Themenspezial: Verbraucher & Service Pläne

Werbefrei-Option: Sammelklage gegen Amazon Prime Video

Verbrau­cher­schützer laufen weiter Sturm gegen die Werbe­frei-Option bei Amazon Prime Video. Die Verbrau­cher­zen­trale Sachsen plant nun eine Sammel­klage, an der sich Betrof­fene betei­ligen können.
Von mit Material von dpa

Sammelklage gegen Amazon Prime Video Sammelklage gegen Amazon Prime Video
picture alliance/dpa
Die Verbrau­cher­zen­trale in Sachsen plant eigenen Angaben zufolge eine Sammel­klage gegen den Amazon-Strea­ming­dienst Prime Video.

Der Strea­ming-Anbieter stellt seine Kund­schaft vor die Alter­native, künftig Werbung beim Streamen zu sehen oder für knapp drei Euro mehr pro Monat weiter werbe­frei zu streamen. "Wir halten diese Art der Einfüh­rung daher für rechts­widrig und planen eine Sammel­klage für alle Betrof­fenen", sagte Michael Hummel, Rechts­experte der Verbrau­cher­zen­trale Sachsen, laut einer Mittei­lung von heute. "Das Ganze wurde der Kund­schaft einfach per E-Mail nach Guts­her­renart mitge­teilt, ohne eine Zustim­mung einzu­holen. So geht es nicht!"

Auch der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band hatte recht­liche Schritte dagegen ange­kün­digt.

Ände­rungs­ankün­digung nicht wirksam

Sammelklage gegen Amazon Prime Video Sammelklage gegen Amazon Prime Video
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Zuvor hatte Amazon bekannt gegeben, ab Montag "in begrenztem Umfang" Filme und Serien mit Werbung anzu­bieten. Aus Sicht der Verbrau­cher­schützer ist das nicht ausrei­chend, damit die Ände­rung wirksam werden kann. Der Anbieter müsse sich die Zustim­mung seiner Nutze­rinnen und Nutzer einholen, da es sich nach Einschät­zung des Verbands um eine wesent­liche Vertrags­ände­rung handelt.

Bei der Sammel­klage können sich Betrof­fene nach der Einrei­chung anmelden und bekommen im Erfolgs­fall ihre Kosten zurück­erstattet. "Wir spre­chen hier von etwa 36 Euro pro Jahr", sagt Hummel. "Über einen Zeit­raum von mehreren Jahren kann sich das durchaus lohnen. Wir rechnen mit mehreren Jahren Verfah­rens­dauer und infor­mieren, sobald man sich anmelden kann."

Der Bundes­ver­band hat die Amazon Digital Germany GmbH zunächst abge­mahnt und wird nun gegen das einsei­tige Vorgehen klagen.

Amazon wies die Vorwürfe zurück. Man habe alle gesetz­lichen Verpflich­tungen erfüllt, sagte Amazon-Spre­cher Michael Oster­meier dem Fach­portal "Meedia" in der vergan­genen Woche.

Obwohl Strea­ming kaum noch aus den TV-Haus­halten wegzu­denken ist, kommt mitt­ler­weile immer mehr Kritik auf. Vor allem die verän­derten Geschäfts­modelle der US-Bran­chen­riesen schme­cken vielen Zuschauern in Deutsch­land immer weniger.

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