Themenspezial: Verbraucher & Service Online-Dating

Urteil: Dating-Plattform darf keine Fake-Profile einsetzen

Auf Dating-Platt­formen wollen Menschen einen Partner oder eine Part­nerin finden. Was aber, wenn man mit jemandem chattet, den es gar nicht wirk­lich gibt? Ein Urteil zum Einsatz von Fake-Profilen.
Von dpa /

Eine Klausel in den Geschäfts­bedin­gungen einer Dating-Platt­form, die Fake-Profile erlaubt, ist unwirksam. Auf die Entschei­dung des Land­gerichts Flens­burg (Az.: 8 O 29/22) weist das Rechts­portal "anwaltauskunft.de" hin.

Es geht um "Controller"

Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band hatte gegen eine Online-Dating-Platt­form geklagt. Der Vorwurf: Geworben werde damit, dass echte Mitglieder mitein­ander in Kontakt treten könnten. Doch es würden auch soge­nannte Controller mit gefälschten Profilen einge­setzt. Das werde zwar in den Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen (AGB) erwähnt, aber nicht ausrei­chend trans­parent gemacht. Der Vertragszweck, echte Menschen kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unterlaufen Der Vertragszweck, echte Menschen kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unterlaufen
Bild: dpa
Das Gericht gab den Verbrau­cher­schüt­zern recht und stellte fest, dass die Klausel intrans­parent und für die Nutzer benach­tei­ligend sei. Außerdem sei sie unwirksam: Der Vertrags­zweck, echte Menschen kennen­zulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unter­laufen. Auch die Werbung der Dating-Platt­form sei irre­füh­rend.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Kündi­gungs­button falsch: Es hagelt weitere Abmah­nungen.

Mehr zum Thema Verbraucher