Verbot für Vodafone-Slogan "Grenzenlos Telefonieren und Surfen"
Das Landgericht Düsseldorf untersagte Vodafone einen "irreführenden" Werbeslogan
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich in
einem heute (19. Juli) gefällten Urteil gegen den Mobilfunk-Netzbetreiber
Vodafone und dessen Werbung für seinen Smartphone-Tarif
Red M durchgesetzt. Die Richter des Landgerichts
Düsseldorf untersagten dem Düsseldorfer Unternehmen, mit dem Werbeslogan "Ideal zum
grenzenlosen Telefonieren und Surfen" zu werben, wenn die Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten im
Kleingedruckten ausgeschlossen werde.
In einer Presseeklärung zu der erst heute ergangenen Entscheidung (Az.: 38 O 45/13, Urteil vom 19.07.2013) erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen: "Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten."
P2P muss kostenpflichtig freigeschaltet werden
Das Landgericht Düsseldorf untersagte Vodafone einen "irreführenden" Werbeslogan
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Vodafone bewarb - und bewirbt derzeit zumindest noch auf seiner Website - den Smartphone-Tarif Red M mit dem monierten Slogan. P2P kann
hingegen nur mit der kostenpflichtigen Option "Voice over IP & Tethering & Peer-to-Peer
+ 1 GB Datenvolumen" für 9,95 Euro pro Monat freigeschaltet werden.
Der vzbv hatte bemängelt, dass "Verbraucher nicht ohne Zusatzkosten mit Freunden via Facebook oder Skype chatten, Download-Programme wie YouTube oder Dateitauschbörsen nutzen konnten". Von den Zusatzkosten hätten sie "erst im Kleingedruckten oder nach mehreren Klicks auf Fußnoten am unteren Bildrand" erfahren.
vzbv: Anbieter müssen deutlich auf Einschränkungen hinweisen
So bewarb Vodafone zum Erscheinungszeitpunkt dieses Artikels den Red-M-Tarif (Verdeutlichung durch teltarif.de)
Screenshot / Bearbeitung: teltarif.de
Für den vzbv ist jedoch klar: Verbraucher müssten beim Abschluss eines Internet-Vertrages
"grundsätzlich davon ausgehen, dass sie den Internetanschluss für alle Produkte und
Dienstleistungen nutzen können, also auch für das Instant
Messaging oder File-Sharing". Ein Anbieter müsse daher
ausdrücklich und deutlich auf Einschränkungen hinweisen - was Vodafone indes nicht getan habe.
Die Richter des Landgerichts Düsseldorf hätten
Vodafone daher wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt, schreibt der vzbv.
Vorgehen gegen andere Mobilfunker wird geprüft
Die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen betont indes: Nicht nur Vodafone schränke seine Tarife auf diese Art und Weise ein - und beschneide damit die Netzneutralität. So untersagten auch o2 und E-Plus P2P-Dienste standardmäßig, bei der Deutschen Telekom sei dies bei reinen Datentarifen (Mobile-Data-Reihe) der Fall.
Gegenüber teltarif.de kündigte der vzbv an, man werde auch andere Mobilfunk-Anbieter - vor allem in Hinsicht auf die geforderte Transparenz - überprüfen. Dann werde man entscheiden, ob man auch gegen weitere Unternehmen rechtlich vorgehen werde.