Massen-Abmahnungen: Warnung vor Musik in TikTok-Videos
Die Nutzung von Musik auf Social Media wird ein immer beliebteres Thema: Das verrückte private oder Influencer-Video mit aktueller Charts-Musik zu koppeln, liegt im Trend. Es ist jedoch auch ein Thema für Massenabmahner, die hier offenbar Geschäft wittern.
Seit der ersten Jahreshälfte war vermehrt von Abmahnungen wegen der Musik in Instagram-Reels die Rede. Nun verlagert sich der Schwerpunkt offensichtlich auf TikTok. Denn bereits jetzt häufen sich in Anwaltskanzleien die Anfragen, in denen Mandanten wegen der Nutzung von Musik auf dem sozialen Netzwerk Abmahnungen erhalten haben. Sie stammen oft vom bekannten und berüchtigten Massenabmahner Daniel Sebastian, der unter seinem eigenen Namen Musik-Filesharing abmahnt und unter seiner Kanzlei IPPC Law bislang das Filesharing von Erotikfilmen.
So sehen die aktuellen Abmahnungen aus
TikTok-Videos mit Musik zu hinterlegen liegt im Trend
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Die Abmahnkanzlei behauptet zunächst, zwei Urheber eines Musikstücks zu vertreten. Sodann wirft sie dem Nutzer vor, das Stück bei TikTok veröffentlicht zu haben. Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke habe er als gewerblich Tätiger kein Recht gehabt, weil die Nutzungsbedingungen von TikTok nur die private, nicht aber die geschäftliche Nutzung erlaubten. Die Abmahn-Anwälte fordern daher dazu auf, eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" sowie eine "Abschlussvereinbarung" zu unterschreiben und Schadensersatz sowie die Anwaltskosten in Höhe von knapp 3000 Euro zu begleichen.
So sieht die Rechtslage aus
Solmecke: "Das Problem der gewerblichen Nutzung von Musik auf Social Media hat uns bereits bei Instagram beschäftigt. Tatsächlich ist es so, dass die sozialen Netzwerke zwar Lizenzverträge unter anderem mit der GEMA geschlossen haben, die dann auch privaten Nutzern zugutekommen. Privatpersonen können daher die Musik nutzen, die sich in der Instagram- beziehungsweise TikTok-Musikbibliothek befindet".
Dies gelte jedoch explizit nicht für kommerzielle Profile – also Unternehmen, Influencer oder andere Personen, die mit ihrem Social-Media-Profil auch Geld verdienen. "Sie haben nur zwei Möglichkeiten: Entweder, sie bemühen sich um eine individuelle Lizenz für die Hintergrundmusik, die sie verwenden wollen. Oder sie nutzen die – weniger beliebte – Musik im TikTok Creative Center beziehungsweise für Instagram die Facebook Sound Collection", so Solmecke.
Wer hingegen die Musikbibliothek für Privatpersonen auch auf einem gewerblichen Account nutzt, der mache sich anfällig für Abmahnungen. Außerdem drohten Konsequenzen von TikTok, Instagram und Co. wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen. Diese reichen von einer Entfernung des jeweiligen Inhalts bis hin zur Account-Sperrung.
Was Betroffene tun sollten
Solmecke rät: "Wer auf TikTok oder Instagram gewerblich tätig ist, sollte nun dringend bestehende Videos und Postings mit Musik aus der Privat-Bibliothek löschen und entweder ohne Audiospur oder nur mit entsprechend lizenzierter Musik hinterlegt wieder hochladen".
Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte jedoch keineswegs einfach die geforderte Summe zahlen und die beiden Erklärungen unterschrieben zurücksenden. Gleichermaßen sollte man eine solche Abmahnung auch nicht ignorieren, denn in einem möglicherweise folgenden gerichtlichen Verfahren werde alles nur noch teurer. Wichtig sei es, sich sofort anwaltliche Unterstützung zu suchen. "Ein Anwalt für Urheberrecht wird zunächst prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Selbst, wenn das grundsätzlich der Fall sein sollte, gibt es noch viele weitere angreifbare Punkte. So sind etwa die geforderten Summen viel zu hoch und die beigefügten Erklärungen gefährlich weit formuliert. Hier besteht für einen erfahrenen Anwalt viel Spielraum, um Betroffenen zu helfen", so Solmecke abschließend.
TikTok zieht viele Kinder und Jugendliche so sehr in ihren Bann, dass sie Stunden am Tag in der App verbringen. Der Dienst, der im Zentrum einer politischen Kontroverse steht, will Teenagern und Eltern nun eine bessere Kontrolle ermöglichen.