Heikel

Vodafone-Shops: Sind Sie vielleicht Geschäftskunde?

Wir haben schon öfters berichtet: Wer in einen Voda­fone-Shop geht, sollte sich auskennen und auf Über­raschungen gut vorbe­reitet sein.
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Regel­mäßig berichtet Whist­leblower Inan Koc aus dem Innen­leben der Voda­fone-Welt. Seine bis ins Detail gehenden Berichte wurden beispiels­weise vom Magazin "Wirt­schafts­woche" aufge­griffen. Sie führten zu Kündi­gungen bei lang­jäh­rigen Vertriebs­part­nern durch Voda­fone, und einige Shops schlossen daraufhin zeit­weise oder dauer­haft ihre Türen.

Neue Aktion für Einge­weihte

Die neuste Aktion, über die Inan Koc berichtet, kann für gut infor­mierte Kunden inter­essant sein, ist aber für "auf Nummer sicher" gehende Kunden eher nicht zu empfehlen.

Bei Voda­fone und bei vielen andern Anbie­tern auch, gibt es für Geschäfts­kun­den­ver­träge sehr gute Provi­sionen für den Händler, der einen solchen Vertrag vermit­telt. Das Kalkül: Ein Geschäfts­kunde tele­foniert viel, surft viel und bucht viel­leicht noch weitere Karten oder Dienst­leis­tungen, d. h. lang­fristig kann sich das lohnen. Angebote im Vodafone-Shop können attraktiv sein, wenn man alle Tarif- und Vertragsdetails kennt. Angebote im Vodafone-Shop können attraktiv sein, wenn man alle Tarif- und Vertragsdetails kennt.
Foto: Vodafone

Sind Sie (viel­leicht) Geschäfts­kunde?

Eigent­lich muss vor dem Abschluss eines Geschäfts­kun­den­tarifs geprüft werden, ob der Kunde dafür "berech­tigt" ist, etwa durch Vorlage eines Gewer­benach­weises, einer Umsatz­steuer-ID oder anderer Doku­mente. Doch offenbar wird in der Praxis dieser Umstand eher lasch oder gar nicht geprüft.

Da aber momentan die Neukunden-Zahlen nicht so gut aussehen, habe man - so berichtet Koc - die "Anzeige der Verschie­bungen" abge­schaltet. "Verschie­bung" bedeutet im Bran­chen­jargon, dass Privat­kunden ins Geschäfts­kun­den­seg­ment verschoben werden. Um welche Kunden­zahlen es dabei geht, ist derzeit nicht sichtbar, Nach­fragen sind somit schwer nach­zuvoll­ziehen.

Zum Anfang 6 Monate ohne Grund­gebühr

Der Deal, so erläu­tert es Koc im Gespräch mit teltarif.de, geht so: Der Kunde schließt einen Vertrag ab, der die ersten 6 Monate nach der Unter­schrift grund­gebüh­ren­frei ist. Erst danach beginnt die eigent­liche 24-mona­tige Mindest­lauf­zeit des Vertrags.

Ist der Kunde vom Netz und den Kondi­tionen über­zeugt, sind 30 Monate sicher kein Problem. Da der Kunde nun als Geschäfts­kunde geführt wird, würden damit nicht alle Vorschriften für Privat­kunden voll­ständig umge­setzt. Das bedeutet: Der Kunde bekomme mögli­cher­weise keine vorver­trag­lichen Infor­mationen oder weniger oder kaum Infor­mationen oder Hinweise, welchen Tarif er genau abge­schlossen hat und welche Sonder­kon­ditionen hier mögli­cher­weise gelten. Das kann z. B. bei Roaming außer­halb der EU oder bei Anrufen mit Ziel Ausland oder bei der Nutzung von Sonder­diensten eine Rolle spielen.

Welche Tarife und Kondi­tionen gelten genau?

Werden Preis­listen ausge­hän­digt, so können diese Netto­preise enthalten, man muss dann noch die Mehr­wert­steuer von 19 Prozent drauf­rechnen, um auf den Endbe­trag zu kommen. Echte Geschäfts­kunden können die Mehr­wert­steuer beim Finanzamt geltend machen, bei Privat­kunden geht das nicht.

Sofern eine Tele­fonie-Flat­rate im Tarif enthalten ist, besteht kein Problem, solange deut­sche Fest­netz oder Mobil­funk­num­mern ange­rufen werden. Zu prüfen ist auch, ob SMS-Nach­richten im Tarif und zu welchen Kondi­tionen enthalten sind. Mehr­wert­dienste oder Mehr­wert­ruf­num­mern gehen auf jeden Fall extra.

Bei Fahrten in die Schweiz könnten Sonder­kon­ditionen gelten, übli­cher­weise sieht Voda­fone die benach­barte Schweiz als Nicht-EU-Land an. Dort gelten dann eher teure Preise, wenn nicht eine kosten­pflich­tige Option gebucht wird.

Gut vorbe­reiten

Ein Kunde, der mit dem Gedanken spielt, einen solchen Vertrag bewusst abzu­schließen, sollte a) einen Zeugen mitnehmen, sich b) Notizen machen und c) auf ausge­druckten oder auf noch vor Ort per E-Mail zuge­schickte Unter­lagen zum Vertrag bestehen. Welchen Tarif habe genau ich abge­schlossen? Welche Rabatt­kon­ditionen sollen gelten? Welche Lauf­zeiten? Und ganz wichtig: Wie lauten meine Kunden­daten (Kunde­nummer, etwaige Benut­zer­namen-Pass­wort-Kombi­nationen für einen Login ins Kunden­center)? Dort sollte man sich möglichst bald nach dem Kauf einloggen und alles genau prüfen. Jeden Monat muss die Rech­nung genau im Auge behalten und geprüft werden. War alles so verein­bart?

Koc weist auch darauf hin, dass es durchaus vorkommen kann, das vom Händler noch zusätz­liche Optionen gebucht werden, deren Sinn und mögliche Zusatz­kosten nicht gleich ersicht­lich sein könnten. Schon früher hatte er vorge­tragen, dass für den Händler lukra­tive Zusatz­karten gebucht worden waren, die in den ersten 24 Monaten kostenlos sind und erst später "aufge­fallen" waren.

Hinzu komme, dass Schutz­mecha­nismen z. B. gegen lästige Werbe­anrufe oder gegen die Weiter­gabe von Kunden­daten zu Werbe­zwe­cken, bei Geschäfts­kunden eher unüb­lich sind.

Vorher infor­mieren - schwie­riger Widerruf

Viel­leicht lohnt es sich, vorher im Netz - z.B. auf teltarif.de - die mögli­chen Tarife im Netz von Voda­fone genau zu prüfen, bevor im Affekt irgend­etwas unter­schrieben wird. Ein späterer Widerruf eines Handy­ver­trages ist in den aller­meisten Fällen schier unmög­lich oder bedeutet viel Nerven, Stress und wird dann mögli­cher­weise ein gut bezahlter Job für kundige Anwälte.

Gute Nach­richten von Voda­fone: Es werden neue 5G-SA-Sende­sta­tionen gebaut und lang­jäh­rige Funk­löcher gestopft.

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