Verurteilt

Verbot für Vodafone-Slogan "Grenzenlos Telefonieren und Surfen"

Kein P2P in der Flat: LG Düsseldorf entscheidet auf irreführende Werbung
Von Marc Kessler

Urteil gegen Vodafone Das Landgericht Düsseldorf untersagte Vodafone einen "irreführenden" Werbeslogan
Foto: PictureArt - Fotolia.com
Der Verbrau­cher­zentrale Bundes­verband (vzbv) hat sich in einem heute (19. Juli) gefällten Urteil gegen den Mobil­funk-Netz­betreiber Vodafone und dessen Werbung für seinen Smart­phone-Tarif Red M durch­gesetzt. Die Richter des Land­gerichts Düssel­dorf untersagten dem Düssel­dorfer Unter­nehmen, mit dem Werbe­slogan "Ideal zum grenzenlosen Telefo­nieren und Surfen" zu werben, wenn die Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten im Klein­gedruck­ten ausge­schlossen werde.

In einer Presse­eklärung zu der erst heute ergangenen Entscheidung (Az.: 38 O 45/13, Urteil vom 19.07.2013) erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen: "Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskrimi­nierungs­freien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten."

P2P muss kostenpflichtig freigeschaltet werden

Urteil gegen Vodafone Das Landgericht Düsseldorf untersagte Vodafone einen "irreführenden" Werbeslogan
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Vodafone bewarb - und bewirbt derzeit zumindest noch auf seiner Website - den Smart­phone-Tarif Red M mit dem monierten Slogan. P2P kann hingegen nur mit der kosten­pflichtigen Option "Voice over IP & Tethering & Peer-to-Peer + 1 GB Daten­volumen" für 9,95 Euro pro Monat freigeschaltet werden.

Der vzbv hatte bemängelt, dass "Verbraucher nicht ohne Zusatz­kosten mit Freunden via Facebook oder Skype chatten, Download-Programme wie YouTube oder Datei­tausch­börsen nutzen konnten". Von den Zusatzkosten hätten sie "erst im Klein­gedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand" erfahren.

vzbv: Anbieter müssen deutlich auf Einschränkungen hinweisen

Vodafone-Slogan So bewarb Vodafone zum Erschei­nungs­zeitpunkt dieses Artikels den Red-M-Tarif (Verdeutlichung durch teltarif.de)
Screenshot / Bearbeitung: teltarif.de
Für den vzbv ist jedoch klar: Verbraucher müssten beim Abschluss eines Internet-Vertrages "grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internet­anschluss für alle Produkte und Dienst­leistungen nutzen können, also auch für das Instant Messaging oder File-Sharing". Ein Anbieter müsse daher ausdrücklich und deutlich auf Einschrän­kungen hinweisen - was Vodafone indes nicht getan habe. Die Richter des Landgerichts Düsseldorf hätten Vodafone daher wegen irreführender Werbung zur Unter­lassung verurteilt, schreibt der vzbv.

Vorgehen gegen andere Mobilfunker wird geprüft

Die Dachorganisation der deutschen Verbraucher­zentralen betont indes: Nicht nur Vodafone schränke seine Tarife auf diese Art und Weise ein - und beschneide damit die Netz­neutralität. So untersagten auch o2 und E-Plus P2P-Dienste standardmäßig, bei der Deutschen Telekom sei dies bei reinen Datentarifen (Mobile-Data-Reihe) der Fall.

Gegenüber teltarif.de kündigte der vzbv an, man werde auch andere Mobilfunk-Anbieter - vor allem in Hinsicht auf die geforderte Transparenz - überprüfen. Dann werde man entscheiden, ob man auch gegen weitere Unternehmen rechtlich vorgehen werde.

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