Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung: Barley sieht Handlungsbedarf

Immer noch werden Verbraucher am Telefon durch Werber überrumpelt und schließen ungewollt Verträge ab. Verbraucherministerin Katarina Barley fordert mehr Aufklärung
Von Wolfgang Korne

Katarina Barley will besser vor Telefonwerbung schützen. Katarina Barley will besser vor Telefonwerbung schützen.
Foto: Metropol FM/Mesut Hastürk
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley sieht bei unerlaubter Telefonwerbung Handlungsbedarf. In einem Interview mit dem deutsch-türkischsprachigen Radio-Sender Metropol FM sprach sie sich dafür aus, dass Verbraucher besser informiert werden müssten. Die Ministerin erinnerte daran, dass es nicht selten vorkomme, dass Verbraucher am Telefon Verträge abschließen, ohne sich darüber bewusst zu sein. Sie wies auf dem Berliner Sender zudem darauf hin, dass Telefonwerbung in Deutschland strengen Regeln unterliegt und der Verbraucherschutz genau dann zum Einsatz kommt. Sie wandte sich mit ihrer Forderung nach Aufklärung auch ausdrücklich an die Community von Metropol FM: Von Telefonwerbung seien auch viele Migranten in Deutschland betroffen.

Aggressive Werber

Katarina Barley will besser vor Telefonwerbung schützen. Katarina Barley will besser vor Telefonwerbung schützen.
Foto: Metropol FM/Mesut Hastürk
Und nicht nur diese: Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentralen wurde bereits mehr als die Hälfte der Verbraucher in Deutschland (56 Prozent) mindestens einmal unaufgefordert von Unternehmen kontaktiert. Die Tendenz ist steigend. Allein im Jahr 2018 gingen bei der Bundesnetzagentur über 58 000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung ein. Rund ein Drittel betraf Werbung für Energieversorgungsprodukte.

Eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur ist eine Option, mit unerwünschter Werbung umzugehen. Noch besser ist es, Anrufen vorzubeugen. Denn Unternehmen dürfen Kunden nicht einfach anrufen, erklärt Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale. "Ein Verbraucher muss aktiv und bewusst erklären, über welche Kanäle er zu welchem Zweck kontaktiert werden darf."

Das Problem: Mehr als die Hälfte der Verbraucher weiß oft gar nicht mehr, ob und wem sie die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme erteilt hat. "Es ist auch schlichtweg nicht realistisch zu erwarten, dass Verbraucher sich an alle Unternehmen erinnern, denen sie möglicherweise vor vielen Jahren eine Einwilligung erteilt haben," so Tom Janneck, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Beschwerden laufen ins Leere

Verstoßen die Unternehmen gegen das Werbeverbot, kann die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängen. In den erste drei Quartalen des letzten Jahres waren es 435 000 Euro. Allerdings gehen die Bußgelder zurück. Nicht weil es weniger Verstöße geben würde, sondern eher, weil die aggressiven Werber immer kreativer werden. Sie schicken oft keine oder eine falsche Rufnummer mit. Beschwerden laufen dann ins Leere.

Die Werber sind nicht das einzige Problem bei unerwünschten Anrufen. Bisweilen steckt auch ein handfester Betrugsversuch dahinter. Bei sogenannten Ping-Anrufen lassen die Kriminellen es nur kurz läuten und legen dann wieder auf. Wer neugierig geworden ist und zurückruft, hört dann nur Rauschen oder seltsame Ansagen. Über die Maschen der Telefon-Kriminellen können Sie sich in einem weiteren Bericht informieren.

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