Urteil: Dating-Plattform darf keine Fake-Profile einsetzen
Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Dating-Plattform, die Fake-Profile erlaubt, ist unwirksam. Auf die Entscheidung des Landgerichts Flensburg (Az.: 8 O 29/22) weist das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hin.
Es geht um "Controller"
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine
Online-Dating-Plattform geklagt. Der Vorwurf: Geworben werde damit,
dass echte Mitglieder miteinander in Kontakt treten könnten. Doch es
würden auch sogenannte Controller mit gefälschten Profilen
eingesetzt. Das werde zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) erwähnt, aber nicht ausreichend transparent gemacht.
Der Vertragszweck, echte Menschen kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unterlaufen
Bild: dpa
Das Gericht gab den Verbraucherschützern recht und stellte fest, dass
die Klausel intransparent und für die Nutzer benachteiligend sei.
Außerdem sei sie unwirksam: Der Vertragszweck, echte Menschen
kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen
unterlaufen. Auch die Werbung der Dating-Plattform sei irreführend.
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