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Massen-Abmahnungen: Warnung vor Musik in TikTok-Videos

TikTok-Videos mit Musik zu unter­legen, liegt bei Jugend­lichen und Influ­encern im Trend. Der Spaß könnte jedoch teuer werden, wenn der Song nicht aus der offi­ziellen Musik­biblio­thek stammt. Dann drohen hohe Abmahn­gebühren.
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Die Nutzung von Musik auf Social Media wird ein immer belieb­teres Thema: Das verrückte private oder Influ­encer-Video mit aktu­eller Charts-Musik zu koppeln, liegt im Trend. Es ist jedoch auch ein Thema für Massen­abmahner, die hier offenbar Geschäft wittern.

Seit der ersten Jahres­hälfte war vermehrt von Abmah­nungen wegen der Musik in Insta­gram-Reels die Rede. Nun verla­gert sich der Schwer­punkt offen­sicht­lich auf TikTok. Denn bereits jetzt häufen sich in Anwalts­kanz­leien die Anfragen, in denen Mandanten wegen der Nutzung von Musik auf dem sozialen Netz­werk Abmah­nungen erhalten haben. Sie stammen oft vom bekannten und berüch­tigten Massen­abmahner Daniel Sebas­tian, der unter seinem eigenen Namen Musik-File­sha­ring abmahnt und unter seiner Kanzlei IPPC Law bislang das File­sha­ring von Erotik­filmen.

So sehen die aktu­ellen Abmah­nungen aus

TikTok-Videos mit Musik zu hinterlegen liegt im Trend TikTok-Videos mit Musik zu hinterlegen liegt im Trend
picture alliance/dpa/EUROPA PRESS
Die Abmahn­kanzlei behauptet zunächst, zwei Urheber eines Musik­stücks zu vertreten. Sodann wirft sie dem Nutzer vor, das Stück bei TikTok veröf­fent­licht zu haben. Laut Rechts­anwalt Chris­tian Solmecke habe er als gewerb­lich Tätiger kein Recht gehabt, weil die Nutzungs­bedin­gungen von TikTok nur die private, nicht aber die geschäft­liche Nutzung erlaubten. Die Abmahn-Anwälte fordern daher dazu auf, eine "straf­bewehrte Unter­las­sungs­erklä­rung" sowie eine "Abschluss­ver­ein­barung" zu unter­schreiben und Scha­dens­ersatz sowie die Anwalts­kosten in Höhe von knapp 3000 Euro zu beglei­chen.

So sieht die Rechts­lage aus

Solmecke: "Das Problem der gewerb­lichen Nutzung von Musik auf Social Media hat uns bereits bei Insta­gram beschäf­tigt. Tatsäch­lich ist es so, dass die sozialen Netz­werke zwar Lizenz­ver­träge unter anderem mit der GEMA geschlossen haben, die dann auch privaten Nutzern zugu­tekommen. Privat­per­sonen können daher die Musik nutzen, die sich in der Insta­gram- bezie­hungs­weise TikTok-Musik­biblio­thek befindet".

Dies gelte jedoch explizit nicht für kommer­zielle Profile – also Unter­nehmen, Influ­encer oder andere Personen, die mit ihrem Social-Media-Profil auch Geld verdienen. "Sie haben nur zwei Möglich­keiten: Entweder, sie bemühen sich um eine indi­vidu­elle Lizenz für die Hinter­grund­musik, die sie verwenden wollen. Oder sie nutzen die – weniger beliebte – Musik im TikTok Crea­tive Center bezie­hungs­weise für Insta­gram die Face­book Sound Coll­ection", so Solmecke.

Wer hingegen die Musik­biblio­thek für Privat­per­sonen auch auf einem gewerb­lichen Account nutzt, der mache sich anfällig für Abmah­nungen. Außerdem drohten Konse­quenzen von TikTok, Insta­gram und Co. wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungs­bedin­gungen. Diese reichen von einer Entfer­nung des jewei­ligen Inhalts bis hin zur Account-Sper­rung.

Was Betrof­fene tun sollten

Solmecke rät: "Wer auf TikTok oder Insta­gram gewerb­lich tätig ist, sollte nun drin­gend bestehende Videos und Postings mit Musik aus der Privat-Biblio­thek löschen und entweder ohne Audio­spur oder nur mit entspre­chend lizen­zierter Musik hinter­legt wieder hoch­laden".

Wer bereits eine Abmah­nung erhalten hat, sollte jedoch keines­wegs einfach die gefor­derte Summe zahlen und die beiden Erklä­rungen unter­schrieben zurück­senden. Glei­cher­maßen sollte man eine solche Abmah­nung auch nicht igno­rieren, denn in einem mögli­cher­weise folgenden gericht­lichen Verfahren werde alles nur noch teurer. Wichtig sei es, sich sofort anwalt­liche Unter­stüt­zung zu suchen. "Ein Anwalt für Urhe­ber­recht wird zunächst prüfen, ob die Abmah­nung über­haupt berech­tigt ist. Selbst, wenn das grund­sätz­lich der Fall sein sollte, gibt es noch viele weitere angreif­bare Punkte. So sind etwa die gefor­derten Summen viel zu hoch und die beigefügten Erklä­rungen gefähr­lich weit formu­liert. Hier besteht für einen erfah­renen Anwalt viel Spiel­raum, um Betrof­fenen zu helfen", so Solmecke abschlie­ßend.

TikTok zieht viele Kinder und Jugend­liche so sehr in ihren Bann, dass sie Stunden am Tag in der App verbringen. Der Dienst, der im Zentrum einer poli­tischen Kontro­verse steht, will Teen­agern und Eltern nun eine bessere Kontrolle ermög­lichen.

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