Verträge untergeschoben: mivolta muss 250.000 Euro zahlen
Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen
Logos: mivolta GmbH, Bild: Bernd_Leitner - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Wenn Verbraucher einen Anruf bekommen, in dem jemand vorschlägt, man solle den Strom- oder Telefon-Tarif "optimieren" und man könne "ganz viel Geld sparen", sollten sie vorsichtig sein und am besten sofort auflegen. Denn die Betrugsmasche dient mitunter dazu, den Bürgern ungewollt einen Wechsel des Providers unterzuschieben, obwohl man das gar nicht wollte.
In einem besonders dreisten Fall hat die Bundesnetzagentur nun durchgegriffen und ein Bußgeld verhängt.
Regionale Stadtwerke warnen vor Betrügern
Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen
Logos: mivolta GmbH, Bild: Bernd_Leitner - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Immer wieder warnen lokale Stadtwerke und Energieversorger auch selbst ihre Kunden vor derartigen Machenschaften, wohl wissend, dass sie selbst bei weitem nicht immer die günstigsten Stromtarife bieten. Der in Südhessen ansässige Versorger entega schrieb vor wenigen Tagen beispielsweise:
Der Ökoenergieversorger entega warnt [...] vor unlauteren Werbeanrufen von Wettbewerbern, obwohl hierfür keine Einwilligung des Anrufempfängers besteht. Die Anrufer geben vor, im Auftrag der entega oder eines angeblichen Partnerunternehmens anzurufen, um eine vermeintliche Umstellung auf einen anderen Tarif vorzunehmen.Derartige Warnungen geben die im Preiswettbewerb stehenden Stadtwerke immer wieder heraus. Und was das Thema Telefonwerbung betrifft, ist der Fall auch eindeutig gesetzlich geregelt: Wer nicht explizit seine Einwilligung dazu gegeben hat, darf auch nicht telefonisch für Werbezwecke kontaktiert werden.entega weist darauf hin, dass man keine Werbeanrufe durchführt. Bei entsprechenden Anrufen empfiehlt entega, immer nach dem Namen des Anrufers und dem Unternehmen, in dessen Namen er anruft, zu fragen und sich die Telefonnummer des Anrufers zu notieren. Außerdem bittet entega die Angerufenen, die Kundenbetreuung des Unternehmens [...] über diese unlauteren Werbemethoden zu unterrichten.
Betrug und irreführende Gesprächsführung
Die Bundesnetzagentur hat nun gegen den Energieversorger mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung eine Geldbuße von 250.000 Euro verhängt. Das Unternehmen hatte nach einer Mitteilung der Behörde bundesweit offenbar in mehreren hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen der eigenen Marke "MaXXimo" belästigt.
Dabei soll das Unternehmen auch Vertriebspartner eingesetzt haben, die die Betroffenen hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktiert haben. Außerdem seien die Anrufe teilweise anonym erfolgt, da die Anrufer ihre Rufnummern in einigen Fällen unterdrückten. In mehreren Fällen sei auch der eigentliche Anrufzweck, Produkte der mivolta zu vertreiben, zunächst verschleiert worden. Die Anrufer hätten vorgegeben, ganz allgemein angebliche "Kosteneinsparpotenziale beim Energieverbrauch" aufzeigen zu wollen.
Viele der gemeldeten Werbeanrufe sollen von einer irreführenden Gesprächsführung geprägt gewesen sein. Häufig hätten sich die Anrufer dabei mit Fantasienamen wie zum Beispiel "bundesweite Energieagentur" vorgestellt oder so getan, als würden sie die Betroffenen im Auftrag der BNetzA anrufen. Dadurch ließ sich offenbar eine Vielzahl der Angerufenen in die Irre führen.
Als Mitarbeiter des Energieversorgers ausgegeben
Teilweise sollen sich die Anrufer auch gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers ausgegeben haben. Auf diese Weise hätten die Anrufer versucht, von den Betroffenen Informationen wie die Zählernummer zu erhalten, die erforderlich ist, um einen Lieferantenwechsel durchführen zu können.
Einige Verbraucher haben dann anschließend Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt bekommen, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt hatten. Die Betroffenen seien dann gezwungen gewesen, angebliche Verträge, die sie nie abgeschlossen hatten, zu widerrufen.
Die BNetzA hat auch recherchiert, wie das Unternehmen an die Telefonnummern der Betroffenen gekommen ist - und zwar teilweise über Gewinnspielanbieter. Zahlreiche der verwendeten Einwilligungserklärungen, die die mivolta über Online-Gewinnspiele bezogen hatte, seien seitens der Gewinnspielanbieter aber intransparent vorformuliert und gestaltet gewesen. Und selbst wenn die Verbraucher beim ersten Anruf Ihren Widerspruch gegen die Werbemaßnahmen erklärt hätten, sei dies nicht beachtet worden: In Extremfällen hätten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen berichtet.
Die gesetzlich verbotene Unterdrückung der Rufnummer bei einigen Anrufen hat der mivolta übrigens nichts genutzt: Obwohl die Werbeanrufe somit teilweise anonym erfolgten, konnten diese aufgrund weiterer Ermittlungen der BNetzA offenbar eindeutig der mivolta zur Last gelegt werden. Die Geldbuße gegen die mivolta GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch müsste das Amtsgericht Bonn entscheiden. Die BNetzA ruft Betroffene dazu auf, Werbeanrufe, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, bei der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde zu melden.