihnen wenig Hoff­nung.
Von dpa /

Im Fall von massen­haft abge­grif­fenen Nutzer­daten bei Face­book hat das Ober­lan­des­gericht Hamm eine erste Leit­ent­schei­dung getroffen. Die Richter beschei­nigten Face­book einen Verstoß gegen Daten­schutz-Vorschriften, für den der Mutter­kon­zern Meta haften müsse - trotzdem ging die klagende Nutzerin leer aus. Sie habe ihren erlit­tenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht am Mitt­woch mit. In ganz Deutsch­land gibt es viele fast gleich­lau­tende Klagen. Erst­mals beschäf­tigte sich nun ein Ober­lan­des­gericht in der vermut­lich letzten Instanz mit dem Thema. Meta begrüßte die Entschei­dung (Az. 7 U 19/23). Urteil zum Datenabfluss bei Facebook Urteil zum Datenabfluss bei Facebook
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Unbe­kannte hatten in dem sozialen Netz­werk vor Jahren eine Funk­tion zur Freunde-Suche ausge­nutzt und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abge­griffen - darunter Namen und Tele­fon­num­mern. Die bei Face­book gespei­cherten Tele­fon­num­mern waren zwar eigent­lich nicht offen sichtbar, konnten aber über auto­mati­sierte Anfragen - soge­nanntes Scra­ping - in großem Stil abge­griffen werden. Face­book schal­tete die Funk­tion daraufhin ab.

2019 und noch einmal 2021 tauchten die abge­grif­fenen Daten im Netz auf. Wenn persön­liche Infor­mationen wie E-Mail-Adressen und Tele­fon­num­mern im Umlauf sind, steigt die Gefahr, dass Menschen auf gefälschte E-Mails herein­fallen, weil sie authen­tischer gestaltet werden können.

Wirk­lich "imma­teri­eller Schaden" entstanden?

Betrof­fene des Daten­dieb­stahls klagen nun vor Gerichten in ganz Deutsch­land massen­haft gegen Meta - mit fast gleich­lau­tenden Klagen und der Forde­rung nach 1000 Euro Scha­den­ersatz. Begründet werde das pauschal damit, man habe "Gefühle eines Kontroll­ver­lusts, eines Beob­ach­tet­wer­dens und einer Hilf­losig­keit", teilte das Gericht mit.

Das war den Rich­tern in Hamm zu wenig. Um einen "imma­teri­ellen Schaden" glaub­haft zu machen, müsse eine "persön­liche bzw. psycho­logi­sche Beein­träch­tigung einge­treten sein". In der Entschei­dung, die das Gericht als "Leit­ent­schei­dung" bezeichnet, wiesen sie die Klage der Nutzerin ab.

Dabei waren die Richter davon über­zeugt, dass Face­book tatsäch­lich gegen Daten­schutz-Vorschriften verstieß. Unter anderem hätte das Netz­werk die Tele­fon­num­mern der Nutzer gar nicht ohne deren ausdrück­liche Zustim­mung für die Such­funk­tion einsetzen dürfen. Insge­samt habe Face­book damals ein unzu­läs­siges und intrans­parentes Verfahren genutzt, um von Nutzern die Zustim­mung zur Verwen­dung ihrer Daten einzu­holen. Als der Daten­dieb­stahl bekannt geworden sei, habe Meta zudem trotz einer konkreten Kenntnis "nahe­lie­gende Maßnahmen zur Verhin­derung weiteren unbe­fugten Daten­abgriffs nicht ergriffen", kriti­sierten die Richter.

Konzern geht weiter gegen "Scra­ping" vor

Eine Meta-Spre­cherin sagte, ein nicht auto­risiertes "Scra­ping" von Daten sei "inak­zep­tabel und gegen unsere Regeln". Der Konzern werde weiter auf seinen Platt­formen dagegen vorgehen. Die Entschei­dung des OLG sei zu begrüßen. Mit ihr setzte sich eine Linie fort: Viele andere Gerichte hätten insge­samt mehr als 900 ähnliche Klagen abge­wiesen, betonte die Spre­cherin.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Aller­dings hat das Gericht keine Revi­sion zuge­lassen. Dagegen könnten die Anwälte der klagenden Nutzerin Beschwerde einlegen - wegen des nied­rigen Streit­werts gäbe es dafür aber hohe Hürden, sagte ein Gerichts­spre­cher.

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