Urteil

Verurteilt: Google muss Kündigungsbutton anbieten

Auf Google One bietet der Such­maschi­nen­kon­zern gegen Aufpreis mehr Cloud-Spei­cher­platz. Bei der Kündi­gung dieser Verträge nahm es Google mit dem Gesetz aber nicht so genau - jetzt gab es ein Urteil.
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Gerichtsurteil zum Kündigungsbutton bei Google One Gerichtsurteil zum Kündigungsbutton bei Google One
Bild: Google
Die gesetz­lichen Rege­lungen zum Kündi­gungs­button sind klar - und doch fällt es manchen Unter­nehmen schwer, die Rege­lung rechts­kon­form umzu­setzen. In der Regel sind es deut­sche oder euro­päi­sche Unter­nehmen, die wegen einer falschen oder fehlenden Umset­zung verklagt werden müssen.

Nun hat es mit Google aller­dings auch einmal ein größeres US-Unter­nehmen getroffen.

Das Urteil gegen Google

Google One bietet Nutzern über eine Webseite Abon­nements für zusätz­lichen Cloud-Spei­cher­platz an. Kostenlos bietet Google seinen Nutzern 15 GB an, um beispiels­weise Fotos, Dateien oder E-Mails zu spei­chern. Für mehr Spei­cher­platz müssen die Google-Anwender dann aber bezahlen. Bislang konnten Nutzer diese Verträge nur über ihr Kunden­konto kündigen, da zunächst kein entspre­chender Kündi­gungs­button vorhanden war.

Gerichtsurteil zum Kündigungsbutton bei Google One Gerichtsurteil zum Kündigungsbutton bei Google One
Bild: Google
Die Verbrau­cher­zen­trale Bayern teilt mit, dass sie erfolg­reich gegen Google geklagt hat. Google müsse künftig auf seiner Google-One-Platt­form einen Kündi­gungs­button anbieten. Das habe das Land­gericht München I (Az.: 33 O 935/23) im Sinne der Verbrau­cher­zen­trale Bayern entschieden. Die Verbrau­cher­schützer hatten geklagt, da auf der Google-One-Platt­form kein recht­mäßiger Kündi­gungs­button bereit­gestellt wurde. Das Urteil stärkt nach Auffas­sung des Verbands die Rechte von Verbrau­chern im Umgang mit Online-Abon­nements.

Tatjana Halm, Juristin bei der Verbrau­cher­zen­trale Bayern, äußerte sich zum Urteil: "Auch große Unter­nehmen müssen sich an geltendes Recht halten. Wir begrüßen die Entschei­dung des Gerichts, dass Google auf seiner Platt­form den Kündi­gungs­button anbieten muss." Damit sich Verbrau­cher schnell und unkom­pli­ziert von Verträgen lösen können, müsse sicher­gestellt werden, dass Unter­nehmen die gesetz­lichen Vorgaben umsetzen. Das Urteil ist nach Angaben der Verbrau­cher­zen­trale aller­dings noch nicht rechts­kräftig.

Der rich­tige Kündi­gungs-Zeit­punkt, die vorzei­tige Kündi­gung oder der gesetz­lich vorge­schrie­bene Kündi­gungs­button: teltarif.de beant­wortet häufige Fragen zum Kündigen von Verträgen für Handy und Internet.

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