Telefon-Spam

Unerlaubte Telefonwerbung: Nach wie vor kaum Besserung

Dennoch verhängte die Bundesnetzagentur lediglich neun Bußgelder
Von AFP / Marc Kessler

Das im August 2009 verschärfte Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung greift offenbar nicht. Dies bestätigen eine nahezu abgeschlossene Untersuchung der Verbraucherzentralen sowie eine dem ARD-Magazin Panorama vorliegende neue Bußgeld- und Beschwerdestatistik der Bundesnetzagentur, wie das Magazin in Hamburg berichtet.

Bei der zuständigen Beschwerdebehörde, der Bundesnetzagentur, gingen nach Panorama vorliegenden Zahlen zwischen August 2009 und April 2010 mindestens 57 000 Beschwerden ein. Es seien jedoch nur neun Bußgelder verhängt worden. Gegen diese hätten die betroffenen Unternehmen Widerspruch eingelegt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beklagt laut Panorama eine hohe Zahl von Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe. Der Verband wolle Mitte Juli dazu eine umfassende Untersuchung vorstellen. Die Belästigung durch unerwünschte Anrufe sollte durch die Gesetzänderung im August 2009 eigentlich verhindert werden, die etwa Bußgelder von bis zu 50 000 Euro vorsieht. Thilo Weichert Datenschutzbeauftragter Weichert:
"Mehr Beschwerden als in der Vergangenheit"
Foto: ULD Schleswig-Holstein

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, "hat das Gesetz überhaupt nicht gegriffen. Wir haben mehr Beschwerden als in der Vergangenheit", sagte er Panorama. Weichert forderte, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen. Das Bundesjustizministerium will laut Panorama nun prüfen, ob die neuen gesetzlichen Regelungen ausreichend vor unerlaubter Telefonwerbung schützen.

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