Themenspezial: Verbraucher & Service Erschwert

freenet verurteilt: Kein Zwangs-Anruf für Kündigung

"Es gibt noch ausste­hende Fragen zur Vertrags­kün­digung - bitte rufen Sie an": Immer häufiger provo­zieren Provider nach einer Kündi­gung einen derar­tigen Anruf des Kunden. Das wurde freenet nun verboten.
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(Rück-)Werbung von Kunden trotz Unwillen und Kündigung (Rück-)Werbung von Kunden trotz Unwillen und Kündigung
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Wie berichtet verlangen noch immer Provider und Web-Dienste mitunter eine telefoni­sche Bestä­tigung einer in Text­form ausge­spro­chenen Kündi­gung, obwohl das nicht mehr erlaubt ist. Denn wer das gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­for­mular ausfüllt und absendet, hat damit eine rechts­wirk­same Kündi­gung ausge­spro­chen, die vom Provider laut Gesetz ohne weitere Verzö­gerungs­taktik oder andere Spiel­chen zeitnah bestä­tigt werden muss.

Ein anderer Trick, um einen Rückruf des Kunden zu provo­zieren, besteht darin, dass Provider dem Kunden mitteilen, es gäbe "noch ausste­hende Fragen zur Vertrags­kün­digung". In der Regel handelt es sich hierbei aber auch nur um eine Masche, damit ein Tele­fonat zu Stande kommt, in dem der Provider dem Kunden ein mehr oder weniger attrak­tives Angebot zum Bleiben unter­breiten kann.

Inter­essantes Urteil gegen freenet

(Rück-)Werbung von Kunden trotz Unwillen und Kündigung (Rück-)Werbung von Kunden trotz Unwillen und Kündigung
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Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band berichtet nun über ein Urteil des Schleswig-Holstei­nischen Ober­lan­des­gerichts vom 16.11.2023 (Az. 6 U 25/23), das erst jetzt bekannt wurde. Laut diesem Urteil darf ein Mobil­funk-Anbieter einen Verbrau­cher nach dessen Kündi­gung nicht mehr zu Werbe­zwe­cken kontak­tieren, wenn dieser das ausdrück­lich nicht möchte. Eine Ausnahme sei: Es müssten tatsäch­lich noch Fragen zur Kündi­gung geklärt werden.

Die freenet DLS GmbH habe mit einer Verbrau­cherin einen Mobil­funk­ver­trag abge­schlossen. Die Verbrau­cherin hat diesen Vertrag in der Folge wirksam gekün­digt und freenet dazu aufge­for­dert, keinen Kontakt zur Kunden(rück)gewin­nung aufzu­nehmen.

Als Antwort erhielt die Kundin laut dem Bericht des vzbv ein Schreiben, in dem sie aufge­for­dert wurde, wegen angeb­lich noch bestehender Fragen zur Vertrags­been­digung bei dem Anbieter anzu­rufen. Welche Fragen das sein sollten, wurde aller­dings weder aus dem Schreiben ersicht­lich, noch konnten solche im Gerichts­ver­fahren vorge­tragen werden. Viel­mehr habe die Vermu­tung nahe­gelegen, dass dieses Gespräch explizit zur (Rück-)Werbung genutzt werden sollte. So sei zum Beispiel auch nicht ersicht­lich gewesen, warum etwaige Fragen nicht hätten schrift­lich beant­wortet werden können.

Verbrau­cherin hatte explizit wider­spro­chen

Da die Verbrau­cherin jedoch gerade solchen Werbe­ver­suchen ausdrück­lich wider­spro­chen hatte, wandte sie sich mit einer Beschwerde an die Verbrau­cher­zen­trale. Die Verbrau­cher­zen­trale Baden-Würt­tem­berg habe freenet zunächst abge­mahnt und aufge­for­dert, solche Werbe­ver­suche trotz erkenn­barem entge­gen­ste­hendem Willen zu unter­lassen. Da außer­gericht­lich keine Unter­las­sungs­erklä­rung von freenet abge­geben worden sei, hätten die Verbrau­cher­schützer beim Land­gericht Klage erhoben.

Das Land­gericht Kiel habe der Verbrau­cher­zen­trale recht gegeben und das abge­mahnte Verhalten unter­sagt. freenet hatte dann Beru­fung einge­legt. Das Schleswig-Holstei­nische Ober­lan­des­gericht habe das Urteil des Land­gerichts aber bestä­tigt: Der Anbieter dürfe Verbrau­cher nicht auffor­dern, sich nach einer Kündi­gung "tele­fonisch zu melden, um angeb­lich noch ausste­hende Fragen in Verbin­dung mit der Vertrags­been­digung zu klären, sofern nicht tatsäch­lich zur Abwick­lung der Kündi­gung zu klärende Fragen noch offen stehen." Diese offenen Fragen habe freenet in dem vorlie­genden Fall nicht ausrei­chend darlegen können.

Wer bei Handy, Internet und Fest­netz unge­recht behan­delt wird, steht nicht alleine da. Wir erläu­tern nicht nur, wie man bei der BNetzA, der Verbrau­cher­zen­trale oder einem Anwalt Hilfe bekommt, sondern geben auch Tipps zur Selbst­hilfe.

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