In-App-Zahlungen

Urteil: "Fortnite"-Streit könnte Apple viel Geld kosten

App-Entwickler können in ihren Anwen­dungen Hinweise auf externe Bezahl­methoden geben. Das könnte Apple viel Geld kosten.
Von dpa /

Apple muss in den USA eine Locke­rung der Regeln in seinem App Store akzep­tieren, die den iPhone-Konzern viel Geld kosten könnte. App-Entwickler sollen Nutzer künftig zu Bezahl­methoden außer­halb von Apples Down­load-Platt­form beim Kauf ihrer digi­talen Inhalte leiten dürfen. Ein entspre­chendes Urteil eines Beru­fungs­gerichts tritt in Kraft, da es das Oberste Gericht der USA am Dienstag ablehnte, sich mit dem Fall zu beschäf­tigen.

Apple nimmt eine Gebühr von 15 bis 30 Prozent vom Kauf­preis beim Erwerb von Apps, Abon­nements und digi­taler Inhalte. Wenn Entwickler ihre Nutzer direkt zu Bezahl­wegen außer­halb der Platt­form leiten dürfen, kann dem Konzern zumin­dest ein Teil dieser Erlöse entgehen.

Jahre­langer Streit zwischen Apple und Epic

Apple nimmt eine Gebühr von 15 bis 30 Prozent vom Kaufpreis beim Erwerb von Apps Apple nimmt eine Gebühr von 15 bis 30 Prozent vom Kaufpreis beim Erwerb von Apps
Bild: dpa
Die Gerichts­ent­schei­dung ist eine Folge des jahre­langen Streits zwischen dem Spiel­ent­wickler Epic Games ("Fort­nite") und Apple. Epic wollte die Abgabe von bis zu 30 Prozent vom Kauf­preis umgehen. Die Firma griff dabei 2021 zu einem Trick: In den App Store wurde eine Version der Anwen­dung durch­geschleust, mit der Nutzer virtu­elle Artikel auch an Apple vorbei kaufen konnten. Apple verbannte "Fort­nite" wegen des Regel-Verstoßes aus dem App Store. Epic warf Apple daraufhin unfairen Wett­bewerb vor.

Am Ende verlor Epic in fast allen Punkten vor Gericht - und Apple muss nach dem Schluss­punkt in dem Verfahren weiterhin "Fornite" nicht in den App Store zurück­kehren lassen. Die Regel­ände­rung bei den Hinweisen auf externe Bezahl­wege war der einzige Wermuts­tropfen für Apple. Die Richter begrün­deten ihre Auffor­derung mit einem Verstoß des Konzerns gegen kali­for­nische Wett­bewerbs­bestim­mungen. Auch Epic war vor das Oberste Gericht gezogen und wurde eben­falls abge­wiesen.

Zugleich stehen die App-Store-Regeln von Apple auch im Visier euro­päi­scher Regu­lierer. Am 7. März soll der Digital Markets Act (DMA) greifen, der unter anderem die Öffnung großer Platt­formen für App Stores anderer Anbieter vorschreibt. Apple wehrt sich dagegen und verweist unter anderem auf Sicher­heits­über­legungen.

In einer weiteren Meldung lesen Sie: Apple Watch: Wich­tiges Feature wird abge­schaltet.

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