Themenspezial: Verbraucher & Service Bestraft

Verträge untergeschoben: mivolta muss 250.000 Euro zahlen

Die BNetzA hat ein Bußgeld gegen die Strom-Marke "MaXXimo" erlassen, hinter der die mivolta GmbH steckt. Der Versorger hatte massiv Kunden beläs­tigt, unter falschem Namen ange­rufen und Verträge unter­geschoben.
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Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen
Logos: mivolta GmbH, Bild: Bernd_Leitner - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Wenn Verbrau­cher einen Anruf bekommen, in dem jemand vorschlägt, man solle den Strom- oder Telefon-Tarif "opti­mieren" und man könne "ganz viel Geld sparen", sollten sie vorsichtig sein und am besten sofort auflegen. Denn die Betrugs­masche dient mitunter dazu, den Bürgern unge­wollt einen Wechsel des Provi­ders unter­zuschieben, obwohl man das gar nicht wollte.

In einem beson­ders dreisten Fall hat die Bundes­netz­agentur nun durch­gegriffen und ein Bußgeld verhängt.

Regio­nale Stadt­werke warnen vor Betrü­gern

Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen Strafe wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen
Logos: mivolta GmbH, Bild: Bernd_Leitner - Fotolia.com, Montage: teltarif.de
Immer wieder warnen lokale Stadt­werke und Ener­gie­ver­sorger auch selbst ihre Kunden vor derar­tigen Machen­schaften, wohl wissend, dass sie selbst bei weitem nicht immer die güns­tigsten Strom­tarife bieten. Der in Südhessen ansäs­sige Versorger entega schrieb vor wenigen Tagen beispiels­weise:

Der Ökoen­ergie­ver­sorger entega warnt [...] vor unlau­teren Werbe­anrufen von Wett­bewer­bern, obwohl hierfür keine Einwil­ligung des Anruf­emp­fän­gers besteht. Die Anrufer geben vor, im Auftrag der entega oder eines angeb­lichen Part­ner­unter­neh­mens anzu­rufen, um eine vermeint­liche Umstel­lung auf einen anderen Tarif vorzu­nehmen.

entega weist darauf hin, dass man keine Werbe­anrufe durch­führt. Bei entspre­chenden Anrufen empfiehlt entega, immer nach dem Namen des Anru­fers und dem Unter­nehmen, in dessen Namen er anruft, zu fragen und sich die Tele­fon­nummer des Anru­fers zu notieren. Außerdem bittet entega die Ange­rufenen, die Kunden­betreuung des Unter­neh­mens [...] über diese unlau­teren Werbe­methoden zu unter­richten.

Derar­tige Warnungen geben die im Preis­wett­bewerb stehenden Stadt­werke immer wieder heraus. Und was das Thema Tele­fon­wer­bung betrifft, ist der Fall auch eindeutig gesetz­lich gere­gelt: Wer nicht explizit seine Einwil­ligung dazu gegeben hat, darf auch nicht tele­fonisch für Werbe­zwecke kontak­tiert werden.

Betrug und irre­füh­rende Gesprächs­füh­rung

Die Bundes­netz­agentur hat nun gegen den Ener­gie­ver­sorger mivolta GmbH wegen uner­laubter Tele­fon­wer­bung eine Geld­buße von 250.000 Euro verhängt. Das Unter­nehmen hatte nach einer Mittei­lung der Behörde bundes­weit offenbar in mehreren hundert Fällen Verbrau­cher mit rechts­wid­rigen Werbe­anrufen zu Strom- und Gaslie­fer­ver­trägen der eigenen Marke "MaXXimo" beläs­tigt.

Dabei soll das Unter­nehmen auch Vertriebs­partner einge­setzt haben, die die Betrof­fenen hart­näckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontak­tiert haben. Außerdem seien die Anrufe teil­weise anonym erfolgt, da die Anrufer ihre Rufnum­mern in einigen Fällen unter­drückten. In mehreren Fällen sei auch der eigent­liche Anruf­zweck, Produkte der mivolta zu vertreiben, zunächst verschleiert worden. Die Anrufer hätten vorge­geben, ganz allge­mein angeb­liche "Kosten­ein­spar­poten­ziale beim Ener­gie­ver­brauch" aufzeigen zu wollen.

Viele der gemel­deten Werbe­anrufe sollen von einer irre­füh­renden Gesprächs­füh­rung geprägt gewesen sein. Häufig hätten sich die Anrufer dabei mit Fanta­sie­namen wie zum Beispiel "bundes­weite Ener­gie­agentur" vorge­stellt oder so getan, als würden sie die Betrof­fenen im Auftrag der BNetzA anrufen. Dadurch ließ sich offenbar eine Viel­zahl der Ange­rufenen in die Irre führen.

Als Mitar­beiter des Ener­gie­ver­sor­gers ausge­geben

Teil­weise sollen sich die Anrufer auch gezielt als Mitar­beiter des aktu­ellen Ener­gie­ver­sor­gers ausge­geben haben. Auf diese Weise hätten die Anrufer versucht, von den Betrof­fenen Infor­mationen wie die Zähler­nummer zu erhalten, die erfor­der­lich ist, um einen Liefe­ran­ten­wechsel durch­führen zu können.

Einige Verbrau­cher haben dann anschlie­ßend Vertrags­unter­lagen und Auftrags­bestä­tigungen zuge­schickt bekommen, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zuge­stimmt hatten. Die Betrof­fenen seien dann gezwungen gewesen, angeb­liche Verträge, die sie nie abge­schlossen hatten, zu wider­rufen.

Die BNetzA hat auch recher­chiert, wie das Unter­nehmen an die Tele­fon­num­mern der Betrof­fenen gekommen ist - und zwar teil­weise über Gewinn­spiel­anbieter. Zahl­reiche der verwen­deten Einwil­ligungs­erklä­rungen, die die mivolta über Online-Gewinn­spiele bezogen hatte, seien seitens der Gewinn­spiel­anbieter aber intrans­parent vorfor­muliert und gestaltet gewesen. Und selbst wenn die Verbrau­cher beim ersten Anruf Ihren Wider­spruch gegen die Werbe­maß­nahmen erklärt hätten, sei dies nicht beachtet worden: In Extrem­fällen hätten Betrof­fene von über 30 Anruf­ver­suchen inner­halb von zwei Wochen berichtet.

Die gesetz­lich verbo­tene Unter­drü­ckung der Rufnummer bei einigen Anrufen hat der mivolta übri­gens nichts genutzt: Obwohl die Werbe­anrufe somit teil­weise anonym erfolgten, konnten diese aufgrund weiterer Ermitt­lungen der BNetzA offenbar eindeutig der mivolta zur Last gelegt werden. Die Geld­buße gegen die mivolta GmbH ist noch nicht rechts­kräftig. Über einen mögli­chen Einspruch müsste das Amts­gericht Bonn entscheiden. Die BNetzA ruft Betrof­fene dazu auf, Werbe­anrufe, in die sie nicht einge­wil­ligt haben oder die sie trotz eines Werbe­wider­rufs erhalten, bei der Bundes­netz­agentur unter bundesnetzagentur.de/tele­fon­wer­bung-beschwerde zu melden.

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