Themenspezial: Verbraucher & Service Gerichtsurteil

X (Twitter): Account-Sperrungen könnten schwieriger werden

Ein Beschluss des Land­gerichts Karls­ruhe könnte weit­rei­chende Folgen für den Kurz­nach­rich­ten­dienst X haben, sollte er nicht von einer höheren Instanz gekippt werden. Account-Sper­rungen könnten für die Platt­form in Zukunft deut­lich schwie­riger werden.
Von dpa /

Die Entschei­dung des Land­gerichts Karls­ruhe im Streit zwischen dem Blog "Die Achse des Guten" (Achgut.com) und dem Kurz­nach­rich­ten­dienst X (früher Twitter) könnte weit­rei­chende Folgen haben. Das Gericht hatte die Sper­rung des dama­ligen Achgut-Twitter-Accounts am Mitt­woch für unzu­lässig erklärt. "Sollte sich diese Rechts­fort­bil­dung im Haupt­sache­ver­fahren auch im weiteren Verfahren durch­setzen, wird X kaum noch Accounts mit jour­nalis­tischem Bezug für aggres­sives oder beläs­tigendes Verhalten mehr sperren können", kommen­tierte der IT-Anwalt Chan-jo Jun die Entschei­dung am Donnerstag in Würz­burg.

Jun war mit seinem Mandanten Gerhard Torges von der Initia­tive "Aktion Arsch­loch" kurz­fristig als Streit­helfer aufseiten von X dem Rechts­streit beigetreten. X und dessen Anwälte äußerten sich auf Anfrage bisher nicht zu mögli­chen Folgen.

Urteil im Eilver­fahren

Ein Beschluss des Landgerichts Karlsruhe könnte weitreichende Folgen für "X" haben Ein Beschluss des Landgerichts Karlsruhe könnte weitreichende Folgen für "X" haben
Foto: X.com / Twitter.com
In dem am Mitt­woch bestä­tigten Urteil im Eilver­fahren hieß es, die Platt­form habe durch die Sper­rung den eigenen Wett­bewerb geför­dert, da sie die Attrak­tivität ihrer Dienste hier­durch sicher­stellen möchte. Zudem steht Achgut nach Sicht des Gerichts im Wett­bewerb mit X, obwohl X nicht jour­nalis­tisch tätig ist. Das Gericht bezieht sich hierbei auf eine Entschei­dung des Bundes­gerichts­hofs im Streit zwischen einem Anbieter von Werbe­blo­ckern und einem werbe­finan­zierten TV-Sender.

Eine ausführ­liche Urteils­begrün­dung in der Haupt­sache wird für Mitte kommender Woche erwartet. Der Wider­spruch gegen die Eilent­schei­dung und die Haupt­sache waren gemeinsam verhan­delt worden.

Hinter­grund des Streits

Hinter­grund des Streits zwischen Achgut und X war laut Angaben des Gerichts, dass ab Sommer 2022 einige Nutzer des Kurz­nach­rich­ten­dienstes, damals noch unter dem Namen Twitter, eine große Zahl von Boykott­auf­rufen an Unter­nehmen versandt haben sollen, die auf dem Blog Werbung geschaltet haben. Achgut habe sich mit Tweets dagegen gewehrt. Diese habe Twitter als Verstöße gegen die eigenen Regeln aufge­fasst und den Account von Achgut gesperrt.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Twitter-Nach­folger X bekommt Sprach- und Video­anrufe.

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