Themenspezial: Verbraucher & Service Rücklastschriften

Zu hohe Mahn-Pauschalen: Vodafone zahlt 50 Millionen Euro

Lange hat sich der Deut­sche Verbrau­cher­schutz­verein mit Voda­fone über die Höhe von Rück­last­schrift- und Mahn­pau­schalen gestritten. Voda­fone zahlt jetzt 50 Millionen Euro an den Bundes­haus­halt.
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Rücklastschrift- und Mahnpauschalen bei Vodafone Rücklastschrift- und Mahnpauschalen bei Vodafone
Bild: Vodafone
Rück­last­schrift- und Mahn­pau­schale: Dieser Gebüh­ren­posten fand sich über viele Jahre in den Preis­listen vieler Tele­kom­muni­kati­ons­pro­vider - und nicht selten verlangten die Anbieter für diesen oft gar nicht so aufwän­digen Geschäfts­vor­gang dras­tische Gebühren. In Erin­nerung geblieben ist der jahre­lange Streit um die korrekte Höhe derar­tiger Gebühren zwischen dem Deut­schen Verbrau­cher­schutz­verein und Voda­fone. Die Geschichte dieses Falls haben wir in dieser Meldung zusam­men­gefasst.

Doch die Verbrau­cher­schützer und Kunden beschäf­tigte nicht nur die Frage, wie hoch eine derar­tige Pauschale sein darf, sondern was mit den jahre­lang durch Voda­fone erho­benen über­trieben hohen Rück­last­schrift- und Mahn­pau­schalen passiert: Darf Voda­fone diese einfach behalten? Hierzu hat der Deut­sche Verbrau­cher­schutz­verein heute neue Infor­mationen veröf­fent­licht.

Vergleich: Höhe der Entschä­digung fest­gelegt

Die Verbrau­cher­schützer teilen mit, dass die Voda­fone GmbH nach jahre­langen Rechts­strei­tig­keiten mit dem Deut­schen Verbrau­cher­schutz­verein insge­samt nahezu 50 Millionen Euro an den Bundes­haus­halt zahlt - zur Abgel­tung unrecht­mäßig erho­bener Rück­last­schrift- und Mahn­kos­ten­pau­schalen. Rücklastschrift- und Mahnpauschalen bei Vodafone Rücklastschrift- und Mahnpauschalen bei Vodafone
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In allen abge­schlos­senen Verfahren sei das Unter­nehmen "rechts­kräftig zur Unter­las­sung" verur­teilt worden. Zuletzt habe der Verein das Unter­nehmen in zwei Verfahren vor dem LG Düssel­dorf auf Abschöp­fung des mit den über­höhten Pauschalen erzielten Gewinns an den Bundes­haus­halt und erneut auf Unter­las­sung der Erhe­bung über­höhter Mahn­kos­ten­pau­schalen verklagt.

Diese Verfahren seien am 6. Juli durch einen Vergleich vor dem LG Düssel­dorf beendet worden (Az. 12 O 188/18). Nach diesem Vergleich habe Voda­fone 43,5 Millionen Euro nebst Zinsen, zusammen also ca. 49,4 Millionen Euro, an den Bundes­haus­halt zu zahlen.

Wie hoch dürfen zukünftig die Pauschalen sein?

Der Verbrau­cher­schutz­verein infor­miert auch darüber, wie hoch zukünftig die Pauschalen maximal sein dürfen. Voda­fone habe sich dazu verpflichtet, für Mahnungen in Zukunft keine höheren Mahn­kos­ten­pau­schalen als 1 Euro und für elek­tro­nische Mahnungen (z.B. per E-Mail oder SMS) ab 31.12.2024 keine höheren Mahn­kos­ten­pau­schalen als 7 Cent zu erheben. Damit seien die künf­tigen Pauschalen von Voda­fone deut­lich nied­riger als bei anderen Unter­nehmen. Früher hatte Voda­fone für den Vorgang bis zu 5 Euro verlangt.

Noch immer gibt es für Betrof­fene die Möglich­keit, zu Unrecht gezahlte über­höhte Pauschalen von Voda­fone und anderen Provi­dern zurück­zufor­dern. Der Verein stellt dafür Muster­briefe zur Verfü­gung.

Noch dras­tischer waren die Gebühren früher beispiels­weise bei o2: Telefónica verlangte von den Kunden im Jahre 2012 für eine Rück­last­schrift in den Preis­ver­zeich­nissen eine Pauschale von 19 Euro. Dafür zahlte Telefónica später 12,5 Millionen Euro an die Staats­kasse.

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